Demo-Überwachung per Mobilfunk: Mal eben ausgespäht
Die Technik ist da, die Polizei hat sie genutzt: Bei Protesten gegen Neonazis wurden in Dresden zehntausende Handydaten erfasst. Betroffene erwägen nun, dagegen zu klagen.
Die Dresdner Polizei hat bei den Antinaziprotesten im Februar dieses Jahres die Handyverbindungen von tausenden Demonstranten, Anwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern ausgespäht. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden der taz bestätigte, wurde am 19. Februar weiträumig eine sogenannte Funkzellenauswertung (FZA) durchgeführt.
Dabei erfasste die Polizei über einen Zeitraum von mindestens viereinhalb Stunden sämtliche Anrufe und SMS-Nachrichten, die bei allen Personen ein- oder ausgingen, die sich in der Südvorstadt aufhielten. Gespeichert wurden auch die exakten Positionen der Telefonnutzer. 12.000 Menschen wohnen in dem überwachten Gebiet, hinzu kamen an diesem Tag tausende Demonstranten, etliche Journalisten, Anwälte und Politiker.
Von ihnen allen liegen den Behörden jetzt die Handyverbindungsdaten vor. Offiziell sollten mit dieser groß angelegten Überwachungsaktion Personen gefunden werden, die zuvor Polizisten angegriffen hatten. In mehreren Fällen wurden die Handydaten aber für andere Ermittlungen zweckentfremdet.
So bei Christian Leye. Der Mitarbeiter der Bochumer Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen (Linkspartei) wollte gemeinsam mit 20.000 anderen gegen den Aufmarsch von rund 3.000 Nazis demonstrieren. Gegen 16.00 Uhr nahm die Polizei in der Südvorstadt seine Personalien auf; später nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen ihn wegen Behinderung einer angemeldeten Demonstration auf.
In seiner Ermittlungsakte sind rund 15 Handyverbindungen vom 19. Februar zwischen 13.00 und 17.30 Uhr aufgelistet, versehen mit der genauen Angabe des Orts, wo er sich jeweils befand. Aufgeführt sind auch die Namen der Personen, mit denen er Kontakt hatte. "Es wurde ein genaues Bewegungsprofil erstellt", sagt Leye.
"Das kommt einer Rasterfahndung gleich"
"Tausende Menschen werden da in ihren Grundrechten eingeschränkt, um einen vermeintlichen Landfriedensbruch zu ermitteln. Das kommt einer Rasterfahndung per Handy gleich", meint auch Kristin Pietrzyk, die als Anwältin das Bündnis Dresden Nazifrei vertritt. Das sei nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch rechtlich unhaltbar.
Sie selbst war am Nachmittag des 19. Februar in der Dresdner Südvorstadt und hat von dort mit Mandanten telefoniert. "Die Behörden haben durch die Funkzellenüberwachung das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant verletzt", sagt sie. Mit Kollegen will sie prüfen, ob sie den Fall vor Gericht bringt.
Auch der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele hatte an jenem Nachmittag in Dresden demonstriert und häufig telefoniert. "Mandatsträger sind besonders geschützte Personen. Ihre Daten dürften deshalb nicht gespeichert werden", sagt er. In einer Ermittlungsakte seien Aufenthaltsorte von ihm samt Uhrzeit festgehalten. Woher die Daten stammen, wisse er nicht.
"Die Funkzellenabfrage trifft friedliche Demonstranten und Anwohner. Nach der einschlägigen Rechtsprechung dürfte sie rechtswidrig gewesen sein", sagt Wolfgang Neskovic, der rechtspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Linkspartei. Nach den vorliegenden Informationen sei sie nicht geeignet, nicht erforderlich und auch nicht verhältnismäßig gewesen.
Wie häufig solche FZAs im Rahmen von Strafermittlungen vorgenommen werden, ist unklar. Eine Statistik dazu führen weder Bundesjustizministerium noch Provider. Nur wenige Fälle sind in den vergangenen Jahren bekannt geworden. 2008 etwa haben Ermittler in Niedersachsen Handydaten von rund 10.000 Menschen erfasst. Sie wollten den Täter ermitteln, der einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf ein Auto geworfen hatte, wodurch die Fahrerin starb. Selbst in diesem Fall war die Genehmigung der zuständigen Richterin für die Funkzellenüberwachung im Nachhinein unter Experten umstritten.
Verhältnismäßigkeit kann bezweifelt werden
In Hamburg drängt die Kriminalpolizei seit April dieses Jahres darauf, die Handyverbindungsdaten im Zusammenhang mit nächtlichen Autobrandstiftungen nutzen zu dürfen. Bisher wurde das von den zuständigen Richtern allerdings als "unverhältnismäßig" abgelehnt. Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gebe, dass durch die FZA Täter ermittelt werden können, sei diese Maßnahme zulässig, so die Begründung.
Dass im Fall der Dresdner Demonstration der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten wurde, kann bezweifelt werden. Der richterliche Beschluss zur FZA bezog sich auf Ermittlungen wegen eines Angriffs auf Polizisten. "Die Polizei wollte herausfinden, ob bestimmte Personen, von denen Handynummern bekannt sind, sich am fraglichen Ort aufgehalten haben", sagt Lorenz Haase, Oberstaatsanwalt in Dresden.
In der Strafprozessordnung, die die FZA nur verklausuliert erwähnt, heißt es, dass diese nur zulässig sei, "wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre". In Dresden aber waren über 4.000 Beamte im Einsatz, die das Geschehen filmten.
Über die Hintergründe der FZA hält sich die Staatsanwaltschaft sehr bedeckt. Wurde die FZA im Nachhinein beantragt, oder wurde gar in Echtzeit erfasst, wer mit wem per Handy kommuniziert? Über welchen Zeitraum hat sich die Überwachung erstreckt? Wie viele Menschen sind betroffen, und wie viele Namen wurden zu Handynummern ermittelt? Sind die Daten noch gespeichert? Oberstaatsanwalt Haase will sich dazu nicht äußern.
Polizei übernahm Daten in die Akten
Er bestätigt aber, dass in "mehreren Fällen" die erhobenen Daten auch in Ermittlungsakten einflossen, die nichts mit der eigentlichen Straftat, dem schweren Landfriedensbruch, zu tun hatten. Wie bei Christian Leye. Die Polizei habe, nachdem man seine Personalien festgestellt hatte, auf ihn zugelassene Telefonnummern ermittelt. Als seine Mobilfunknummer in den Daten aus der FZA auftauchte, habe die Polizei zudem die Namen der Personen in Erfahrung gebracht, mit denen er Kontakt hatte.
Dass diese Zweckentfremdung juristisch nicht haltbar sein wird, hat auch die Staatsanwaltschaft inzwischen erkannt. "Die Polizei hat die Daten etwa im Fall von Herr Leye in die Akten übernommen. Wir halten das für nicht notwendig und nicht verwertbar", sagt Haase. Seine Behörde hat vergangene Woche den Ermittlern der Polizei untersagt, weiterhin Handydaten in entsprechende Ermittlungsakten zu übernehmen.
Der sächsische Datenschutzbeauftragte, der durch die taz von der Überwachungsaktion erfuhr, hat am Freitag Anfragen an Staatsanwaltschaft, Polizei, Landeskriminalamt und Innenministerium gestellt. Die Grünen im Landtag wollen den Fall parlamentarisch prüfen lassen. "Es ist ja nicht auszuschließen dass die Behörden das gesamte Territorium in Dresden ausspioniert haben", sagte ihr rechtspolitischer Sprecher, Johannes Lichdi.
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