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DGB über den deutschen Arbeitsmarkt„Arbeit auf Abruf“ abschaffen

Fast zwei Millionen Menschen werden nur nach Bedarf eingesetzt. So wälzen Betriebe das wirtschaftliche Risiko auf die Beschäftigten ab. Das will der DGB ändern.

In der Gastronomie sind viele Menschen auf Abruf beschäftigt Foto: dpa

Saarbrücken afp | Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Abschaffung der sogenannten Arbeit auf Abruf. Bei diesen Jobs werde das wirtschaftliche Risiko der Betriebe voll auf die Beschäftigten verlagert, kritisierte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach im Gespräch mit der Saarbrücker Zeitung vom Montag. „Damit muss Schluss sein.“

Bei der Arbeit auf Abruf werden die Beschäftigten kurzfristig nach Bedarf eingesetzt. Laut einer Untersuchung des DGB sind bis zu 1,9 Millionen Arbeitnehmer betroffen. In der Gastronomie arbeiten demnach mindestens zwölf Prozent der Beschäftigten auf Abruf.

Die Beschäftigten müssen mit schwankenden und wenig planbaren Einkommen leben, heißt es in der DGB-Untersuchung. Arbeitsrechtliche Standards würden unterlaufen. So müsse der Arbeitgeber den Beschäftigten mindestens vier Tage im Voraus über seinen Einsatz informieren – laut DGB wird jeder Dritte aber erst am selben Tag kontaktiert, ein weiteres Drittel ein bis drei Tage vorher.

Betriebe könnten sich zudem der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub relativ leicht entziehen, „indem sie die Arbeit an diesen Tagen einfach nicht abrufen“, heißt es in der Untersuchung. Buntenbach sagte der Zeitung, gerade auch bei Teilzeitarbeit müssten verlässliche und planbare Arbeitszeiten möglich sein. „Alle Beschäftigten brauchen mehr Schutz vor einseitiger betriebsbedingter Flexibilisierung.“

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4 Kommentare

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  • Na ja mit Forderungen kommt der DGB nicht weit. Das müsste er durchsetzen bzw. das müssten die DGB-Mitgliedsgewerkschaften an der Basis - in jedem einzelnen Betrieb durchsetzen. Und da wirken sich geteilte Belegschaften eben aus: Die dort dauerhaft, fest arbeiten und ein gutes Auskommen haben, wollen gar nicht mit den anderen teilen, jedenfalls nicht 1 zu 1. In der Metall- und Elektroindustrie passiert fast gar nichts, ohne dass die Betriebsräte dies vorgelegt bekommen und somit auch die Gewerkschaft davon in Kenntnis ist. Anders formuliert: Wollen die Belegschaften dafür wirklich kämpfen?

  • Ich weiß nicht so genau, wodrauf der DGB hier hinaus will.

     

    Alle Dinge die moniert werden, sind schon verboten! Man müsste sie nur konsequent verfolgen (Okay man könnte auch ein anständiges Kündigungsgesetz schaffen und die überflüssige Zwischenbranche entsorgen, aber da traut sich eh keiner ran), dann würde es ordentliche Strafen geben und dann würde die Praxis sich auch ändern.

  • Danke für den Artikel, ein schönes Beispiel : Abrufkraft bei einen der größten Logistiker für Pakete und Päckchen, Brief. ca. 40 bis 50 % der Beschäftigten sind mit dem obengenannten Arbeitsverhältnis in dem mir bekannten Paketzentrum "angestellt" . Es läuft folgendermaßen: 1. Einen Rahmenarbeitsvertrag 2. An jeden Tag der gearbeitet wird, ist eine Unterschrift am Eingang zu leisten (der tägliche Arbeitsvertrag). Daraus folgt : Keine Unterschrift, keine Arbeit ergo kein Geld.

    Selbst jemand der auf 400,- / 450,- Euro Basis arbeitet hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, Krankengeld.

    • 3G
      32795 (Profil gelöscht)
      @Waldo:

      Das haut der Firma so ziemlich jeder Arbeitsrichter um die Ohren. Das ist nicht rechtens.

       

      Das Problem hierbei ist, die Angestelten müssten klagen. Das ist das Grundproblem hierzulande. Was fehlt sind empfindliche Strafen für derartige Verstöße, die Pflicht geschädigte Mitarbeiter noch jahrzehnte Später zu entschädigen, die persönliche Haftung der Geschäftsführer/Vorstände und das ganze müsste zum Offizialdelikt erhoben werden. Dann wäre sofort Ende mit derartigem Unsinn.

       

      Das wäre von Heute auf Morgen machbar, es fehlt lediglich am politischen Willen dazu...