Das kommt auch: Pegida will vor die Rote Flora ziehen
Der Münchner Pegida-Chef Heinz Meyer sucht die Konfrontation in Hamburg. Vom 30. April, 12 Uhr, bis in die Abendstunden des 1. Mai hat er vor dem autonomen Kulturzentrum Rote Flora im Schanzenviertel eine Demo angemeldet. Das Motto der Dauerkundgebung: „Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit“. Angemeldet ist ebenso eine linke Demo, die im Schanzenviertel starten soll und zu der rund 1.000 Teilnehmer erwartet werden.
Die Polizei hat als Ausweichort für die Kundgebung der rechten Gruppierung, die beispielsweise auf einer Leinwand Reden von AfD-Bundestagsabgeordneten zur „Islamisierung“ zeigen will, einen Platz vor dem U-Bahnhof Schlump vorgeschlagen. Das hat der 57-jährige Meyer nicht bloß abgelehnt, vor dem Hamburger Verwaltungsgericht reichte er jetzt eine Eilklage ein. Er beruft sich auf die Demonstrationsfreiheit.
In München ist Meyer schon lange wegen seiner provokanten Reden und Aktionen bekannt. Er wurde bereits wegen Volksverhetzung und Billigung von Straftaten verurteilt. Der Betriebswirt griff schon mehrfach öffentlich Geflüchtete, Homosexuelle und Frauen verbal an. Immer wieder bedient er sich aus dem Wortschatz der Nationalsozialisten. Bei einer Pegida-Kundgebung in der bayerischen Landeshauptstadt forderte er beispielsweise am Ende: „München muss wieder die Hauptstadt der Bewegung werden.“ Während eines Antifa-Kongresses beim Deutschen Gewerkschaftsbund in München projizierte er den Spruch „Von jetzt ab, da ist eines klar: Paulchen jagt bald die Antifa“ an die Fassade. Eine Anspielung auf den NSU. Das rechtsextreme Terror-Trio hatte die Comic-Figur verwendet.
Zu der Dauerkundgebung in Hamburg soll Meyer etwa zehn Leute erwarten. Angemeldet seien aber weit mehr, berichtet zumindest die Tageszeitung Die Welt. Die Polizei hat bisher nicht bloß einen anderen Veranstaltungsort vorgeschlagen, sondern Meyer als Versammlungsleiter abgelehnt, da er den Anforderungen nicht genüge. Sie hält Meyer zahlreiche Ermittlungsverfahren vor, die nach von ihm angemeldeten Kundgebungen eingeleitet worden seien – sie reichen von Körperverletzungen bis zu Verstößen gegen das Versammlungsgesetz.
Andreas Speit
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