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Das war die Woche in Berlin IDas Gefühl will ihn verurteilen

Ein Mann schubst eine 20-Jährige vor eine einfahrende U-Bahn. Die Frau stirbt, der Mann wird in die Psychiatrie eingewiesen. Was folgt daraus?

An diesem Bahnhof der U2 wurde die 20-Jährige vor die U-Bahn gestoßen Foto: dpa

Es ist ein absolut eindeutiges Urteil – das zugleich maximal unbefriedigend ist. Schuldunfähig aufgrund einer Psychose, befand das Landgericht Berlin am Dienstag über den Mann, der im Januar eine junge Frau vor eine U-Bahn gestoßen hatte.

Der Fall sorgte für Aufsehen: Ein junger Mann schubst am Abend des 19. Januar im U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz eine Frau vor die einfahrende U2. Die 20-Jährige ist sofort tot. Täter und Opfer kennen sich nicht, ein erstes ärztliches Gutachten spricht von einer „erheblich geminderten bis aufgehobenen Schuldfähigkeit“ des Mannes. Das Landgericht hat diese Einschätzung nun bestätigt. Der 29-Jährige wird „dauerhaft“ in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

Nun mag der Verstand dem Mann Schuldunfähigkeit attestieren, das Gefühl will ihn verurteilen: Der Mann hat geschubst, die Frau ist tot, also ist der Mann schuld. Für das Bauchgefühl wäre es leichter, irgendwelche seelischen Abgründe in der Motivation des Täters zu akzeptieren – denn die könnte man bestrafen – als den Umstand, dass man nicht strafen kann, weil niemand schuld ist.

Man könnte versucht sein, den Psychiatern einer Hamburger Klinik die Schuld zu geben. Die entließen den Mann, der bereits jahrelang wegen psychischer Probleme in Behandlung war, kurz vor seiner Tat „wegen fehlender Behandlungsgrundlage“. Ein ärztlicher Fehler? Das sagt sich leicht, beurteilen müsste das ein Gericht. Und der Gedanke, der da mitschwingt, potenziell gefährliche Menschen möglichst für immer wegzusperren, ist unheimlich.

Aber Unzurechnungsfähigkeit ist eben auch unheimlich. Weil man vorgehalten bekommt, was jeder eigentlich weiß, aber immer gern vergessen will: Man kann völlig sinnlos sterben – und die Überwachungskameras auf den U-Bahnsteigen können das lediglich festhalten, aber nicht verhindern.

Was gern vergessen wird: Man kann durchaus völlig sinnlos sterben

Ein Kollege sagt, er positioniere sich auf Bahnsteigen nun immer der Nähe von Personen, von denen er glaubt, dass von ihnen bestimmt keine Gefahr ausgeht: Kinder, Senioren. Praktische Überlebenstipps für den Großstadtalltag – ist das alles, was einem bleibt?

Ja, man kann vor eine U-Bahn geschubst werden. Man kann auch vom Blitz erschlagen werden. Und die Wahrscheinlichkeit ist vermutlich genauso klein.

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2 Kommentare

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  • Aber der Unterschied zwischen Blitz und Psycho ist eben,dass den Psycho einer rausgelassen hat,der für ihn die Verantwortung hatte.

    Die Einstellung:

    Naja,kann passieren,man kann aber auch vom Auto überfahren oder vom Blitz erschlagen werden, ist himmelschreineder Blödsinn.

  • 6G
    628 (Profil gelöscht)

    Menschen mit schweren Psychosen sind nicht schuldfähig, das muss man ganz nüchtern festhalten. Gestraft ist der Täter durch seine Erkrankung im Übrigen genug. Und die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie ist so viel schöner nicht als die Unterbringung im Gefängnis. Zumal man aus ersterer nicht nach so und so viel Jahren automatisch entlassen wird. Gut möglich, dass er dort den Rest seines Lebens verbringen wird.