Datenaustausch zwischen EU und USA: Datenschutz nur für US-Bürger
Die Datenschutzvereinbarung zwischen USA und EU wankt. Denn der neue US-Präsident könnte das Abkommen zu zu Fall bringen.
Trumps Dekret verfügt nun im Kern, dass es Datenschutz nur noch für US-Bürger oder Menschen, die sich legal permanent in den USA aufhalten, geben soll. Inwieweit das den Privacy Shield betrifft, ist umstritten: So argumentieren mehrere Juristen, dass die Vereinbarung zwischen EU und USA nicht auf dem Privacy Act basiere, auf den sich Trump aber mit seinem Dekret bezieht.
Andere, wie der ehemalige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar, befürchten dennoch, dass mit Trumps Dekret das „gleichwertige Schutzniveau“ in Gefahr ist. Dass die Daten von europäischen Nutzern in den USA genauso gut geschützt werden wie in Europa, ist eine maßgebliche Voraussetzung für die Vereinbarung.
Der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht fordert daher, die Vereinbarung gegebenenfalls zurückzunehmen – und nachzuverhandeln. Ein Druckmittel für guten Datenschutz habe die EU. „Die US-Wirtschaft hat ein großes Interesse an einem Datentransfer.“ Dem könne sich auch Trump auf lange Sicht nicht verschließen.
Auch die EU-Kommission zeigt sich mittlerweile vorsichtig kritisch. Der Privacy Shield „beruhte weitgehend auf dem Vertrauen, das wir in die amerikanischen Partner hatten, zur Obama-Regierung“, sagte Jourová beim Treffen der EU-Justizminister. Nun brauche es Zusicherungen, damit die Vereinbarung bestehen bleibe.
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