Debatte ums Kopftuch: Ateş will eine Grundsatzentscheidung

Seyran Ateş vertritt als Anwältin das Land in einem neuen Kopftuchstreit – um das Berliner Neutralitätsgesetz zu retten.

Neutralitätsgesetz vor dem Berliner Landesarbeitsgericht: Im April 2017 wurde einer Lehrerin Entschädigung zugesprochen Foto: dpa

Das Land Berlin will notfalls durch alle Instanzen gehen, um die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Neutralitätsgesetzes klären zu lassen. „Wir wollen eine Grundsatzentscheidung zum Neutralitätsgesetz“, sagte die Anwältin und Gründerin der Berliner liberalen Moschee, Seyran Ateş, die das Land in einem neuen Kopftuchstreit vertritt, am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

In dem Fall, der am Mittwoch und Donnerstag am Arbeitsgericht verhandelt wurde, geht es um eine muslimische Lehrerin, die von der Bildungsverwaltung einer Berufsschule zugewiesen wurde.

Dort kann laut Gesetz mit Kopftuch unterrichtet werden. Die Frau möchte jedoch an einer Grundschule arbeiten.

Das Berliner Neutralitätsgesetz war zuletzt durch mehrere Gerichtsurteile in die Diskussion geraten. Im Februar hatte das Landesarbeitsgericht das Land Berlin zur Zahlung von 8.680 Euro verurteilt wegen Diskriminierung einer Lehramtsbewerberin, die explizit wegen ihres Kopftuchs nicht eingestellt worden war. Im Juni mussten in einem vergleichbaren Fall 6.915 Euro gezahlt werden. Das Neutralitätsgesetz von 2005 verbietet Landesangestellten an allgemeinbildenden Schulen, in Justiz und Polizei, religiöse Kleidung oder Symbole jeder Art im Dienst zu tragen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte jedoch in zwei Urteilen 2015 und 2016 ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Erzieherin als nicht vereinbar mit deren Religionsfreiheit erklärt. Diese dürfe nur eingeschränkt werden, wenn wegen des Tragens religiöser Symbole eine konkrete Gefahr – etwa für den Schulfrieden – zu erwarten sei.

Ates kritisierte diese Urteile gegenüber epd als „nicht klar und eindeutig genug“. Sie verwies zudem auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass Arbeitgeber religiöse Neutralität verlangen und somit das Tragen von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz untersagen können. Das Tragen des muslimischen Kopftuchs berge viel Konfliktstoff in öffentlichen Amtsträgerschaften, warnte die Frauenrechtlerin und Anwältin: „Religiöse Auseinandersetzungen sind schon jetzt Realität an Berliner Schulen.“ Hinzu komme die aufgeladene Debatte über das Kopftuch.

Der Prozess wird im Januar 2018 fortgesetzt. (mit epd)

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