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DUH klagt gegen Gaspipeline

Die Deutsche Umwelthilfe will die Genehmigung außer Kraft setzen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Klage gegen den Weiterbau der umstrittenen Ostsee-Gaspipeline Nord Stream 2 beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Genehmigung der Bauarbeiten durch das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), wie die DUH am Dienstag mitteilte. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte den Eingang. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war zunächst nicht bekannt. Nach Ansicht der DUH werden Klima- und Umweltargumente beim Bau der Pipeline ignoriert. Das BSH hatte zuvor Widersprüche der DUH und des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) gegen eine Baugenehmigung von Mitte Januar zurückgewiesen. Die Behörde hatte Nord Stream 2 damals den sofortigen Weiterbau in deutschen Gewässern erlaubt. Durch die Widersprüche war die Genehmigung zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt worden. Eine Klage vor Gericht würde die Genehmigung nun erneut außer Kraft setzen. Ohne diese Genehmigung könnte Nord Stream 2 erst ab Ende Mai in deutschen Gewässern verlegen. Derzeit wird in dänischen Gewässern verlegt. Nord Stream 2 soll künftig 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas pro Jahr von Russland nach Deutschland befördern. Nach Angaben der Projektgesellschaft von Anfang April sind bereits 95 Prozent der Pipeline verlegt worden.

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