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Debatte ParlamentarismusWider den Fraktionszwang

Jörg Wimalasena
Kommentar von Jörg Wimalasena

Abgeordnete müssen gelegentlich gegen die eigenen Überzeugungen stimmen. Dabei täte weniger Druck der Demokratie gut.

Brachte viel Jubel mit sich, trotz negativem Kanzlerinnenvotum: die Bundestagsabstimmung zur Ehe für alle Foto: dpa

A n den Namen Sigrid Skarpelis-Sperk dürften sich nur noch altgediente Parlamentskorrespondenten erinnern. Bekannt wurde die Volkswirtin einst als parteiinterne Kritikerin von Gerhard Schröders Agenda 2010. Als eine von sechs Abgeordneten der rot-grünen Koalition enthielt Skarpelis-Sperk sich im Oktober 2003 bei der Abstimmung zur Hartz-IV-Gesetzgebung. „Die SPD-Führung kann nicht erwarten, dass die Leute ihre Meinungen und Überzeugungen vergessen“, sagte sie damals.

Bei den Genossen stieß das Veto naturgemäß auf wenig Gegenliebe. Die baden-württembergische SPD-Chefin Ute Vogt rief die Abweichler auf, die Fraktion zu verlassen. Skarpelis-Sperk kandidierte aufgrund der Differenzen mit ihrer Partei nicht erneut für den Bundestag.

Sie hatte sich der sogenannten Fraktionsdisziplin widersetzt. Die Parteien halten ihre Abgeordneten dazu an, bei Abstimmungen einheitlich im Sinne des Parteibeschlusses zu votieren. Das ist seit Jahrzehnten gängige Praxis – und wichtig dafür, dass parlamentarische Arbeit überhaupt funktioniert. Denn nur, wenn Parteien sich auf die Stimmen der eigenen Fraktionsmitglieder verlassen können, lassen sich eigene Vorhaben umsetzen.

Wo verläuft die Grenze?

Nur in Ausnahmefällen dürfen die Abgeordneten wirklich unabhängig abstimmen – zum Beispiel am vergangenen Freitag. Über den Gesetzesentwurf zur „Ehe für alle“ erlaubten die Parteien den Parlamentsmitgliedern nach eigenem Gusto abzustimmen – denn es handele sich um eine „Gewissensfrage“. Regelmäßig lassen die Fraktionen bei ethisch-moralischen Gesetzesvorhaben ihre Mitglieder frei abstimmen, sodass sich spontane Mehrheiten ergeben. In der Vergangenheit durfte zum Beispiel frei über die Gesetze zur Sterbehilfe, zur Präimplantationsdiagnostik und zur Organspende-Reform abgestimmt werden.

Bergen sozialpolitische Entscheidungen wie die für Hartz IV etwa keine moralische Komponente?

Doch wo genau verläuft eigentlich die Grenze zwischen ethisch-moralischen und anderen politischen Entscheidungen? Kampfeinsätze im Ausland werden üblicherweise nicht zur „Gewissensfrage“ erklärt, ebenso wenig wurde es die massive Beschneidung des Sozialstaats durch die Hartz-Gesetze. Auch bei Entscheidungen über sichere Herkunftsländer sind die Abgeordneten an die Fraktionsmeinung gebunden. Bergen sozialpolitische Entscheidungen mit Folgen für Millionen Menschen oder Asylfragen etwa keine moralische Komponente? Die Grenzziehung der Parteien wirkt willkürlich.

Subtil unter Druck gesetzt

Statt von Fraktionsdisziplin könnte man auch von Fraktionszwang sprechen – denn in allen nicht freigegebenen Abstimmungen müssen Abgeordnete sich dem Willen der Fraktion beugen. Die Austrittsaufforderung Ute Vogts an die Parteigenossin im Agenda-Streit war ein seltener Moment, in dem die Sanktionsmechanismen bei Verstößen gegen die einheitliche Abstimmung öffentlich artikuliert wurden.

Oft werden die Betroffenen subtiler unter Druck gesetzt: Parteien können Fraktionsmitgliedern, die sich zu oft widersetzen, Posten vorenthalten, sie nicht erneut aufstellen oder ihren Entwürfen die Zustimmung verweigern. Dennoch widersetzen sich einzelne Abgeordnete immer wieder der Fraktionsdisziplin. CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach verweigerte entgegen der Parteilinie den Griechenland-Hilfspaketen die Zustimmung. Auch Marco Bülow vom linken SPD-Flügel stimmt häufig gegen die eigenen Genossen.

Nicht immer handelt es sich bei Bundestagsbeschlüssen um die Meinung der Mehrheit. Manche sprechen von einer „Kanzler-“ oder „Ministerdemokratie“, weil die Parlamentarier der Regierungsfraktion im Allgemeinen dem Vorhaben der eigenen Kabinettsmitglieder folgen. Gerhard Schröder drohte mehrfach mit Rücktritt, sollten die SPD-Abgeordneten seine Agenda-Politik nicht unterstützen.

Mit dem Grundgesetz ist die Fraktionsdisziplin eigentlich unvereinbar. Dort heißt es in Artikel 38, die Mitglieder des Bundestags seien „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Im parlamentarischen Alltag wird das jedoch weitgehend ignoriert. SPD und Union schrieben die Fraktionsdisziplin sogar im letzten Koalitionsvertrag fest: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. (…) Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“

Mehr Transparenz

Dabei hätte eine Lockerung des Fraktionszwangs positive Effekte. Die Parteien könnten ihren Abgeordneten zum Beispiel eine Art Kontingent für Enthaltungen zugestehen. Die Fraktionsdisziplin würde grundsätzlich weiter gelten, aber die Parlamentarier könnten ihre Opposition gegen Beschlüsse gelegentlich ungestraft sichtbar machen – oder auf Fortsetzung der Debatte drängen.

Eine Lockerung der Fraktionsdisziplin würde auch für mehr Transparenz sorgen. Wenn politische Entscheidungen hinter verschlossenen Türen fallen, erfährt die Öffentlichkeit im Allgemeinen im Anschluss nur die Mehrheitsmeinung. Die der Minderheit werden nur publik, wenn ihre Vertreter darüber sprechen.

Ein geringerer Fraktionszwang könnte auch der Wahrnehmung von Parteien als monolithischer Block entgegenwirken und Strömungen sichtbar machen. Abgeordnete könnten sich individueller profilieren. Wer gelegentlich gegen seine Partei stimmt, wird als unabhängiger wahrgenommen.

Die Öffnung des Fraktionszwangs kann auch ein Beitrag zu einer lebendigeren Parlamentskultur sein. Die Debatten zur „Ehe für alle“ und zur Sterbehilfe waren wesentlich dynamischer und kontroverser als andere Bundestagsdebatten. Das stärkt das Vertrauen der Bürger in die parlamentarische Demokratie.

Nicht zuletzt kann eine Lockerung des Fraktionszwangs verhindern, dass wichtige gesellschaftspolitische Projekte koalitionärem Tauschhandel zum Opfer fallen. Eine Parlamentsmehrheit für die Ehe für alle existierte seit vier Jahren. Nur der Fraktions- und Koalitionszwang verhinderte bisher ihre Einführung. Wer weiß, welche Fortschritte sich im Parlament noch verwirklichen ließen – mit ein bisschen weniger Zwang. Das ist auch gut fürs Gewissen.

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Jörg Wimalasena
Redakteur Inland
bis Januar 2022
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17 Kommentare

 / 
  • 8G
    80336 (Profil gelöscht)

    Im Fraktionszwang mutiert die Vielfalt zur Einfalt.

  • 3G
    32795 (Profil gelöscht)

    Es gibt da zwei Gesichtspunkte die von den Schöpfern des Grundgesetzes nicht vorhergesehen wurden, ein Punkt wird im Artikel angeschnitten:

     

    "Oft werden die Betroffenen subtiler unter Druck gesetzt: Parteien können Fraktionsmitgliedern, die sich zu oft widersetzen, Posten vorenthalten, sie nicht erneut aufstellen oder ihren Entwürfen die Zustimmung verweigern."

     

    Der Bundestag sollte idealerweise Spiegel der Gesellschaft sein. Wir haben es aber zunehmend mit Partei-Apparatschicks zu tun die nach einer Abwahl keine bürgerliche Existenz hätten zu der sie zurückkehren könnten. Das macht Abgeordnete extrem Abhängig vom Wohlwollen der Parteien.

     

    Dann ist der Bundestag mittlerweile zur Beschlußmaschine geworden. Hunderte Abstimmungen jährlich sind der Normalfall, im Einzelfall haben da, wenn überhaupt, nur noch die Fachausschüße Ahnung was im den Gesetzestexten so alles steckt. Ein einzelner Abgeordneter kann die Vielzahl der Gesetzesvorhaben gar nicht mehr im Detail kennen.

     

    Diese zwei Gesichtspunkte sind nicht ganz so einfach in den Griff zu bekommen. Mit pseudo-liberalen Showveranstaltungen bei denen ab und an mal "frei" abgestimmt wird kommen wir jedenfalls nicht weiter. Das hilft kaum gegen den Politikverdruss, die meisten Verdrossenen können es vielleicht nicht sauber artikulieren, aber sie spannen dann doch, dass das was sie da gerade sehen nur ein Kasperlestheater zu ihren Ehren ist...

  • 6G
    61321 (Profil gelöscht)

    Als ich als Pennäler zum ersten mal vom Gemeinschaftskundelehrer darauf aufmerksam gemacht wurde, konnte ich es spontan nicht glauben.

    Dass die Damen und Herren das Theater i.d.R. ohne Wenn und Aber mitspielen war dann die zweite Erkenntnis die mein kaum gekeimtes Demokratieverständnis ins Mark erschütterte.

    In der anderen Stunde, beim Brecht besprechen lernten wir dann zum Ausgleich von Rückgrat-Haben und so

  • "Abgeordnete müssen gelegentlich gegen die eigenen Überzeugungen stimmen",

     

    so die taz und viele andere zum Thema Fraktionszwang.

     

    Demgegenüber bemerkt am 30. Juni 2017 Bundestagspräsident Norbert Lammert in seiner vielzitierten "Rüge" von Erika Steinbach:

     

    "Nach unserer Verfassung entscheidet jeder einzelne Abgeordnete, (...) wie er sich zu welchem beliebigen Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages verhält. Dazu bedarf es keiner Freigabe, weder durch Fraktionen noch durch Parteien.

    Auch für die vielstrapazierte Frage, was denn eine Gewissensentscheidung sei, gibt es eine einzige zuständige Instanz: Das ist der jeweils einzelne Abgeordnete. Es wäre schön, wenn das für die Zukunft unmissverständlich deutlich bliebe."

     

    Ja was denn nun?

     

    Hatte Erika Steinbach recht oder nicht mit ihrer Behauptung, Angela Merkel hätte generös die Abstimmung freigegeben?

     

    Wie steht es denn um die Gewissensfreiheit der Abgeordneten?

     

    Ist Fraktionszwang verfassungswidrig, auch wenn er als Fraktionsdisziplin verkauft wird?

     

    Ist eine "Öffnung des Fraktionszwangs", wie es im Artikel heißt, deshalb anzustreben, weil dies "(...) das Vertrauen der Bürger in die parlamentarische Demokratie (stärkt)", sozusagen als konsensfördernde Maßnahme?

     

    Die ganze Debatte zur "Ehe für alle" hier: https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/vorlaeufig/18244/513896

    • @M.Schneider:

      Was ist denn daran jetzt so schwer zu verstehen? Das hat Lammert schon ganz gut ausgedrückt.

      Natürlich ist es eine Gewissensentscheidung des Abgeordneten, ob er seine ethischen Maßstäbe bei jeder einzelnen Frage anlegt oder ob sein Gewissen ihm sagt, dass er die Schnauze halten soll und alles machen, was die anderen sagen, damit er weiter gut Knete schneffeln und dabei als Abgeordneter ein schönes arbeitsfreies Leben führen kann.

      • @Age Krüger:

        Nicht so schwer zu verstehen, richtig.

         

        Mir geht es unter anderem um die Verlogenheit der Versammlung, in der Leute, die keineswegs nur ihrem Gewissen folgen und die deshalb ohne "Freigabe" der Kanzlerin ganz anders abgestimmt hätten, Lammerts "dazu bedarf es keiner Freigabe" beklatschen.

  • Wo bitte lassen Sie denken?

     

    "…Nur in Ausnahmefällen dürfen die Abgeordneten wirklich unabhängig abstimmen – …"

     

    That's a lie. & Das unabhängig von -

    Kurt Tucholskys "Dürfen - darf man alles!" Ihr Satz aber -

    Stellt die Verfassung dieser Republik - Das Grundgesetz - GG - fatalerweise -

    Dreist - Auf den Kopf!

     

    Elisabeth Selbert - hat als (eine? der) erste(n) mit "Männer&Frauen sind gleichberechtigt!" mit crossing over die

    CDU & SPD - Granden düpiert!

    (anderwo grad mehrfach ausgeführt!)

    Das Bundesverfassungsgericht - das ist kein Geheimnis - Beißt noch heute in die Tischkante zu seinen Parteien/Fraktionenentscheidungen -

    Die diese demokratiewidrige Entwicklung erst möglich gemacht haben & würd solches lieber heut als morgen ändern!

     

    KA ist das entscheidende Verfassungsorgan -

    Was das GG - insoweit zu dieser Fehlentwicklung zu Lasten des Patlaments & damit der Bürger -

    Wieder vom Kopf auf die Füße stellen könnte!

    Die derzeit systemwidrig begünstigte

    Exekutive & die Fraktions/Partei-Granden - Werden einen Deubel tun - &

    Diesen Skandal abstellen!

    kurz - Erkenne die Lage!

  • "Auch Marco Bülow vom linken SPD-Flügel stimmt häufig gegen die eigenen Genossen." Und wurde, für mich durchaus erstaunlich, in Dortmund wieder und mit beachtlicher Mehrheit wiederaufgestellt.

    • @festus:

      Einige wenige freigeistig erscheinende Feigenblätter hat doch eigentlich jede Partei, die schaden nicht und sind gut auch gut fürs Image.

    • @festus:

      Hat entweder nur Glück gehabt oder weiß eher zu viel über seinen Haufen.

  • Wenn die Gewissensentscheidung im Parlament vom Grundgesetz vorgeschrieben ist - warum klagt dann keiner dafür??

    • @Heinrich Baum:

      IINAL, aber es ist ja nicht so, dass es ein Gesetz gibt, das Verstoesse gegen die Fraktionsdisziplin bestraft. Dieses Gesetz waere verfassungswidrig. Gemeinsam zu entscheiden, z.B. eine Koalition einzugehen und dabei Tauschgeschaefte zu machen, ist hingegen kein Problem.

       

      So kann ich ja auch Artikel 1 GG zum Trotz entscheiden, mich entwuerdigend zu verhalten. Ich kann mir zum Beispiel die Kante geben bis ich schiele, dann einer Sechzehnjaehrigen irgendwas Sexistisches entgegenlallen in der fuer alle sichtbaren traurigen Erwartung, sie wuerde mit irgend etwas anderem als Ekel reagieren, ihr anschliessend vor die Fuesse kotzen und schliesslich in meinem eigenen Erbrochenen leise weinend bewusstlos werden. Passiert jedes Wochenende hundertfach und es ist vieles, unter anderem der Beweis, das die Wuerde des Menschen nicht nur antastbar, sondern innerhalb eines Abends vollkommen dezimierbar ist. Nur ein Verfassungsverstoss, das ist es nicht.

       

      Also zusammenfassend: Ich darf in meiner Kotze schlafen, die SPD darf beschliessen, fuer ein paar symbolpolitische Gesten den sozialen Frieden in Deutschland abzuschaffen. Gleiche Sosse. Beides verfassungskonform.

      • 3G
        32795 (Profil gelöscht)
        @Christian:

        Was reden Sie da?

         

        Die Grundrechte sind Abwehrrechte des Einzelnen gegen den Staat. Nur weil irgendwer in seiner Kotze bewusstlos wird ist die Würde des Menschen immer noch nicht antastbar. Ihrer wirren Theorie folgend wäre die Würde des Menschen in dem Moment abgeschafft in dem sich irgendwer würdelos verhält.

         

        Anders herum wird ein Schuh daraus, niemand darf dazu gezwungen werden sich so würdelos verhalten zu müssen. Und kein Abgeordneter darf dazu gezwungen werden irgendwie abstimmen zu müssen.

         

        Dass es trotzdem geschieht bedeutet nur, dass unsere demokratischen Parteien auf Teile des Grundgesetzes pfeifen, also "wenn es halt sein muss".

        • @32795 (Profil gelöscht):

          Ja, das ist genau mein Punkt. Das Grundgesetz wird nicht wirkungslos, nur weil sich Mitglieder von Bundestagsfraktionen entscheiden, eine Koalition einzugehen und sich damit entsprechenden Zwaengen auszusetzen.

      • @Christian:

        Das GG ist vom Parlaentarischen Rat im benehmen m.d. Siegermächten 1948 ausgekungelt worden.

        Der Vorsitzende des Parlamentarischen Rat war Adenauer.

        In erster Linie haben die "Väter des GG" an Politiker und deren Wohlwollen gedacht.

        Diese dem Volk schon damals vorgegaukelte Demokratie war und bleibt eine "Mogelpackung".

        Warum wohl dürfen wir alle nur die Hälte der Abgeordneten direkt wählen ? Ganz einfach, weil die andere Hälfte namentlich v.d. Parteien bestimmt wird und in Diktatart uns vorgesetzt wird.

        Das soll Demokratie sein. Das ist Mist.

    • 8G
      89318 (Profil gelöscht)
      @Heinrich Baum:

      Warum nicht? Weil der Ploitiker der auf Gewissensentscheidungen picht, in seiner Partei schnell als Querulant zählt und vermutlich bei der nächsten Wahl seinen Platz räumen muss.

  • Dieser Fraktionsdruck wird ja sogar schon auf kommunaler Ebene von allen Parteien ausgeübt. Da werden dann Leute auf Linie gebracht.

    Einfach undemokratisch und autoritär.