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Den kleinen Acker schützen

Niedersachsen will mit einem bundesweit einzigartigen Gesetz Bodenspekulationen unterbinden. Die Agrarflächen sollen so auch für kleine Betriebe bezahlbar bleiben

Von Ilka Kreutzträger

Wem gehören eigentlich die ganzen Äcker in Deutschland? Und: Wem sollten sie gehören? Zumindest auf die zweite Frage hat Niedersachsen jetzt versucht, mit einem neuen Gesetz eine Antwort zu geben.

Klar ist, dass immer mehr Interessenten auf Ackerflächen und Grünland drängen: Nicht nur Bauern wollen den Boden bewirtschaften, Erzeuger erneuerbarer Energien benötigen Flächen, für Bauprojekte müssen Ausgleichsflächen her, Naturschutzprojekte brauchen ihren Platz und Investoren sehen Boden als sichere Kapitalanlage.

Ein Ergebnis des steigenden Konkurrenzdrucks: Der Boden wird immer teurer. In Niedersachsen etwa haben sich die Kaufpreise für Ackerland von 2010 bis 2025 verdreifacht – von rund 20.400 auf 66.400 Euro pro Hektar. Gleichzeitig geht der Trend zu weniger, aber größeren Betrieben weiter, auch weil es sich auf kleinen Flächen schwer rentabel wirtschaften lässt. Laut Agrarstrukturerhebung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen ist der durchschnittliche Betrieb hier heute 76 Hektar groß. 2020 waren es noch 73 Hektar. Die Zahl der Betriebe ist gleichzeitig zwischen 2020 und 2023 um 3,7 Prozent auf 34.040 gesunken. Kleinere Betriebe können sich den Kauf oder die auch immer teurer werdende Pacht von weiterem Land oft gar nicht mehr leisten.

Das ist eine Entwicklung, die in allen rund 11.000 Gemeinden in Deutschland ähnlich verläuft. Niedersachsen ist aber deshalb interessant, weil hier gerade ein bundesweit einzigartiges Gesetz verabschiedet worden ist, das Ackerland bezahlbar halten und Bodenspekulationen verhindern soll. Denn, so bewarb Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) das Gesetz im Landtag, „der Zugang zu erschwinglichem Land ist die Voraussetzung für selbstständiges Wirtschaften“. Damit gibt die rot-grüne Landesregierung eben auch eine Antwort auf die Frage, wem Ackerflächen aus ihrer Sicht gehören sollten.

Grob gesagt schafft das Agrarstrukturgesetz, das im April 2027 in Kraft treten soll, vor allem dreierlei: eine Preisbremse, eine Obergrenze und eine Genehmigungspflicht für sogenannte Share Deals, bei denen Investoren nicht das Land kaufen, sondern Anteile an Agrarfirmen übernehmen und damit die Preise in die Höhe treiben. Alles mit dem erklärten Ziel, dass „landwirtschaftliche Betriebe auch künftig Flächen zu fairen Preisen bewirtschaften können“, so erklärt es die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Karin Logemann.

Die Preisbremse liegt bei einem Verkaufspreis von 35 Prozent über den vor Ort üblichen Preisen. Hier können die Mitglieder der Grundstücksverkehrsausschüsse, die in den Landkreisen für die Kontrolle von Geschäften mit landwirtschaftlichen Flächen zuständig sind, das Geschäft künftig untersagen. Die Obergrenze legt fest, dass demjenigen, der bereits mehr als das Achtfache eines durchschnittlichen niedersächsischen Betriebes bewirtschaftet, der Kauf weiterer Flächen verwehrt werden kann.

Und die Genehmigungspflicht für Share Deals soll verhindern, dass mit dem Ackerland an den Behörden vorbei spekuliert wird. Eine solche Genehmigungspflicht gibt es bisher in keinem anderen Bundesland. Baden-Württemberg hat zwar eine ähnliche Regelung verabschiedet, aber da ging es darum, gezielt Landkäufe durch Bauern aus der benachbarten Schweiz in einem bestimmten Gebiet einzudämmen.

Ein Grundproblem der ganzen Sache mit dem Boden und wem der eigentlich gehören sollte, ist, dass schon die Frage, wem er denn jetzt gehört, schwer zu beantworten ist. Denn es gibt keine Statistik über die Besitzverhältnisse landwirtschaftlicher Flächen. Das Thünen-Institut hat 2024 aus einer breit gestreuten Zufallsstichprobe von 388 Gemeinden hochgerechnet, wie es um die Eigentumsverhältnisse von landwirtschaftlichen Flächen bestellt ist. Demnach sind fast 80 Prozent in der Hand von Privatpersonen.

Anders ausgedrückt: 2,3 Millionen Menschen besitzen in Deutschland landwirtschaftliche Fläche von mehr als einem halben Hektar. Im Schnitt ist dieser Besitzer 62 Jahre alt, überwiegend männlich, er wohnt in der Gemeinde, in der sein Boden ist, den er an landwirtschaftliche Betriebe verpachtet. Dieser statistische Befund deutet schon mal darauf hin, dass das „Bauernland“ gar nicht mehr in des „Bauern Hand“ ist.