Deutscher Ärztetag gegen Paragraf 218: Ärzt*innen wollen legale Schwangerschaftsabbrüche
Die Mediziner*innen sind weiter als die Bundesregierung: Mit großer Mehrheit plädiert der Ärztetag dafür, das Abtreibungsverbot aufzuheben.

Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland eine „Straftat gegen das Leben“. Sie sind rechtswidrig, unter bestimmten Bedingungen in den ersten 12 Wochen aber straffrei: Die ungewollt Schwangere muss sich dafür in einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen und danach eine Wartefrist von drei Tagen verstreichen lassen.
Die Beratungspflicht soll den Ärzt*innen zufolge bleiben, das Verbot und die damit beabsichtigte Ächtung aber fallen. Die Regelung außerhalb des Strafrechts bedinge die „gesellschaftliche Entstigmatisierung“ von Schwangerschaftsabbrüchen. Diese seien „ein häufiger Eingriff“ und gehörten zur gesundheitlichen Versorgung.
Gleichzeitig sei die Versorgungslage sehr unterschiedlich und teils, gerade in ländlichen Regionen, „nicht angemessen“: „Zum Teil droht in ganzen Versorgungsgebieten Unterversorgung bei Wegfall eines versorgenden Gynäkologen oder Gynäkologin“. Der Ärztetag nahm noch weitere Anträge an, die sich für Verbesserungen der Rechts- und Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch aussprechen.
„Starkes Zeichen“
Es sei ein „starkes Zeichen, dass sich das höchste ärztliche Gremium für die Entkriminalisierung der ungewollt Schwangeren ausgesprochen hat, die sich für einen Abbruch entscheiden“, sagte der taz Stefanie Minkley, Delegierte der Landesärztekammer Hessen für die Liste der Demokratische Ärztinnen und und Ärzte (LDÄÄ). Die Anträge seien „ein eindeutiges Zeichen in Richtung Bundesregierung und Bundesgesundheitsministerium, die im Koalitionsvertrag versprochene Verbesserung der Versorgung anzugehen“, sagte Minkley. Diese sei ihrer Meinung nach „nur durch eine Entkriminalisierung möglich“.
Minkley hatte schon beim vergangenen Ärztetag einen entsprechenden Antrag mit eingebracht, über den damals letztlich nicht abgestimmt wurde. „Nachdem inzwischen auch gegen mich auf der Seite eines fundamentalistischen Abtreibungsgegners gehetzt wird, geben mir die Beschlüsse viel Kraft, den Einsatz für reproduktive Rechte und das Recht auf Selbstbestimmung fortzusetzen“, sagte Minkley.
Die Koalition aus Union und SPD hat allerdings bislang keine Ambitionen, das in Paragraf 218 StGB geregelte Abtreibungsverbot aufzuheben. Selbst die linksliberale Vorgängerregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich lediglich auf eine Expert*innenkommission einigen können, um Regelungen außerhalb des Strafrechts zu prüfen.
Diese war zu dem sehr klaren Ergebnis gekommen, dass das grundsätzliche Verbot rechtlich „nicht haltbar“ sei. Gehandelt hat die Ampel-Regierung allerdings nicht. Ein Versuch der Fraktionen Grünen und SPD kurz vor der vorgezogenen Bundestagswahl scheiterte an FDP und Union. Im neuen Koalitionsvertrag heißt es zum Thema lediglich, die Versorgungslage solle verbessert werden.
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