Christian Rath über die NPD und die Parteienfinanzierung: Schikanen statt Rechtsstaat
Das Bundesverfassungsgericht hat der NPD nun zwar nicht direkt geholfen, aber doch angedeutet, dass die Partei nicht einfach mit bürokratischen Tricks finanziell ausgetrocknet werden darf. Das Verfahren in Karlsruhe wirft allerdings ein unschönes Licht auf die Praktiken der Bundestagsverwaltung.
Anders als andere Parteien bekommt die NPD derzeit nur dann Abschlagszahlungen aus der Parteienfinanzierung, wenn sie Sicherheiten in gleicher Höhe verpfändet. Es könne ja sein, dass die Partei vor der endgültigen Festsetzung der ihr zustehenden Gelder verboten wird – und dann stehe ihr für 2016 gar nichts zu, so die Verwaltung.
Das ist schon eine fragwürdige Argumentation. Schließlich heißt es im Parteiengesetz, dass einer Partei erst „ab dem Zeitpunkt der Auflösung“ kein Geld mehr zusteht. Sollte die NPD erst im Dezember 2016 verboten werden, stünde ihr dennoch für elf Monate des Jahres Finanzierung zu – auch wenn die endgültige Höhe (nach Auswertung der Wahlergebnisse und Spenden) erst im Februar 2017 feststeht.
Doch selbst wenn man der Auffassung der Bundestagsverwaltung folgt, so ist das Verlangen von Sicherheiten für den Fall eines Verbots eigentlich überflüssig. Denn wenn die NPD verboten wird, dürfte auch ihr gesamtes Vermögen eingezogen werden. Die jetzt verpfändete Parteizentrale würde also sowieso beim Fiskus landen.
Es scheint also im Moment vor allem darum zu gehen, die NPD mit machiavellistischen Finanzforderungen auf Trab zu halten. Das mögen manche sympathisch finden. Vor dem Hintergrund, dass das Parteiverbotsverfahren dem Schutz von Rechtsstaat und Demokratie dient, sind solche durchsichtigen Manöver aber eher peinlich. Deutschland sollte nicht autoritären Staaten wie Russland und der Türkei vormachen, wie man in der Demokratie politische Gegner schikanieren kann.
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