Castor: Polizeiausweis für Journalisten
Für ihre Arbeit im Wendland brauchen Reporter eine Sonderakkreditierung - die die Polizei in Lüneburg herausgibt. Damit soll das Berichterstatten leichter gemacht werden.
Man kann der Polizei vieles vorwerfen, aber eines nicht: Denn sie hat Journalisten davor gewarnt, dass sie in den nächsten Tagen beim erwarteten Castortransport nach Gorleben mit Behinderungen zu rechnen haben, sofern sie über keine polizeiliche Akkreditierung verfügen. Viele hauptberufliche Journalisten und Fotografen weigern sich dennoch einen derartigen "Castor 2010"-Ausweis bei der Polizei zu beantragen: "Das hat etwas mit Berufsehre zu tun, damit der Presseausweis nicht entwertet wird", sagt ein gorlebenerprobter Hamburger Reporter. "Ärger wird es doch sowieso geben."
Die Lüneburger Einsatzleitung begründet ihr Vorgehen per Sonderausweis damit, dass es keine gesetzliche Regelung über die Ausstellung von Presseausweisen mehr gebe, seitdem die Innenministerkonferenz die Presseausweise der Journalisten- und Verlegerverbände nicht mehr autorisiert. Das war bis 2008 durch einen speziellen Aufdruck auf der Rückseite des Kärtchens der Fall.
Seither würden Presseausweise von zahlreichen Organisationen ausgestellt, die unterschiedliche Kriterien für die Vergabe anlegten, argumentiert die Polizei. Während die Deutsche Journalisten-Union (DJU), der Deutschen Journalistenverband (DJV) sowie die Zeitschriften- und Zeitungs-Verlegerverbände Presseausweise nur an nachweislich hauptberuflich tätige Journalisten ausstellen, würden andere Organisationen diese auch an nebenberufliche Journalisten ausgeben. Darüber hinaus gebe es Organisationen, beklagt die Polizei, die gegen Entgelt Presseausweise auch an Personen ausstellten, die keine berufliche Tätigkeit als Journalist nachweisen können und sich mit einer vom Antragsteller unterschriebenen Bestätigung begnügten, er sei als Journalist tätig, ohne weitere Nachweise zu verlangen.
Deshalb gebe die Polizeidirektion Lüneburg in Absprache mit der Bundespolizei "Akkreditierungsausweise" aus, mit denen Journalisten von den Polizeikräften vor Ort ohne weitergehende Überprüfung als Medienvertreter erkannt werden und bei Einsätzen spezielle Medienrechte in Anspruch nehmen können, um Durchlass zu Einsatzorten zu bekommen.
In einem Anschreiben an die Redaktionen weist die Lüneburger Polizei ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der polizeilichen Akkreditierung um ein "freiwilliges Verfahren" handele. "Medienvertreter ohne Akkreditierung müssen jedoch damit rechnen, dass im Einzelfall zur Überprüfung ihrer Presseausweise ein Polizeisprecherteam von den Einsatzbeamten gerufen wird und hierdurch unter Umständen Wartezeiten entstehen", so ein Polizeisprecher. Die Akkreditierung schaffe daher eine Verfahrenserleichterung für alle Beteiligten.
Während die DJU und DJV noch beim Castor-Transport 2008 gegen Sonderausweise Sturm gelaufen sind, können sich die Journalistengewerkschaften inzwischen mit dem Prozedere anfreunden: "Die niedersächsische Polizei hat uns ausdrücklich versichert, dass die von der DJU ausgestellten Presseausweise im vollen Umfang Gültigkeit haben", sagt Ines Kühn von der Berliner DJU-Zentrale. "Der Ausweis soll die Arbeit ein wenig stressfreier machen, es findet auch keine Sicherheitsüberprüfung oder Selektion statt", sagt Kühn.
Aber bei 16.000 eingesetzten Polizisten werde es wohl kein Einzelfall sein, dass Reporter mit Einsatzkräften Probleme bekommen, die sonst in der Provinz vielleicht nur Streife fahren, mit Presse sonst nichts zu tun hätten und noch nie einen Presseausweis gesehen haben. Kühn sagt dazu: "Da kann der Polizeiausweis hilfreich sein."
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