Debatte um AfD-Verbot: Die Demokratiefeinde aufhalten
Ein neues Bündnis aus Organisationen der Zivilgesellschaft fordert ein AfD-Verbot. Dafür sollen Mitstreiter im Bundestag gefunden werden.

Der Jurist Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, spricht sich zum Kampagnenauftakt ebenfalls für ein Verbot aus: „Die Erfolgsaussichten sind sehr gut.“ Laut Theune greift der Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes. Darin heißt es, dass „Parteien, welche darauf ausgerichtet sind, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen (…) verfassungswidrig sind“. Der Jurist betont, dass bei einem Verbotsverfahren nicht die Gesinnung entscheidend sei. Vielmehr gehe es darum, ob eine Partei die Macht und Mittel habe, ihre Haltung in Handlung umzusetzen. Das sieht er bei der AfD als gegeben an.
Die Demokratiefeindlichkeit der AfD kann auch Ulrich Schneider bestätigen. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands sagte am Montag, dass sich der Verband gegen die menschenverachtende Partei wehren müsse. Denn: Einrichtungen würden vermehrt angegriffen, Geflüchtete angefeindet, Queere und Menschen mit Behinderung fühlten sich immer mehr ausgegrenzt.
Das Verbotsverfahren können der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beantragen. In dem Antrag muss genau aufgeführt sein, warum die AfD gegen die freiheitliche Grundordnung verstößt. Der Jurist Lukas Theune sagt, dass ein entsprechender Entwurf in etwa einem Jahr bereit seien könnte. Bis dahin müssten Mitstreitende im Bundestag gewonnen werden, die den Antrag unterstützen, fügt Julia Dück hinzu. Das sei auch eine der zentralen Aufgaben für die nächsten Monate. Ein möglicher Unterstützer wäre der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz. Er hatte angekündigt, noch vor der Sommerpause einen AfD-Verbotsantrag einzubringen.
Ein Verbot hätte weitreichende Folgen: Sollte das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass die AfD gegen die Verfassung verstößt, müsste sich die Partei auflösen. Vermögen könnten beschlagnahmt werden, staatliche Gelder würden gestrichen.
Mit reinem Gewissen wissen
Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf – ganz im Zeichen des heutigen "Tags des guten Gewissens" – einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Koalitionsverhandlungen
Der SPD scheint zu dämmern: Sie ist auf Merz reingefallen
Parkinson durch Pestizide
Bauernverband gegen mehr Hilfe für erkrankte Bauern
Iranische Aktivistin über Asyl
„Das Bamf interessiert wirklich nur, ob du stirbst“
Anlegen nach dem Crash
Ruhe bewahren oder umschichten
Von Frankreich lernen
Wie man Rechtsextreme stoppt
Strafe wegen Anti-AfD-Symbolik
Schule muss Tadel wegen Anti-AfD-Kritzeleien löschen