CIA-Agenten bleiben unbehelligt: Wenig zu befürchten
Ermittlungen wegen CIA-Entführungen und ähnlicher Vorwürfe blieben in Deutschland meist im Ansatz stecken. Und Auslieferungsanträge wurden nicht zugestellt.
Auch in Deutschland wurde wegen der CIA-Entführung von Abu Omar ermittelt. Da der Ägypter auf dem rheinland-pfälzischen US-Stützpunkt Ramstein umsteigen musste, lag ein Tatbeitrag auf deutschem Boden vor, auf den damit auch deutsches Strafrecht anwendbar war. Im November 2005 leitete deshalb die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen Freiheitsberaubung und Nötigung ein.
Die Bundesanwaltschaft hatte im August 2005 Ermittlungen wegen CIA-Entführungen abgelehnt. Die Karlsruher Behörde wäre zuständig gewesen, wenn die Taten als "Verschleppung" eingestuft worden wären. Als Verschleppung gilt laut Strafgesetzbuch eine Entführung, die das Opfer "der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden".
Der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm wertete die Entführung Abu Omars nicht als Verschleppung, weil die CIA-Praktiken nicht der politischen Verfolgung, sondern der Bekämpfung des Terrorismus dienten.
Die Ermittlungen in Zweibrücken kamen aber auch nicht voran, weil unklar blieb, welche der CIA-Agenten deutschen Boden betraten, als Abu Omar im Februar 2003 in Ramstein von einem Learjet in eine Gulfstream V verladen wurde. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb im Februar 2009 die Ermittlungen ein, weil sie keine erfolgversprechenden Ansätze mehr sah.
Ähnlich erfolglos blieben bisher die Bemühungen der Staatsanwaltschaft München, die Entführer des deutschen Staatsbürgers Khaled El Masri zur Verantwortung zu ziehen. Wohl aufgrund einer Verwechslung wurde der Ulmer El Masri im Januar 2004 bei einem Urlaub in Mazedonien von der CIA verschleppt und ein halbes Jahr in Afghanistan festgehalten.
Dreizehn Agenten oder Helfer der CIA, die an der Entführung beteiligt waren, sind inzwischen namentlich bekannt. Das Amtsgericht München hat deshalb im Januar 2007 Haftbefehl erlassen, die Staatsanwaltschaft hat die Auslieferung aus den USA beantragt.
Die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verzichtete jedoch darauf, den Auslieferungsantrag an die USA weiterzuleiten. Begründung: Die USA hätten signalisiert, dass sie die amerikanischen Staatsbürger eh nicht ausliefern würden.
Deshalb lohne sich der Aufwand nicht, die Auslieferungsanträge zu übersetzen. Zuvor hatte der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) darauf gedrängt, die USA nicht weiter bloßzustellen. Strafurteile in Abwesenheit der Beschuldigten sind in Deutschland bei gewichtigen Vorwürfen nicht zulässig.
Ebenfalls folgenlos blieb die Entführung von sechs Algeriern durch die USA, die im europäische Hauptquartier der US-Armee (Eucom) in Stuttgart-Vaihingen geplant und koordiniert worden war. Die sechs Männer waren 2002 in Bosnien, wo sie schon lange lebten, unter einem vagen Terrorverdacht von den örtlichen Behörden festgenommen worden. Als bosnische Richter die Freilassung anordneten, wurden die Männer an US-Soldaten übergeben und anschließend nach Guantánamo verbracht.
Als das TV-Magazin "Report Mainz" im November 2006 über den Fall berichtete, forderte es auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart zu Ermittlungen auf. Diese bat zunächst die Bundesanwaltschaft um Prüfung. Wieder hieß es, es sei keine "Verschleppung", wenn die USA im Antiterrorkampf Menschen entführen.
Auch die Stuttgarter Staatsanwaltschaft lehnte später Ermittlungen gegen die US-Offiziere im Eucom ab, weil nach dem Nato-Truppenstatut die USA für die Untersuchung derartiger Vorwürfe gegen Soldaten selbst zuständig seien.
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