Aus Bosnien für Syrien lernen

Frieden Vor 20 Jahren wurde mit dem Dayton-Abkommen der Bosnienkrieg beendet. Die Verhandlungen damals könnten ein Vorbild für Syrien sein

Erich Rathfelder

Foto: Wolfgang Borrs

ist heute taz-Korrespondent in Südosteuropa. Er wohnt in Sarajevo und in Split. 1983 kam er als West- und Osteuroparedakteur zur Zeitung. Ab 1991 war er als Kriegsreporter im ehemaligen Jugoslawien tätig, von ihm stammt unter anderem „Bosnien im Fokus“ (Berlin 2010).

Mit dem G-20-Treffen in der Türkei ist ein Anfang für den Verhandlungsprozess in Syrien gemacht. Das ist gut so. Wenn zukünftig neben den USA, Russland, der EU auch die Regionalmächte Türkei, Iran und Saudi-Arabien an einem Tisch sitzen und erkennen, dass es im eigenen Interesse liegt, diesen Krieg zu beenden, ist es durchaus möglich, dies zu tun. Doch noch liegt eine erfolgreiche Friedenskonferenz wie jene vor 20 Jahren in Dayton, die den Bosnienkrieg beendete, in weiter Ferne.

Garantierter Waffenstillstand

Damals verhandelten die USA, Russland, Deutschland, Frankreich und Großbritannien mit den im Krieg involvierten Regionalmächten Serbien und Kroatien sowie der legitimen Regierung Bosnien und Herzegowinas aus dem belagerten Sarajevo. Wichtig für den Erfolg war, dass die Verhandlungsdelegationen im Dayton nahe gelegenen Wright-Patterson-Luftwaffenstützpunkt abgeschirmt wurden. Sie durften den Stützpunkt nicht verlassen, bis ein Kompromiss gefunden wurde.

Als der Rauch am 21. November 1995 aufstieg, war es geschaftt. Das Abkommen von Dayton hat den Krieg in Bosnien und Herzegowina beendet. Als ein erster Schritt wurde ein Waffenstillstand garantiert. In der Folgezeit sollten internationale Truppen unter Führung der Nato einrücken und die Kriegsparteien trennen, was um die Jahreswende 1995/96 auch geschah. Die im bosnischen Krieg involvierten Armeen wurden demobilisiert. Es wurde eine internationale politische Struktur geschaffen, das Office of High Representative (OHR), das die Umsetzung des Abkommens überwachen und den Wiederaufbau des Landes leiten sollte. Die OSZE (Organisation für Zusammenarbeit und Sicherheit in Europa) wurde beauftragt, die ersten Nachkriegswahlen schon für 1996 zu organisieren.

So weit, so gut. Der militärische Teil des Abkommens könnte eine Blaupause auch für Syrien sein. Wenn die Waffen schweigen, könnten internationale Friedenstruppen ins Land ­gehen und die Armeen demobilisieren. Das klingt angesichts der gegenüber Bosnien noch komplexeren Konstellation in Syrien jetzt zwar illusorisch, war dies aber im Bosnienkrieg auch. Wer konnte sich Anfang 1994 schon vorstellen, dass der Krieg im nächsten Jahr beendet sein würde? Auch die Bildung einer internationalen Organisation, die das Friedensabkommen überwacht, könnte in Syrien hilfreich sein.

Doch gerade mit der zivilen Umsetzung des Abkommens wurden in Bosnien und Herzegowina gravierende Fehler gemacht, die keineswegs nachahmenswert sind. So wurden die Wahlen viel zu früh angesetzt. Warnende Stimmen wie jene des damaligen UN-Sonderbeauftragten Christian Schwarz-Schilling wurden von den USA ignoriert, weil Präsident Clinton das militärische Engagement der USA mit der Etablierung von „Demokratie“ in Bosnien rechtfertigen wollte. Schwarz-Schilling forderte, man sollte wie in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg einige Jahre mit den Wahlen warten, bis sich neue politische Kräfte und Parteien herausgebildet hätten. Wenn bei dem G-20-Treffen in der türkischen Stadt Antalya in dem dort erstellten „Fahrplan für Syrien“ schon wieder schnelle Wahlen gefordert werden, scheint die Handschrift aus Washington erkennbar zu sein.

Nationalistische Kräfte bedient

Weiterhin wurde in Bosnien und Herzegowina mit dem Abkommen von Dayton eine statische Verfassung geschaffen, die wie eine Zwangsjacke wirkt. Das Land wurde in zwei ethnisch definierte Entitäten territorial aufgeteilt, die politische Macht wurde in diesen Entitäten, der Republika Srpska und der bosniakisch-kroatischen Föderation konzentriert, der darüber schwebende Gesamtstaat wurde bewusst schwach gehalten. Das Abkommen von Dayton zementierte die territorialen Machtbereiche für die kriegsführenden nationalistischen Kräfte, die bis heute gültig sind. Mehr noch, die Resultate der Verbrechen der ethnischen Säuberungen, die eine jahrhundertelang gewachsene multinationale und multireligiöse Gesellschaft auseinanderrissen, wurden in der neuen Struktur anerkannt.

Bis heute ist jede(r) Bürger(in) gezwungen, sich einer der Volksgruppen, Bosniaken, Kroaten oder Serben, zuzuordnen. Den als Minderheiten ­definierten Gruppen wie den Juden oder Roma werden zudem wichtige Rechte in Bezug auf ihre Teilhabe an der politischen Macht vorenthalten.

Es braucht Zeit

Am schwersten wiegt, dass die Verfassung des Landes über keinen Mechanismus für ihre eigene Reform verfügt. Aus sich selbst heraus kann Bosnien und Herzegowina die Verfassung gar nicht verändern. Die herrschenden Cliquen aus den angeblich die Interessen ihrer Volksgruppen vertretenen Parteien wollen das auch gar nicht. Der Status quo ist gut für sie.

Das Abkommen zementierte die Machtbereiche für die kriegsführenden nationalistischen Kräfte

Auch 20 Jahre nach Dayton wollen die internationalen Mächte an dieser Verfassung nichts verändern. Die sogenannte Stabilität (der Kompromiss mit den regierenden Cliquen) wird höher geschätzt als die demokratische Weiterentwicklung des Landes. Die internationale Gemeinschaft hat mit ihren bis heute existierenden Institutionen wie dem Office of High Representative, der OSZE-Vertretung und dem Büro der EU sogar mitgeholfen, die Volksgruppen auf ethnisch-religiöser Basis zu trennen, so in der von der OSZE betriebenen Wiedereinführung des Religionsunterrichtes an den Schulen und der Zulassung nationalistisch gefärbter Curricula.

Die voriges Jahr formulierte deutsch-britische Initiative für eine Reform des Landes, die Bosnien und Herzegowina fit machen soll für die Integration in die EU, stellt sich nicht gegen die herrschenden Cliquen, sondern hofiert sie. Die EU ignorierte bei dem kürzlich unterzeichneten Assoziations- und Stabilisierungsabkommen sogar das Urteil des Menschengerichtshofes in Straßburg 2009, das Verfassungsänderungen fordert.

Die Lehre aus Bosnien ist: Eine neue Verfassung für Syrien muss aus sich selbst heraus reformierbar sein. Der Aufbau freier Medien und neuer Parteien braucht Zeit. Eine Übergangsregierung mit internationaler Beteiligung, die Voraussetzungen für den Verwaltungsaufbau und die Demokratisierung des Landes herstellt, wäre zumindest in Bosnien das bessere Modell gewesen. Erich Rathfelder