Der Verfassungsschutz und Petra Pau: „Die haben sie doch nicht alle“
Der Verfassungsschutz sammelt weiter Informationen zu Petra Pau. Zum Beispiel kritische Kommentare der Linken-Politikerin über die Bundesregierung.
BERLIN taz | Als im Januar bekannt wurde, welche 27 Bundestagsabgeordneten der Linkspartei auf der Watch-List des Verfassungsschutzes stehen, sorgte vor allem ein Name für öffentliche Irritation: der von Petra Pau, allseits anerkannte Bundestagsvizepräsidentin und Mitglied im NSU-Untersuchungsausschuss.
An diesem Mittwoch kündigte Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nun an, dass man alsbald dem zuständigen Gremium des Parlaments die überarbeitete Beobachtungsliste vorlegen wolle. Pau gilt als Streichkandidatin Nummer eins, doch sicher erfahren wird man es vermutlich nicht. Genau: geheim.
Unabhängig von Friedrichs Ankündigung hat Pau nun Post vom Bundesamt für Verfassungsschutz bekommen. Darin wird ihr mitgeteilt, welche „Informationen“ der Geheimdienst im letzten Jahr über sie gespeichert hat. Zum einen sei ein Eintrag auf ihrer Internetseite www.petrapau.de in ihre Personenakte aufgenommen worden. Dort habe Pau im Februar 2011 „die Förderpraxis der Bundesregierung für Initiativen gegen den Rechtsextremismus als ’verordneten Antifaschismus von Regierungs Gnaden‘ “ bezeichnet.
Was das den Verfassungsschutz angeht, ist für Petra Pau genauso schwer zu verstehen wie die zweite „Information“, die das Amt im Oktober 2011 über sie gespeichert hat. Sie habe anlässlich des Berliner Wahlkampfs „die Partei ’Die Freiheit‘ als ’NPD light‘ kritisiert“, heißt es in dem Schreiben. Auch das ist keine allzu steile These für eine rechtspopulistische Anti-Islam-Partei wie „Die Freiheit“. Der nordrhein-westfälische Innenminister von der SPD bezeichnete die noch einen Ticken radikaleren Islamhasser von Pro NRW jüngst als „Neonazis in Nadelstreifen“.
Kein Wunder, dass Paus Reaktion auf die Post vom Amt so ausfällt: „Die haben sie doch nicht alle.“ Der Verfassungsschutz tue „alles, um mich in meiner Ansicht zu bestärken, dass der Laden aufgelöst gehört“. Immerhin scheint man beim Verfassungsschutz einzusehen, dass die gesammelten „Informationen“ nicht viel taugen. Sie seien nach einer Prüfung „nicht mehr für die Aufgabenerfüllung des Bundesamts für Verfassungsschutz erforderlich“, schreibt der Dienst.
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