Das Erste führt Mediathek ein: Sieg für Onlinepläne von ARD und ZDF

Die Medienpolitik will den Öffentlich-Rechtlichen bei ihren Onlineplänen weitgehend entgegenkommen. Von "strategischen Fehlleistungen" der Verlage ist die Rede.

Wie nah muss der Bezug zu einer Sendung sein? Internetangebot der Tagesschau Bild: dpa

Nun hat es auch das Erste der ARD als Letztes in den erlauchten Kreis der Programme geschafft, deren Sendungen zum Nachsehen noch eine Woche lang im Internet bereitstehen. Mediathek nennt sich so etwas. Und weil die ARD ein föderaler Haufen ist, hat es etwas länger gedauert. "Umstritten" sei das neue ARD-Angebot, schreiben die Agenturen, denn noch tobt er, der Glaubenskampf ums "Wer darf was im Internet", in dem auch Nachrichtenagenturen Partei sind. Dennoch: Im Tauziehen um die künftige Rolle der öffentlich-rechtlichen Medien im Internet gibt es einen Sieger: Es sind, wenig verwunderlich, ARD, ZDF und die angeschlossenen Anstalten.

Am 12. Juni sollen die für derlei medienpolitische Setzungen zuständigen Ministerpräsidenten der Länder den neuen Rundfunkstaatsvertrag unterschreiben, der dann bis April 2009 Gesetz werden muss. Und in der Staatskanzlei des hierbei so federführenden wie SPD-regierten Bundeslandes Rheinland-Pfalz geht man davon aus, dass dies auch so kommen wird.

Strittig sind allerdings einige nicht unwesentliche Punkte: Der von den öffentlich-rechtlichen mit großem Lamento beklagte Passus, der sogenannte textbasierte Angebote online nur dann zulässt, wenn sie sich thematisch auf eine konkrete Sendung beziehen, bleibt im Vertragstext erhalten. Doch selbst Unionskreise sichern zu, dass es hier zu einer "großzügige Auslegung" kommen wird.

In den Internet-Mediatheken dürfen Eigenproduktionen in jedem Fall für sieben Tage zum nachträglichen Download bereitstehen. Umstritten ist, ob auch zugekaufte Ware wie Spielfilme für maximal 24 Stunden abrufbar sein soll. Zank gibt es auch noch beim Sport: Hier wollen die CDU-regierten Länder einen "Null-Abruf", während die sportbegeisterte SPD nichts gegen die übliche 7-Tage-Regel hätte. Allein: Bei Sportereignissen wie der Fußball-Bundesliga dürften solche Pläne schon an den zusätzlichen Rechtekosten fürs nachträgliche Fernsehen per Internet scheitern.

Auch der Kampfbegriff "elektronische Presse" beschäftigt weiter die Gemüter. Damit sind öffentlich-rechtliche Textbeiträge im Internet gemeint, die nicht unmittelbar zum Gesendeten gehören. Doch die Medienpolitik scheint sich vom zunächst recht siegessicheren Verleger-Lager abgewendet zu haben, von "strategischen Fehlleistungen" der Verlage ist die Rede.

Vor denen ist auch die ARD nicht gefeit, wie der "Quoten, Klicks und Kohle" betitelte Beitrag in eigener Sache überdeutlich zeigte. Intern sollen mehrere ARD-Chefredakteure das Stück des nicht eben uneitlen SWR-Chefreporters Thomas Leif kritisiert haben. Die dafür allerdings nicht zuständige Privatrundfunkaufsicht bashte die Sendung als "völlig überzogene Eigenpromotion der einseitigen Position der ARD zu diesem Thema".

Positiv ist allerdings, dass der Gebühren zahlende Zuschauer erstmals auch dann mitreden kann, wenn er die öffentlich-rechtliche Welturaufführung verpasst hat: "Quoten, Klicks und Kohle" steht in seiner ganzen kontraproduktiven Pracht bis auf weiteres in der ARD-Mediathek.

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