Deutschland führt Waffenregister ein: Waffenbesitzer, zentral gespeichert
Der Bundestag zieht die Konsequenzen aus den Amokläufen vor drei und zehn Jahren. Bis Ende des Jahres sollen Waffenbesitzer in einem zentralen Register erfasst werden.
BERLIN afp | Der Besitz von Waffen soll in Deutschland künftig zentral erfasst werden. Den Aufbau eines solchen computergestützten Archivs sieht das neue Waffenrecht vor, das der Bundestag in der Nacht zu Freitag beschlossen hat. Es wurde mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Linken angenommen, die sich der Stimme enthielt.
Mit der Neuregelung soll künftig leichter nachvollziehbar sein, wer eine Waffe wann und wo gekauft hat. Mit der Neuregelung zieht der Bundestag die Konsequenzen aus den Amokläufen von Erfurt vor zehn Jahren und dem baden-württembergischen Winnenden 2009.
Das zentrale Waffenregister soll bis Ende 2012 beim Bundesverwaltungsamt errichtet werden. Damit entsteht es früher, als es die Europäische Kommission vorschreibt: Eine EU-Richtlinie verlangt die Schaffung elektronischer Waffenregister bis Ende 2014.
Für den Aufbau des deutschen Registers werden Kosten in Höhe von 1,75 Millionen Euro veranschlagt, es soll stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Der Neuregelung muss noch der Bundesrat zustimmen.
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