Corona-Verbote in Berlin: Bankbesetzung jetzt legal

Der Senat verlängert den Corona-Ausstand bis zum 19. April und beschließt einen Bußgeld-Katalog, erlaubt aber das Hinsetzen auf Parkbänken.

Polizei bei Kontrollen im Park

Radfahrer, Jogger und Spaziergänger dürfen sich künftig auch mal auf eine Parkbank setzen Foto: dpa

BERLIN taz | Der rot-rot-grüne Senat hat den angekündigten Bußgeldkatalog am Donnerstagabend beschlossen und auch wie erwartet die Ausgangsbeschränkungen für Berlin, die am Sonntag ausgelaufen wären, vorerst bis zum 19. April verlängert. Das ist der letzte Tag der Osterferien. Das Hinsetz-Verbot auf Parkbänken und die Ausweispflicht hingegen sind Vergangenheit. Das erfuhr die taz aus Senatskreisen.

Der Bußgeldkatalog sieht dem Vernehmen nach vor, dass zwischen 25 und 500 Euro zahlen muss, wer gegen das Abstandsgebot von eineinhalb Metern verstößt. In Nordrhein-Westfalen etwa kostet ein Treffen mit mehr als zwei Personen, die nicht in einem Haushalt leben, direkt 200 Euro. Grundsätzlich soll es Vorrang vor einem Bußgeld haben, Corona-Ignoranten erstmal zu ermahnen und um verantwortungsbewusstes Handeln zu bitten. Das soll auch bei illegal geöffneten Restaurants gelten, für die Bußgelder von 10.000 Euro möglich sind.

Neu ist, dass Menschen im Freien nicht durchweg in Bewegung sein müssen – sei es als Spaziergänger, Jogger oder Einkäufer –, sondern zu zweit oder mit Familienangehörigen auch auf einer Bank in einem Park oder auf einer Wiese sitzen dürfen – allerdings mit fünf Metern Abstand. „Das gehört zur gelebten Realität und ist damit in Ordnung“, hieß es vom grünen Regierungspartner. Grillen hingegen ist verboten. Auch sind Zugangsbeschränkungen zu Parks künftig möglich zur Vermeidung von Überfüllungen.

Die bisher geltende Ausweispflicht – wenn Gruppen von mehr als zwei Menschen miteinander unterwegs waren, sollten die damit nachweisen können, das sie zusammen wohnen und das somit dürfen – wird wieder abgeschafft. Diesen Schritt ging bereits Sachsen-Anhalt. Familienmitglieder müssen aber auch ohne Ausweispflicht für Polizei oder Ordnungsamt glaubhaft machen können, dass sie in einem Haushalt leben.

„Alltag nicht noch schwerer machen“

Es gebe keinen Grund, die bestehende Gefährdung durch das Corona-Virus zu unterschätzen oder gar falsche Signale für „allgemeine Lockerungen“ auszusenden, hieß es aus dem Senat. „Gleichzeitig machen wir den Berlinern ihren Alltag nicht noch schwerer.“

Nach Berlin zurückkehrenden Menschen aber schon: Wer in Tegel aus dem Ausland kommend landet, muss 14 Tage in Quarantäne.

Korrektur: In einer ersten Version des Textes hieß es, auf Decken zu sitzen in Parks sei verboten. Das ist nicht richtig. Sitzen auf der Wiese (und auf einer Decke) ist mit einem Abstand von fünf Metern erlaubt.

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