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CDU-Fördergeldaffäre in BerlinMildes Urteil von CDU und SPD

Die Regierungsfraktionen kritisieren im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vor allem die Verwaltung – und nehmen die Verantwortlichen der CDU in Schutz.

Rechtswidriges Verwaltungshandeln, unzulässige politische Einflussnahme, Vetternwirtschaft, Korruption und private Vorteilsnahme – die Liste der im Raum stehenden Verfehlungen im Zuge der Vergabe von Fördergeldern an Projekte gegen Antisemitismus ist lang. Über 13 Sitzungen hat sich der Untersuchungsausschuss zur CDU-Fördergeldaffäre mit diesen Fragen beschäftigt, tausende Seiten Akten ausgewertet, 26 Zeugenvernehmungen durchgeführt.

Zumindest die Regierungsfraktionen von CDU und SPD sind nun zu einer Bewertung gekommen: Am Montag präsentierten ihre Ausschussmitglieder Stephan Lenz (CDU) und Matthias Kollatz (SPD) ein Fazit, das dem noch nicht fertiggestellten Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vorgreift und die Bewertungen der Oppositionsfraktionen von Grünen und Linken außen vor lässt.

Geblieben ist dabei an Vorwürfen, was eh schon feststeht: Die Vergabe der Fördergelder in Höhe von 2,6 Millionen Euro an 13 Projekte war rechtswidrig, Ex-Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson trägt durch ihre Unterschrift die Verantwortung. Gegen sie wird inzwischen wegen des Verdachts der Untreue in einem besonders schweren Fall ermittelt.

Die CDU-Abgeordneten Christian Goiny und Dirk Stettner, die die Liste der Projekte zusammengestellt und auf deren Förderung gedrungen hatten, kommen dagegen mit einer Stilkritik davon. Vor allem Goiny habe sich in seinen Nachrichten an die Senatorin laut Kollatz „im Ton vergriffen“. Im Bericht heißt es demnach: „Gutes Verwaltungshandeln gelingt nur im respektvollen Umgang miteinander“.

Rechtlich sei am Druck eines Abgeordneten auf eine Senatorin aber nichts zu beanstanden. Direkten Kontakt zur Verwaltung habe es nur ein einziges Mal gegeben, durch einen Mitarbeiter Goinys. Anzeichen für Vetternwirtschaft oder Korruption gebe es keine.

Ins Visier nimmt die Koalition dagegen die Kulturverwaltung. Die spielte laut Lenz „keine gute Rolle“. Sie habe sich nicht hinreichend eingebracht, nicht schnell genug Expertise aufgebaut und das Treffen der evident rechtswidrigen Förderentscheidung nicht verhindert, indem sie von ihrer Remonstrationspflicht keinen Gebrauch gemacht habe. Schlussendlich hätte Wedl-Wilson eine Leitungsvorlage gezeichnet – also die Entscheidung über die Mittelvergabe, die zwar „Risiken“ einer Rechtswidrigkeit benannt, aber nicht eindeutig dagegengehalten habe.

Kritik der Opposition

Widerspruch kommt vom Grünen Daniel Wesener. Der taz sagt er, es stehe fest, „dass es sich bei der wiederholten und expliziten Kritik und Gegenwehr der Verwaltung auch in formaler Hinsicht sehr wohl um eine Remonstration gehandelt hat“. Doch kritische Passagen im Entwurfstext des Abschlussberichts, der in der Parlamentsverwaltung verfasst wurde, hätten die Regierungsfraktionen mit ihrer Mehrheit herausgestrichen. „Ein Großteil der Streichungen und Änderungen von CDU und SPD zielt darauf ab, die Schuld für die rechtswidrige Fördergeldvergabe der Verwaltung in die Schuhe zu schieben“, so Wesener.

Nicht ganz so gut wegkommt auch bei der Regierungsfraktion Ex-Senator Joe Chialo (CDU), der noch drei Tage nach seinem Rücktritt mit grüner Senatorentinte die Weisung gegeben hatte, die Projekte der Liste zu fördern. Er trage die politische Verantwortung, hat „Sachen gewollt und vorangetrieben“, wie Kollatz sagte, auch wenn er sich wohl ebenfalls nicht strafbar gemacht habe.

Anders verhält es sich womöglich mit Chialos Aussageverweigerung vor dem Untersuchungsausschuss. Der Ausschuss ist sich einig, dass Chialo das Recht der Aussageverweigerung nicht zusteht, und hat daher Klage vor dem Landgericht auf ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro eingereicht. Lenz sagte: „Ein Parlament sollte sich das nicht, kann sich das nicht gefallen lassen.“ Gibt es eine schnelle Entscheidung, könnte Chialo am 18. August ein weiteres Mal vernommen werden.

Bis dahin soll dann auch das Sondervotum von Grünen und Linken fertig sein, die in ihrer Bewertung der Vorgänge zu anderen Ergebnissen kommen werden. Man wolle, so Wesener, „korrigieren und zugleich transparent machen, wie sich die Regierungsfraktionen hier ihre eigene ‚Wahrheit‘ politisch zurechtzubiegen versuchen“. Kritisiert wird etwa das milde Urteil zu Wedl-Wilson, wonach sie nicht hinreichend gewarnt worden sei. Wesener erinnert an eine WhatsApp-Nachricht von Wedl-Wilson an Goiny, in der sie schreibt, sie werde sich über die Vorgabe der Landeshaushaltsordnung „hinwegsetzen“.

Kritik gibt es auch an einem Ergänzungsantrag von CDU und SPD für den Abschlussbericht, in dem die Verwaltung laut Wesener aufgefordert werde, „bei der anstehenden Prüfung der Verwendungsnachweise“ der geförderten Projekte „Milde walten zu lassen“. Im Text heißt es, „guten und sinnvollen Projekten“ müsste im Nachhinein die „Chance gegeben werden, zu belegen, dass ihre Förderung im Interesse des Landes Berlin ist“.

Wesener sagt, damit werde der Kern der Affäre – die politische Einflussnahme auf die Verwendung öffentlicher Gelder – verkannt. Er sagt: „Ich bin jedenfalls gespannt, was der Rechnungshof davon hält, dass sich nunmehr Fraktionen und Abgeordnete anmaßen, auch bei der Abrechnung der korrekten Verwendung von Steuermitteln mitreden und -entscheiden zu wollen …“

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