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Datenschutz bei Sozialen NetzwerkenFacebook untersteht deutschem Recht

Facebook wertet ohne konkreten Hinweis gesamte Adressbücher von Mobiltelefonen aus. Da der Konzern nun eine Niederlassung in Hamburg besitzt, soll er auch deutschem Recht unterstehen.

Streitthema beim Datenschutz: Die Synchronisation zwischen Programmen. Bild: reuters

BERLIN afp/taz | Gegen Datenschutzverletzungen des Internet-Netzwerks Facebook kann ab sofort auch in Deutschland rechtlich vorgegangen werden. Seit das Unternehmen eine Niederlassung in Hamburg eröffnet habe, sei es dazu verpflichtet, das deutsche Recht zu beachten, sagte der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, am Samstag im Deutschlandradio Kultur.

Laut Schaar ermöglichen die Nutzer Facebook den Zugriff auf die Adressverzeichnisse ihres Computers, oft ohne es zu wissen. Doch bislang habe es kaum rechtliche Möglichkeiten gegeben, deutsche Facebook-Nutzer vor einer unerwünschten Verwendung ihrer Daten - dem so genannten Synchronisieren - zu schützen. Nun aber "gibt es überhaupt keinen Zweifel, dass deutsches Datenschutzrecht anzuwenden ist", sagte Schaar.

Einen ersten möglichen Verstoß gegen deutsches Recht könnten Informationen, die mit Dritten geteilt werden, darstellen. In den Datenschutzbestimmungen findet sich nur folgender Hinweis, der auf die Verknüpfung von digitalen Adressbüchern eingeht: "Du (sowie alle, denen du Informationen zur Verfügung stellst) kannst mithilfe von Werkzeugen wie RSS-Feeds, Handy-Adressbüchern oder Funktionen zum Kopieren und Einfügen Informationen von Facebook sammeln und exportieren, darunter auch deine Informationen sowie Informationen über dich".

Bereits Anfang Februar verlautete Heise Online, dass auch ohne Zustimmung der Nutzer sich die Facebook App für Apples iPhone mit dem Adressbuch des Telefons verbindet und eigenständig Informationen verarbeitet. So kam es durch Facebook zu Einladungen an Kontakte aus dem Adressbuch, die nicht vom Telefonbenutzer versendet wurden. Ebenfalls waren diesen Einladungen Listen hinzugefügt, auf denen weitere Kontakte aus dem eigenen Adressbuch aufgeführt waren und deren Verknüpfung zum Adressbuch-Inhaber sich allein über Facebooks Webauftritt nicht zeigt.

Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung wird es allerdings "aller Erfahrung nach keine ganz einfache Aufgabe werden, Facebook dazu zu bringen, bestimmte Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und Praktiken einzustellen oder zu verändern". Das US-Unternehmen habe sich bislang auch in Europa "nur um ihr amerikanisches Recht" gekümmert. Auch mit Google habe man auf europäischer Ebene lange diskutieren müssen, obwohl die Firma bereits mit Niederlassungen in Europa vertreten sei.

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