Das ändert sich im April: Gas teurer, Kiffen legal
Cannabis, Elterngeld, Energie, Studi-Ticket: Zum Monatsbeginn treten einige neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Was ändert sich? Ein Überblick.
Normale Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme
Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt vorübergehend der Satz von 7 Prozent.
Kürzungen beim Elterngeld
Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200 000 Euro einen Elterngeldanspruch. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant. Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate des Kindes möglich.
Cannabis-Gesetz tritt in Kraft
Ab dem 1. April ist der Konsum und Besitz von Cannabis für Erwachsene in begrenzten Mengen legal. Erlaubt ist für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sind ab sofort drei lebende Cannabispflanzen legal und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum ist unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
Deutschlandticket für Studierende
Studierende vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.
Qualifizierungsgeld
Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.
Berufsorientierungspraktikum
Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.
Mobilitätszuschuss für Azubis
Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen.
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