Italiens Justiz knickt vor Geheimdienst ein: Verbrechen im Staatsauftrag

Obwohl sie an der Entführung von Abu Omar beteiligt waren, werden Geheimdienstler in Italien freigesprochen. Es war eine Auftragsarbeit für die CIA.

Die italienische Regierung will es sich mit dem US-Geheimdienst nicht verderben. Bild: dpa

ROM taz | Freispruch auf der ganzen Linie. Mit diesem letztinstanzlichen Urteil endete am Montag der Prozess gegen fünf italienische Geheimdienstler, die der Beteiligung an der Entführung eines ägyptischen Imams durch die CIA angeklagt waren. Elf Jahre nach der Tat hat das Kassationsgericht in Rom jetzt einen Schlussstrich unter den Fall gezogen.

Der frühere Chef des Militärgeheimdienstes Sismi, Nicolò Pollari, der noch in der Vorinstanz zehn Jahre Haft erhalten hatte, sein Vize Marco Mancini (neun Jahre) und drei weitere Geheimdienstler (je sechs Jahre) wurden allesamt freigesprochen. Die Richter folgten dem Argument, dass das sie belastende Material wegen Verhängung des Staatsgeheimnisses durch die italienische Regierung nicht verwertbar war.

Die spektakuläre Entführung gehörte zu den von den USA organisierten „extraordinary renditions“ („außerordentliche Überstellungen“), bei denen nach dem Anschlag auf die Twin Towers am 11. September 2001 rund um den Erdball Al-Qaida-Verdächtige aufgegriffen, in Geheimgefängnisse geschafft und oft genug auch gefoltert wurden.

Der Imam Abu Omar wurde am 17. Februar 2003 in Mailand auf dem Weg zu seiner Moschee auf offener Straße von CIA-Agenten in einen Kleinbus gezerrt, über den US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein in der Oberpfalz nach Ägypten ausgeflogen, dort weggesperrt und gefoltert.

Doch die Mailänder Justiz stellte – anders als so gut wie in allen anderen Fällen weltweit – intensive Ermittlungen an. Ihr gelang es, 23 CIA-Agenten als Tatbeteiligte dingfest zu machen und auch die italienischen Geheimdienstchefs sowie ihre Mitarbeiter wegen Mittäterschaft vor Gericht zu bringen.

Eindeutige Spuren

Die sorglos agierenden Amerikaner hatten reichlich Spuren hinterlassen, in den von ihnen genutzten Hotels wie auch mit ihrem Handyverkehr rund um den Tatort.

Beginnend beim Chef des Kommandos Bob Lady wurden die CIA-Leute im Jahr 2012 zu Haftstrafen von bis zu neun Jahren verurteilt. Doch da sie sich alle in den USA aufhielten, konnte die italienische Justiz ihrer nicht habhaft werden. Hinzu kam, dass die Regierung in Rom nie ein Auslieferungsersuchen an die US-Regierung stellte.

Straflos kommen jetzt aber auch die italienischen Angeklagten davon. Noch im Jahr 2012 hatte sich das Kassationsgericht gegen eine „zu ausgedehnte Auslegung des Staatsgeheimnisses“ ausgesprochen – jenes Staatsgeheimnisses, das alle Regierungen seit 2007 geltend machten.

Regierung schützt die Entführer

Doch am Ende entschied das von der Regierung angerufene Verfassungsgericht vor wenigen Wochen, die Regierung habe durchaus das Recht, auf diese Weise die Geheimdienstspitzen zu schützen und die Details der Beziehungen zwischen der CIA und dem italienischen Dienst Sismi der Öffentlichkeit vorzuenthalten.

Das gelte auch dann, wenn diese Beziehungen mit Verbrechen „in Verbindung zu bringen sind“, jedenfalls so lange, wie „das Handeln der Agenten objektiv auf den Schutz der Sicherheit des Staates gerichtet“ sei.

Mit diesem Freibrief des Verfassungsgerichts waren die Chefs des italienischen Sismi aus dem Schneider. Das Kassationsgericht hatte jetzt bei seiner Entscheidung keinerlei Entscheidungsspielraum mehr; ihm blieb nur der Freispruch.

Als allerletzte rechtliche Möglichkeit bleibt Abu Omar jetzt nur noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Konkret aber würde auch ein dort gefällter Spruch gegen Italien nichts ändern: Die Taten verjähren nämlich schon im April 2014.

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