Daimler contra Frankreich: Autobauer gewinnt Kühlmittelstreit

Der Verkaufsstopp für Mercedes-Modelle in Frankreich ist vorerst beendet. Beim Streit um die Kühlmittel geht es auch um den Wettbewerb in Europa.

Der Verkauf von Mercedes in Frankreich war um rund 50 Prozent eingebrochen. Bild: dpa

PARIS taz | Daimler hat vor dem obersten Pariser Verwaltungsgericht im Streit um die Zulassung seiner neuesten Mercedes-Modelle einen wichtigen Etappensieg errungen. Die Richter der Berufungsinstanz haben entschieden, dass das französische Zulassungsverbot für die wichtigen Baureihen A- und B-Klasse sowie CLA und SL nicht statthaft ist.

Die französische Regierung hatte den Verkauf untersagt, weil Daimler Klimaanlagen mit einem von der EU aus Umweltgründen für überholt erklärten Kühlmittel eingebaut hatte.

Damit endet nicht nur vorerst der Verkaufsstopp für einige tausend Fahrzeuge aus Deutschland. Die Mercedes-Verkäufe in Frankreich waren um rund 50 Prozent eingeknickt, mehr als 5.000 bestellte Fahrzeuge konnten nicht ausgeliefert werden.

Auch der Versuch der Regierung in Paris, den derzeit weltweit erfolgreichen deutschen Herstellern einen Wettbewerbsnachteil gegenüber kriselnden französischen Produzenten beizubringen, gilt als gescheitert.

Provokation

Im Jahr 2011 hatte die EU bei Anträgen für die Zulassung neuer Modelle Tetrafluorpropen (R1234yf) als Kühlmittel vorgeschrieben. Rund 90 Prozent der derzeit verkauften, aber vorher zugelassenen Fahrzeuge verwenden noch Tetrafluorethan (R134a) – wie Daimler bei seinen Neuwagen. Von Branchenkennern wurde es als Provokation angesehen, als Frankreich vor einigen Wochen kurzerhand die Zulassung neuer Mercedes-Modelle mit dem alten Kühlmittel verweigerte – als einziges EU-Land.

Dagegen hatte Daimler vor dem Verwaltungsgericht zunächst mit Erfolg geklagt. Doch das französische Umweltministerium machte eine EU-Schutzklausel geltend, um den Verkauf zu unterbinden.

Der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht hat nun entschieden, dass das Importverbot unzulässig war. Der Streit hatte sich während der Verfahren in Frankreich bereits nach Deutschland verlagert, wo Toyota bis zur definitiven Klärung der Rechtslage beschlossen hat, wie Daimler bei seinen neuen Modellen Prius Plus, Lexus GS und Sport-GT86 im Widerspruch zur EU-Vorschrift, aber in Übereinstimmung mit dem Standpunkt des Kraftfahrt-Bundesamts in Flensburg, das bisherige Kühlmittel R134a zu verwenden.

Damit wolle man „Bedenken von Kunden“ in Deutschland Rechnung tragen, hieß es bei Toyota. Tests des Kraftfahrt-Bundesamts hatten nämlich ergeben, dass es mit R1234a in Extremfällen Brände gab.

Beim Kühlmittelstreit geht es auch um den Wettbewerb der Autokonzerne Europas. In Paris bezichtigt man die Bundesregierung, sie wolle im Interesse der deutschen Industrie und ihrer PS-starken Pkws in Brüssel das Projekt zur Beschränkung des CO2-Ausstoßes auf 95 Gramm pro Kilometer hintertreiben. Die strikte Senkung der CO2-Grenze hätte Kleinwagenhersteller wie Peugeot oder Citroën begünstigt. In dem Streit über die Kühlmittel soll nun die EU-Kommission entscheiden.

Vorwürfe kommen auch von Verbänden wie der Deutschen Umwelthilfe. Noch 2007 hätten die deutschen Automobilunternehmen „verbindlich“ zugesagt, als Kühlmittel das vergleichsweise wenig klimaschädliche Kohlendioxid einzusetzen.

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