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Der Ärger mit Haber

Ausschuss des Bundestags diskutiert über Kulturförderung

Bei der Buchmesse in Leipzig wurde Wolfram Weimer gnadenlos ausgebuht. Der Staatsminister für Kultur und Medien hatte drei linke Buchhandlungen von staatlicher Förderung ausgeschlossen, gestützt auf Hinweise des Verfassungsschutzes. Worauf der Extremismusverdacht gründe, mochte er nicht sagen. Seit 2017 prüft der Verfassungsschutz per „Haber-Erlass“ Förderungen. Doch so einfach wie CDU/CSU-Fraktion und Weimers Behörde die Sache mit der Kunst sich vorstellen, ist es nicht.

Der als Sachverständige geladene Präsident der Universität der Künste Berlin, Markus Hilgert, führte im Ausschuss am Mittwoch aus, dass staatliche Förderung keine Zustimmung bedeute. Die Grenzen der Kunstfreiheit regulieren Grundgesetz und öffentliche „Aushandlungsprozesse“. Diskriminierung und Antisemitismus seien nicht tolerierbar. Doch verbiete sich die inhaltliche Steuerung von Kunst durch staatliche Förderung. Ebenso geheim gehaltene Dossiers.

Pointiert rückte Sophie Schönberger, Juristin der FU Berlin, eine verfassungsgemäß gebotene Gleichbehandlung (etwa bei der Förderung von Buchhandlungen) in den Fokus. Das habe wenig mit Diskussionen um die Qualität von Kunst und deren Freiheiten zu tun. Diese ließen sich aber kaum per Gesetz definieren. Wann hier der Kipppunkt erreicht sei, entscheide sich in interpretativen Debatten. Aus der staatlich garantierten Meinungs- und Kunstfreiheit leite sich jedoch auch kein automatischer Förderanspruch ab. Und statt ideologischer Vorabprüfungen solle man bei Verstößen gegen Förderrichtlinien besser die Zuwendungen nachträglich zurückfordern. (fan)

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