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■ ContraBlindflug

Wird der Berliner Bär im Landesparlament bald durch Bandenwerbung für ein Kulturkaufhaus ersetzt? Ziert den Steuerbescheid künftig das Inserat eines Kredithais, der seine Dienste beim Begleichen der Steuerschuld offeriert? Wird gar die Planstelle des Regierenden Bürgermeisters eines Tages von einem Großkonzern bezahlt?

Peter Strieder argumentiert zu platt, wenn er in seiner Flug-Affäre kurzerhand alles für legitim erklärt, was Steuergelder sparen hilft. Natürlich ist die Grenze fließend, die begrüßenswertes Sponsoring von problematischer Einflussnahme scheidet. Wer deswegen aber schon in Abrede stellt, dass es eine solche Grenze überhaupt gibt – der kann auch nicht erklären, warum die private Spendierlaune vor den eingangs genannten Fällen Halt machen sollte. Solch moralische Indifferenz dient nur der Beruhigung des eigenen Gewissens.

Keine Frage: Die öffentliche Haushaltsnot hat dazu geführt, dass die Kernaufgaben des Staates heute weit enger definiert werden als noch vor einem Jahrzehnt. Wenn private Sponsoren Opernaufführungen ermöglichen oder Schulen mit Computern ausstatten, dann gilt das längst als positives Beispiel staatsbürgerlichen Engagements.

All jene Staatsdiener aber, die nicht nur als Dienstleister fungieren, sondern verbindliche Normen setzen und exekutieren, müssen jeden Anschein der Parteilichkeit vermeiden – das gilt für Polizisten ebenso wie für Senatoren. Wenn ein Regierungsangehöriger im Ausland Wirtschaftsförderung betreiben will, dann ist er es, der die Unternehmer zu seiner Reise einlädt – und nicht umgekehrt. Wer sich als Politiker auf Firmenkosten freihalten lässt, tritt nur noch als Maskottchen für die Interessen eines privaten Unternehmens auf. Damit verspielt er die Würde demokratischer Politik. Ralph Bollmann

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