DIE GESELLSCHAFTSKRITIK: Gleichheit für RaserInnen
WAS SAGT UNS DAS? In Österreich müssen Strafzettel neuerdings gegendert sein. Die Umsetzung wurde leider nicht ganz durchdacht – zur Freude der rechten Parteien
Österreichs Polizei passt sich der gendergerechten Sprache an. Seit 1. August dürfen sich auch autofahrende Frauen angesprochen fühlen, wenn sie etwa beim Rasen erwischt werden. Eine Folge des in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatzes. Statt wie früher wird die Geldstrafe nun „vom Lenker/von der Lenkerin des Fahrzeuges“ eingehoben.
In Frauenministerium freut man sich, die Polizei kann die Freude allerdings nicht so recht teilen. Denn es sind noch zigtausende alte Blöcke im Umlauf, die nun nicht mehr verwendet werden dürfen. Zumindest im Bundesland Niederösterreich, wo es keine Übergangsfrist gibt. Dort dürfen die unverbrauchten Formulare nicht mehr ausgegeben, aber auch nicht einfach entsorgt werden.
Besonderen Aufwand erzeugen die Blöcke, die schon angefangen wurden: Jedes nicht verbrauchte Strafmandat muss einzeln im Computer per Seriennummer annulliert werden. In Niederösterreich hat die Polizei einen jährlichen Bedarf von etwa 1.500 Strafzettelblöcken nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen. In ganz Österreich wurden 2013 fast fünf Millionen LenkerInnen wegen Rasens abgestraft. Die Landespolizeidirektion Niederösterreich bestätigt, dass der Verwaltungsaufwand erheblich sei, „wie groß“, so ein Sprecher, könne man aber „nicht beziffern“.
Rechte Parteien sehen sich durch den Aufwand in ihrem Widerstand gegen den „Genderwahn“ bestätigt. „Keine Frau hat es dadurch im Leben leichter. Aber den Polizisten wird eine sinnlose Arbeit aufgehalst, statt sie im Kampf gegen Verbrechen und das Schlepperunwesen einsetzen zu können“, so Gleichbehandlungssprecherin Martina Schenk vom Team Stronach.
Ralf Leonhard
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