Dekret während Corona in Spanien: Niemand wird auf die Straße gesetzt

Zahlungsunfähigen darf in der Pandemie nicht die Grundversorgung gekappt werden. Auch vor Verlust der Wohnung gibt es besonderen Schutz.

Zwei Frauen mit Mund-Nasenschutz gehen an Plakaten auf einer Straße in Madrid vorbei

Die Grundversorgung ist in Spanien ein Grundrecht, solange die Covid-Pandemie anhält Foto: Paul White/ap

MADRID taz | Wohnung, Wasser, Strom, Gas und Heizung sind in Spanien Grundrechte, solange die Coronapandemie anhält. Wer nicht mehr zahlen kann, der darf weder auf die Straße gesetzt noch darf ihm/ihr die Grundversorgung abgedreht werden. Das hat die Koalitionsregierung des Sozialisten Pedro Sánchez am Dienstag auf Initiative der linksalternativen Unidas Podemos (UP) beschlossen und ein entsprechendes Dekret erlassen.

Dem Beschluss ging ein wochenlanges Hin und Her zwischen UP-Chef und Vize-Premier Pablo Iglesias und einzelnen sozialistischen Ministern voraus, die das Dekret auf die Stromversorgung reduzieren wollten. Die Maßnahme wird mindestens bis zum 9. Mai in Kraft sein. Dann soll der derzeitige Alarmzustand auslaufen, auf dem alle Beschränkungen zur Coronabekämpfung beruhen. „Es geht uns darum, die verletzbarsten Konsumenten zu schützen“, erklärte Regierungssprecherin María Jesús Montero. Es handle sich um „außergewöhnliche Maßnahmen für eine außergewöhnliche Situation“.

Die Sozialbehörden müssen die Notlage bestätigen, damit die Betroffenen in den Genuss der Grundversorgung trotz Zahlungsrückstand kommen. Die Aussetzung einer Zwangsräumung wegen nicht bezahlter Miete oder Monatsraten eines Kredits müssen bei Gericht beantragt werden. Wie viele Menschen diesen Schutz in Anspruch nehmen können, darüber gibt es keine verlässlichen Zahlen. Doch es dürften nicht wenige sein. Denn allein 750.000 Menschen befinden sich aufgrund der Pandemie noch immer in Kurzarbeit.

Davon betroffen ist vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie der Einzelhandel. Auch diese Branche wird im Dekret berücksichtigt. Die Betreiber von Kneipen, Restaurants und Geschäften können ihre Miete um 50 Prozent heruntersetzen. Allerdings nur dann, wenn ihr Hausherr mindestens zehn Liegenschaften besitzt. Der Antrag muss bis zum 31. Januar gestellt werden. Und die Mietminderung gilt dann bis zum Ende des Alarmzustands. Vermieter, die weniger als zehn Lokale besitzen, sollen mit Steuererleichterungen zu Mietminderungen bewegt werden.

Kaum ist das Dekret verabschiedet, sorgt bereits ein weiterer Punkt der Sozialpolitik für Streit in der Linkskoalition. Arbeitsministerin Yolanda Díaz von UP will den Mindestlohn, der derzeit bei 950 Euro pro Monat liegt, erneut anheben. Die sozialistische Wirtschaftsministerin Nadia Calviño stemmt sich mit aller Macht dagegen.

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