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DIE GRUNDSICHERUNG FÜR ALTE UND BEHINDERTE IST EIN FORTSCHRITTEntlastung für Familien

Es gibt Gesetze, die wirken auf den ersten Blick wenig bedeutsam. Auf den zweiten Blick aber zeigt sich, dass mit ihnen ein wichtiger Schritt in der Sozialpolitik gemacht wurde. Das neue Gesetz zur Grundsicherung für Alte und Behinderte ist ein solcher Fall. Ab dem 1. Januar haben alle über 65-Jährigen und alle erwachsenen Schwerbehinderten ein Recht auf eine staatliche Grundsicherung, auch wenn deren Kinder oder Eltern theoretisch für den Unterhalt dieser Angehörigen aufkommen könnten.

Die neue Grundsicherung betrifft Arme, die keine gesetzliche Rente zu erwarten haben, sie betrifft Rentner, die nur sehr wenig Ruhestandsgeld bekommen, und sie betrifft Behinderte über 18 Jahren, die nicht arbeiten können.

Das Gesetz hilft aber nicht zuletzt deren Angehörigen: Es entlastet die Beziehungen zwischen den Generationen und damit die Familien. Arme Leute müssen keine Angst mehr haben, später ihren Kindern finanziell zur Last zu fallen. Und Behinderte werden von dem demütigenden Gefühl befreit, auch noch als Erwachsene finanziell von den Eltern abhängig zu sein. Allerdings handelt es sich bei dem Gesetz nur um einen kleinen Schritt. Die Kosten für Heimunterbringung werden nicht durch diese Grundsicherung berührt – sie leistet nur die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, also Unterhalt in Höhe der Sozialhilfe.

Dennoch: Mit dem neuen Gesetz werden Familienbande zwischen erwachsenen Verwandten von wirtschaftlichen Verpflichtungen entlastet. Das ist ein Stück Emanzipation der familiären Beziehungen – auf Kosten der Allgemeinheit.

Die familiäre Emanzipation der Alten von den Jungen und umgekehrt wird in Zukunft möglicherweise noch eine große Rolle spielen. Es gibt zunehmend Menschen mit unsteten Erwerbsbiografien, deren Rentenansprüche im Alter gering sein werden. Sie können sich jetzt darauf verlassen, dass sie später eine Art Existenzminimum bekommen, ohne dass die Kinder belangt werden. Es gibt sie also jetzt, die Grundrente für alle. Sie heißt nur ein bisschen anders. BARBARA DRIBBUSCH

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