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DGB lässt Flüchtlinge räumenGewerkschaft holt die Polizei

20 Flüchtlinge und Unterstützer besetzen in der Hoffnung auf Hilfe die Zentrale des Gewerkschaftsbundes in Berlin. Auf Bitte des DGB werden sie von 200 Polizisten geräumt.

Durch die Tür und übers Dach: Hunderte Polizisten dringen beim DGB ein – auf dessen Wunsch. Bild: dpa

BERLIN dpa | Die Polizei hat die eine Woche lang von Flüchtlingen besetzte Berliner DGB-Zentrale unter heftigem Protest geräumt. Etwa 20 Menschen – Flüchtlinge und Unterstützer – hätten sich mit einer Eisenkette an den Hälsen aneinandergekettet und auf eine Treppe gesetzt, sagte Polizeisprecher Stefan Redlich am Donnerstag. Rund 200 Polizisten waren vor Ort, einige der Besetzer mussten den Angaben zufolge mit Bolzenschneidern voneinander getrennt werden.

Nach einer Woche Besetzung des Gewerkschaftshauses hatte der DGB am Morgen die Polizei verständigt und Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet. „Unserer Aufforderung, das Haus bis 10 Uhr zu verlassen, sind die Flüchtlinge nicht nachgekommen“, sagte DGB-Sprecher Dieter Pienkny. Deshalb habe man sich genötigt gesehen, die Polizei zu rufen.

Die Polizei sei mit einer Dolmetscherin in das Gebäude gegangen und habe die Besetzer erneut gebeten, freiwillig zu gehen. Das sei aber nicht passiert. Einer der Flüchtlinge habe sich an der Nase verletzt und sei von einem Arzt behandelt worden, sagte Redlich. Ein weiterer klagte über Herzschmerzen und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Zusätzlich zu der Anzeige des DGB werde nun in einigen Fällen wegen Widerstand ermittelt, sagte Redlich.

Für die Flüchtlinge habe sich damit eine weitere Tür zur Zukunft geschlossen, sagte ein Unterstützer. Man habe vom DGB erwartet, dass er seine politischen Kontakte spielen lasse. „Die Flüchtlinge sind abgeschottet von der gesamten politischen Welt.“

DGB sieht sich nicht zuständig

Der DGB hatte schon während der Besetzung gesagt, man sei keine Flüchtlingsorganisation und könne die Forderungen nacheinem Bleiberecht nicht erfüllen. Die Gewerkschaft vermittelte aber – wie gefordert – Kontakt zu einem Mitglied des Bundestages. Dieses habe aber keinerlei Einfluss, da es keiner Regierungspartei angehöre, sagte der Flüchtlings-Unterstützer. Ob weitere Aktionen geplant seien, wollte er nicht sagen – kündigte aber an: „Es geht einfach weiter. Aber so langsam sind die Möglichkeiten für die Menschen hier ausgeschöpft.“

Zahlreiche Flüchtlinge hatten in Berlin monatelang auf dem Oranienplatz in Kreuzberg campiert. Das Camp wurd schließlich aufgelöst. Verschiedene Flüchtlingsgruppen suchten in den vergangenen Monaten wiederholt Zuflucht in Kirchen oder anderen Gebäuden. Die Evangelische Kiche hatte kürzlich heftige Kritik an der Flüchtlingspolitik des rot-schwarzen Senats geäußert. Sie rief den Senat auf, den Flüchtlingen nach zwei Jahren endlich eine humane Perspektive zu geben

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24 Kommentare

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  • Die Leute haben alle irgendwo ein Verfahren zu laufen (gehabt), wissen also durchaus, wer für sie zuständig ist, ganz ohne Schnellkurs in dt. Verwaltungsrecht. Auch für den Schluß, daß ein Gesetz, welches für die Person X an den Orten A und B gleichermaßen gilt, in Ort A keine andere Wirkung entfaltet als in Ort B, braucht man kein Studium

    • @Jan Engelstädter:

      Das behaupten Sie hier einfach, ohne auch nur einen Fall im Detail zu kennen. Ich wünsche Ihnen zwar nicht, dass Sie mal in einem fremden Land in die Mühlen der Bürokratie geraten, es könnte aber sicher sehr lehrreich für Sie sein.

  • "Der DGB hatte schon während der Besetzung gesagt, man sei keine Flüchtlingsorganisation und könne die Forderungen nacheinem Bleiberecht nicht erfüllen."

     

    Vor der letzten Bundestagswahl forderte u.a. DGB die Bundespolitiker auf, mehr für die

    Menschenrechte der Migranten und Flüchtlinge zu tun:

     

    http://www.dgb.de/themen/++co++004ae7b6-d3ff-11e2-8d32-00188b4dc422?k:list=Politik%20%26%20Gesellschaft

     

    Und wenn man selber etwas für die Menschenrechte der Flüchtlinge machen kann, oder nur einen Platz zum Übernachten vorübergehend geben kann, dann passiert nichts. Warum?

     

    Flüchtlinge haben leider keine eigene Gewerkschaft.

  • Hallo. Merken die DGB Bonzen eigentlich noch etwas. Sie werden von der Geschichte hinweggefegt wenn sie sich nicht bald auf die Hinterbeine stellen. Solidarität nur mit den Besserverdienenden? Pfründe sichern, statt Asylrecht fordern.

    • @xonra:

      Gewerkschaften sind in erster Linie dazu da, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Von diesen werden die Gewerkschaften auch zu einem nicht unerheblichen Teil finanziert. Warum der DGB nun ausgerechnet Flüchtlingen helfen sollte, ist mir nicht ganz klar. Genauso könnten die Flüchtlinge auch beim Arbeitgeberverband, den Landfrauen oder den Wiesn Wirten vorstellig werden.

  • Die Halsketten sollen wohl an die jahrhundertelange Sklaverei erinnern, dern Fortduaern mit "golodenen" (als es noch die Golddeckimng des Geldes gab) Ketten doch im Diskurs bekannt ist.

     

    "Wie haben selten den Mut zu dem was wir wissen" meint Machtzyniker Nietzsche. Er meint auch, man solle den Zynikern um der Wahrheit willen durchaus mal zuhören.

    • @Dr. rer. nat. Harald Wenk:

      Was begeben sich die Leute auch freiwillig zu den Sklavenhändlern. In ihren eigenen Heimatländer sind sie frei und müssen kein fremdes Eigentum besetzen. Kein Verständniss für dererlei Aktionen !

      • @kleo lehmann:

        " In ihren eigenen Heimatländer sind sie frei" - halte ich vorsichtig gesagt für gewaltigen Euphemismus.

         

        Jaja, immer wieder das EIGENtum,dass den deutschen Spiessbürger auf die Palme bringt.Was ist da schon ein Menschenleben wert.

  • Ist der DGB etwa schon selbst von Abschiebung bedroht, dass er diese Aktion nicht aufgreifen und seinen politischen Einfluß geltend machen kann? Der Hinweis, man sei keine Flüchtlingsorganisation, ist reichlich bescheuert.

    • @Rainer B.:

      Was meinen Sie denn damit? Kaffekränzchen bei Merkel? Hätten sie ja was zu erzählen, wenn sie wieder in ihrer Heimat sind.

      • @Joe Montana:

        Sie verwechseln mal wieder Frau Merkel mit der Politik. Die Unterbringung von Flüchtlingen ist in Deutschland immer noch Sache der Länder.

        • @Rainer B.:

          Um Unterbringung geht es im vorliegenden Fall aber doch nur, soweit es Berlin innerhalb des S-Bahn-Ringes betrifft. Daß schon Spandau für Ex-GHS-Besetzer zu weit draußen ist, durften wir ja schon lernen.

          Und eine Unterbringung in Sachsen-Anhalt oder Bayern zählt ja offenbar bereits zum Menschenunwürdigen.

           

          Irgendwer - am besten Frau Böhlo - sollte den Dauerbesetzern mal erklären, daß es in der Bundesrepublik eher unüblich ist, daß die Politik in laufende Verwaltungsverfahren eingreift oder gar das Ergebnis abgeschlossener Verwaltungsverfahren mal eben so außer Kraft setzt - und daß dieses Verhalten grundlegender Bestandteil jedes Rechtsstaates ist.

          • @Jan Engelstädter:

            Das schließt doch alles nicht aus, dass der DGB Stellung bezieht, sich solidarisiert und politischen Druck macht. Als es darum ging, einen SPD-Genossen zum Kanzler hochzujubeln, war man doch auch nicht so zurückhaltend. Wesentlicher Bestandteil eines Rechtsstaates ist gerade das Asylrecht und der Schutz für Verfolgte und Vertriebene. Wenn die Politik das im Ergebnis nicht gewährleisten kann oder will, dann sollte man hier schon gar nicht mit Rechtsstaatlichkeit kommen.

            • @Rainer B.:

              Ob es sich um Verfolgte und Vertriebene handelt, ist z.T. noch unklar. Zum anderen Teil ist bereits klar, daß es sich _nicht_ um Verfolgte und Vertriebene handelt.

              Damit entfällt die Grundlage Ihrer Argumentation.

              Daß der DGB es als Fehler ansieht, sich 1998 für Herrn Schröder starkgemacht zu haben, hat Herr Sommer später mehrfach zugegeben. Und 2002 und 2005 gab es auch keine Wahlempfehlung mehr - mal so nebenbei.

              • @Jan Engelstädter:

                Nach Aussage der Evangelischen Kirche wurde den Flüchtlingen vom Senat eine umfassende Einzelfallprüfung zugesichert. Diese Zusage wurde nicht eingehalten. Die Kirche spricht offen von Wortbruch. Ein Grund für die Aktion im DGB Haus war ja gerade die Hoffnung der Flüchtlinge, dort rechtlichen Beistand für das Prüfungsverfahren zu bekommen. Dass die Ausländerbehörde Flüchtlinge möglichst vor einem Prüfungsverfahren loswerden will, entzieht meiner Argumentation keineswegs die Grundlage.

                • @Rainer B.:

                  Fortsetzung

                   

                  Die Berliner Ausländerbehörde will die Dauerbesetzer nicht loswerden - sie ist nach geltendem Recht für allerallermeisten schlicht nicht zuständig.

                  Für die Übernahme von (noch laufenden) Verfahren aus anderen Bundesländer gibt es im AsylverfG bindende Vorschriften sowohl zum Procedere als auch zum Inhalt der Begründung:

                  1. Der Asylbewerber muß die Übernahme bei der für ihn bisher zuständigen Ausländerbehörde beantragen und diesen Antrag begründen.

                  2. Diese Behörde fragt dann in Berlin an, ob Berlin übernehmen kann. Erst jetzt kommt die Berliner Behörde ins Spiel, indem sie prüft, ob die Begründung des Antrags stichhaltig ist.

                  Je nach Prüfungsergebnis stimmt sie zu oder lehnt ab.

                  3. Die Begründung des Antrages muß darlegen, daß entweder ein dringendes öffentliches Interesse an der Übernahme besteht oder zwingende Gründe die Übernahme erfordern oder die Nichtübernahme eine unbillige Härte darstellen würde. "In Berlin ist mehr los als in Kleinsiehstenicht und hier lebt auch der Schwippschwager der dritten Frau meines Onkels", ist keine erfolgversprechende Begründung, eher schon: "Nur an der Charité gibt es die med. Kapazitäten zur Behandlung meiner Krankheit."

                   

                  Nicht der unterstellte Wunsch der Ausländerbehörde, sondern die Feststellung, daß es sich bei den Besetzerm gar nicht um Flüchtlinge, sondern um Migrationswillige handelt, entzieht Ihrer Argumentation die Grundlage.

                  • @Jan Engelstädter:

                    Wenn man die Zuständigkeiten in Flüchtlingsangelegenheiten so gestaltet, dass sich alle Beteiligten ggf. für nicht zuständig erklären können, dann hat man zwar ein Gesetz, aber eben noch lange kein geregeltes Asylverfahren und dann unterstellt man kurzerhand allen Flüchtlingen, Sie seien "Migrationswillige". Das wird ja nicht nur in Deutschland so gehandhabt.

                    Dass Flucht i.d.R. auch Migration bedeutet, liegt schlichtweg daran, dass sich die Umstände, die zur Flucht aus den Herkunftsländern führen, selten kurzfristig ändern und es keine multinationalen und langfristigen Konzepte gibt, wie man in den Herkunftsländern zu einer grundlegenden Verbesserung kommen kann.

                    • @Rainer B.:

                      Es gibt immer eine zuständige Behörde, nur ist das nicht in jedem Falle die Berliner Ausländerbehörde, sondern in manchen Fällen auch ein Landratsamt in Sachsen-Anhalt oder Bayern. Was ist daran so schwer zu begreifen? Versuchen Sie doch mal, sich in Berlin, wo Sie nicht gemeldet sind, Ihren Umzug von Hamburg nach München in den Personalausweis eintragen zu lassen!

                       

                      Spätestens mit der Ankunft im ersten EU-Land ist der Flucht-Teil der Reise zu Ende, die Weiterreise ist dann sowohl freiwillig als auch überlegt. Ob es einen Flucht-Teil gibt, prüft das Asylverfahren - mit je nach Herkunftsland sehr unterschiedlichen "Gesamtschutzquoten" - so der bürokratische Fachausdruck. Die Spanne reicht dabei von 0,1% bis 95,x% - das Verfahren scheint also durchaus zu differenzierten Ergebnissen fähig und also in Ordnung zu sein.

                      Daß es neben den Schutzbedürftigen auch andere gibt, ist keine Unterstellung, sondern Ergebnis der Verfahren.

                      • @Jan Engelstädter:

                        Sollte man also allen Flüchtlingen empfehlen, schon vor ihrer Flucht ein Studium oder wenigstens einen Schnellkurs in deutschem Verwaltungsrecht zu absolvieren?

                • @Rainer B.:

                  Die Papiere - sowohl das Einigungspapier als auch die beiden Gutachten - sind alle im Netz veröffentlicht, man kann also nachlesen, wer was mit welcher Gültigkeit zugesagt hat. und muß sich nicht auf Aussagen mehr oder weniger unparteiischer Dritter verlassen.

                   

                  Frau Kolat konnte Zusagen überhaupt nur im Rahmen der Rechtsordnung machen und dazu zählen auch die knapp 100 §§ des Asylverfahrensgesetzes. Da auf der Gegenseite rund ein Drittel Personen saßen, die sich weigerten, ihre Identität preiszugeben, mußte jede Überprüfung damit beginnen, festzustellen, wer der Mensch überhaupt ist und welche entscheidungsrelevanten Tatsachen über ihn bekannt sind.

                   

                  Wenn ein in einem anderen EU- oder Bundesland gelaufenes Asylverfahren schon abgeschlossen ist, kann es nicht durch eine Berliner Behörde wieder aufgerollt werden. Ggfs. kann gegen die Entscheidung Klage erhoben werden - aber das müßte der Betroffene schon selbst tun, nicht die Berliner Ausländerbehörde.

                  • @Jan Engelstädter:

                    Wenn Sie hier schon auf "Gutachten" verweisen, wäre es schön, wenn Sie auch den betreffenden Link dazustellen könnten. Das Netz ist groß und Gutachten gibt's viele. Ob sich Frau Kolat mit diesen Flüchtlingen überhaupt schon befasst hat ist unklar. Nach einer Meldung der Berliner Tageszeitung (B.Z.) vom 01.10.2014 sind die Flüchtlinge in der DGB-Zentrale eben nicht identisch mit den Besetzern des Protestcamps vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule.

                    • @Rainer B.:

                      Die Links zum Einigungspapier und zu beiden Gutachten finden Sie in diesem Tsp.-Artikel:

                      http://www.tagesspiegel.de/berlin/debatte-im-senat-henkel-und-kolat-streiten-per-rechtsgutachten-um-fluechtlinge/10640088.html

                      Identisch können beide Gruppen nicht sein, sonst hätten mehr als 400 Leute das DGB-Haus besetzen müssen, außerdem waren dort mindestens 2 Personen dabei, die nachgewiesenermaßen keine Flüchtlinge mit unklarem Status sind, sondern seit Jahren mit geregeltem Aufenthaltstitel hier leben und jetzt "nur noch" "Aktivisten" sind.

                      • @Jan Engelstädter:

                        Na, da sind wir uns ja einig, dass es sich hier nicht um die Flüchtlinge vom Oranienplatz handelt, mit denen das Einigungspapier zustande kam. Allein die Tatsache, dass mehrere Gutachten zur Zuständigkeit beauftragt wurden, stützen meine These, dass es in der Praxis kein geregeltes Asylverfahren gibt und es nur darum geht, die Flüchtlinge „amtlich hinters Licht zu führen“.

                        Dass sich bereits anerkannte Flüchtlinge solidarisieren finde ich ganz normal und begrüßenswert. Rußlanddeutsche unterstützen sich doch auch gegenseitig und die kamen nicht einmal als Flüchtlinge nach Deutschland.

                        • @Rainer B.:

                          Nein, da sind wir uns nicht einig - es gibt auch noch die Teilidentität. Und nach meiner Kenntnis trifft das in diesem Falle zu. Ein (kleiner) Teil der O-Platz-Besetzer, ergänzt um wenige andere.

                          Über die Qualität des Lescano-Gutachtens ist schon mehrfach diskutiert worden - "Gefälligkeit für eine in der Sache nicht Zuständige" (nämlich Frau Lüke) und "gewagte Schlßfolgerungen" waren da noch eher milde Beschreibungen. Hailbronner hat da lediglich einige Dinge wieder zurechtgerückt, indem er auf den Gesetzestext verwies.

                          In der Grundlage waren sich beide Gutachten übrigens einig: Es ist kein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit den Besetzers zustande gekommen.