DGB über den deutschen Arbeitsmarkt: „Arbeit auf Abruf“ abschaffen
Fast zwei Millionen Menschen werden nur nach Bedarf eingesetzt. So wälzen Betriebe das wirtschaftliche Risiko auf die Beschäftigten ab. Das will der DGB ändern.
Bei der Arbeit auf Abruf werden die Beschäftigten kurzfristig nach Bedarf eingesetzt. Laut einer Untersuchung des DGB sind bis zu 1,9 Millionen Arbeitnehmer betroffen. In der Gastronomie arbeiten demnach mindestens zwölf Prozent der Beschäftigten auf Abruf.
Die Beschäftigten müssen mit schwankenden und wenig planbaren Einkommen leben, heißt es in der DGB-Untersuchung. Arbeitsrechtliche Standards würden unterlaufen. So müsse der Arbeitgeber den Beschäftigten mindestens vier Tage im Voraus über seinen Einsatz informieren – laut DGB wird jeder Dritte aber erst am selben Tag kontaktiert, ein weiteres Drittel ein bis drei Tage vorher.
Betriebe könnten sich zudem der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub relativ leicht entziehen, „indem sie die Arbeit an diesen Tagen einfach nicht abrufen“, heißt es in der Untersuchung. Buntenbach sagte der Zeitung, gerade auch bei Teilzeitarbeit müssten verlässliche und planbare Arbeitszeiten möglich sein. „Alle Beschäftigten brauchen mehr Schutz vor einseitiger betriebsbedingter Flexibilisierung.“
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