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De Maizière nach gescheitertem VerbotKeine Staatskohle mehr für NPD

Üblicherweise werden Initiativen zur Änderung des Parteienrechts vom Parlament ergriffen. Jetzt aber hat der Innenminister eine Formulierungshilfe vorgelegt.

Kann sich bald am letzten Fahnenmast festklammern: Der NPD soll die Staatskohle gestrichen werden Foto: dpa

Berlin afp/epd | Nach dem gescheiterten Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ein Gesetzesverfahren eingeleitet, um der Partei die staatliche Finanzierung zu entziehen. Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei dennoch weiter mit Steuermitteln zu unterstützen, sei ein Zustand, „der nur schwer erträglich ist“, erklärte die Maizière am Freitag in Berlin.

Er habe am Freitag „eine entsprechende Formulierungshilfe für die notwendige Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze an die Spitzen der Regierungsfraktionen übersandt“, teilte der Minister in Berlin mit.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar entschieden, die NPD nicht zu verbieten. Die Karlsruher Richter deuteten aber an, dass die Partei von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte. Politiker aus Bund und Ländern hatten deshalb gefordert, der NPD diesen Geldhahn abzudrehen.

Aus dem Innenministerium hieß es dazu, Initiativen zur Änderung des Wahl- und Parteienrechts würden üblicherweise nicht von der Regierung, sondern vom Parlament ergriffen. De Maizière verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot im Januar. Die Karlsruher Richter hatten damals den Verbotsantrag der Länder abgelehnt. Gleichzeitig erkannte das höchste deutsche Gericht aber an, dass sich die Ziele der NPD gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.

Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei dennoch weiter mit Steuermitteln zu unterstützen ist ein Zustand, der nur schwer erträglich ist

Thomas de Maizière

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle deutete in der Begründung zudem Handlungsspielräume bei der staatlichen Parteienfinanzierung an. In enger Abstimmung mit dem Bundesjustiz- und –finanzministerium seien diese nun geprüft worden, sagte de Maizière. Auch aus dem Bundesrat liegen bereits Initiativen vor, die auf einen Ausschluss der NPD von staatlichen Geldern zielen.

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4 Kommentare

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  • Faschismus ist keine Meinung ...

     

    Der Demokratie nutzt, was den Feinden der Demokratie schadet. Wohlan also, wackerer Gesetzgeber, trau Dich!

  • Also de Maizier will aus dem Grundgesetz, welches die freiheitlich-demokratische Grundordnung schützen soll, den wesentlichen Grundsatz der Parteiengleichbehandlung streichen, stellt sich also selbst gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Ein weiterer demokratscher Grundsatz ist die Trennung von weltlicher und geistlicher Macht. Das Herr de Maizier im Umfeld einer religiösen Partei agiert, überrascht also nicht, bietet aber vieleicht zusätzlichen Anreiz um auch seiner Partei die Steuergeld basierte Finanzierung zu streichen und in 10-20 Jahren haben sich alle Parteien gegenseitig ausgeschlossen und das Parteiensystem wird dann allein von "privaten", industriellen Spendern finanziert.

    Das Ziel scheinen nach wie vor amerikanische Verhältnisse zu sein^^

  • Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes fand ich schon falsch. Die NPD sollte ja bekanntermaßen nur zu klein für ein Verbot gewesen sein. Ansonsten äußerte das Gericht an der Verfassugnsfeindlichkeit keine Bedneken mehr. Aber wie wird das Bundesverfassungsgericht am Ende über nicht ausgezahlte Gelder an die NPD entscheiden? Doch nicht etwa, die wären zu klein, um vom Staat Geld zu bekommen?

  • Ein Glück, daß wir solche Musterdemokraten in unserem System haben.