De Maizière nach gescheitertem Verbot: Keine Staatskohle mehr für NPD
Üblicherweise werden Initiativen zur Änderung des Parteienrechts vom Parlament ergriffen. Jetzt aber hat der Innenminister eine Formulierungshilfe vorgelegt.
Er habe am Freitag „eine entsprechende Formulierungshilfe für die notwendige Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze an die Spitzen der Regierungsfraktionen übersandt“, teilte der Minister in Berlin mit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar entschieden, die NPD nicht zu verbieten. Die Karlsruher Richter deuteten aber an, dass die Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte. Politiker aus Bund und Ländern hatten deshalb gefordert, der NPD diesen Geldhahn abzudrehen.
Aus dem Innenministerium hieß es dazu, Initiativen zur Änderung des Wahl- und Parteienrechts würden üblicherweise nicht von der Regierung, sondern vom Parlament ergriffen. De Maizière verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot im Januar. Die Karlsruher Richter hatten damals den Verbotsantrag der Länder abgelehnt. Gleichzeitig erkannte das höchste deutsche Gericht aber an, dass sich die Ziele der NPD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.
Thomas de Maizière
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle deutete in der Begründung zudem Handlungsspielräume bei der staatlichen Parteienfinanzierung an. In enger Abstimmung mit dem Bundesjustiz- und –finanzministerium seien diese nun geprüft worden, sagte de Maizière. Auch aus dem Bundesrat liegen bereits Initiativen vor, die auf einen Ausschluss der NPD von staatlichen Geldern zielen.
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