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Das kommt auchBrutal verprügelt

B. soll einem Schüler den Kiefer gebrochen haben

Am Montag muss sich ein selbst ernannter „Überzeugungstäter“ aus dem rechtsextremen Spektrum vor dem Amtsgericht Wolfenbüttel verantworten. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft Pierre B. eine „einfache Körperverletzung“ vor.

Opfer der Attacke sei „ein junges Gewerkschaftsmitglied“ gewesen, schreibt das Bündnis gegen Rechts aus Braunschweig in einem offenen Brief. Der Angeklagte solle sein Opfer „ohne ersichtlichen Grund so brutal ins Gesicht geschlagen haben, dass dieser einen Kieferbruch erlitt“. Der junge Mann habe mehrere Tage lang im Krankenhaus behandelt werden müssen und sei danach wochenlang arbeitsunfähig gewesen. Pierre B. sei ein Bodybuilder und Kampfsportler. Er gehörte zur mittlerweile aufgelösten „Kampf- und Sportgemeinschaft Adrenalin Braunschweig“. Die Gruppe, so schätzt es der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) ein, suche die Konfrontation mit „Angehörigen der Antifa und der linken Szene“.

Für die Initiative ergeben sich aus dem Fall viele Fragen. Etwa warum die Öffentlichkeit nicht über die Attacke informiert worden sei oder die Staatsanwaltschaft fast ein Jahr gebraucht habe, um B. anzuklagen, „während dieser frei herum läuft, sich an Neonaziaufmärschen beteiligt, dabei aggressiv und bedrohlich auftritt“. Warum habe ein Wiederholungstäter bisher eine „positive Sozialprognose“ und Bewährungsstrafen bekommen?

Bereits im Dezember 2016 war B. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte zwei Schüler der Neuen Oberschule in Braunschweig angegriffen. Einer der Schüler erlitt einen Kieferbruch. Im September 2017 wurde B. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

„Auf dem rechte Auge blind?“, fragt David Janzen vom Bündnis. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig gibt sich jedoch Mühe, die Vorwürfe zu entkräften. Presseerklärungen würden auch sonst in keinem Verfahren veröffentlicht, sagt Pressesprecherin Julia Meyer. Der Prozess finde erst ein Jahr nach der Tat statt, da erst durch die Vernehmung der Zeugen B. als möglicher Täter in den Fokus gerückt sei.

Auch dass jemand zwei Bewährungsstrafen bekomme, sei nicht unüblich. Bei einer dritten Verurteilung könne es aber eng werden, so Meyer.Trotz der schweren Folgen handele es sich nicht um eine „gefährliche Körperverletzung“, da kein Gegenstand verwendet wurde. Auch aus diesem Grund sei keine Untersuchungshaft angeordnet worden. Andreas Speit

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