Burka-Verbot in Frankreich: Regierung billigt Gesetzesvorlage
Am Mittwoch billigte der Ministerrat in Frankreich eine Gesetzesvorlage für ein Burka-Verbot. Das oberste Verwaltungsgericht hält die geplante Neuregelung für verfassungswidrig.
PARIS taz | Wie hitzig in Frankreich über ein gesetzliches Burka-Verbot diskutiert wird, hat am Dienstagabend eine von der feministischen Organisation "Ni Putes Ni Soumises" ("Weder Huren noch Unterwürfige") veranstaltete Debatte im Pariser Vorort Montreuil gezeigt. Dort artete der verbale Schlagabtausch über die integrale Verschleierung in Handgreiflichkeiten aus. Befürworter und Gegner eines Verbots warfen sich im Namen der Würde der Frau respektive der Glaubensfreiheit Beschimpfungen an den Kopf. Als Islamisten mit dem Faustrecht gegen kompromisslose Vertreter einer laizistischen Republik argumentieren, intervenierte die Polizei.
Am Mittwoch billigte der Ministerrat eine Gesetzesvorlage für ein Burka-Verbot. Zuvor hatte das oberste Verwaltungsgericht festgestellt, dass keine ausreichende rechtliche Grundlage für ein totales Verbot bestehe. Zudem verstoße dieses gegen die Verfassung. Der Vorlage zufolge wird generell untersagt, in der Öffentlichkeit das Gesicht durch Kleidungsstücke zu verhüllen.
Das Gesetz nennt die Verschleierung mit Burka oder Niqab nicht beim Namen. Explizit ist die Strafandrohung: 150 Euro Geldstrafe drohen verschleierten Frauen bei Zuwiderhandlung. Den Männern, die ihre Gattinnen, Töchter oder Schwestern nötigen, sich auf der Straße völlig zu verhüllen, werden bis zu ein Jahr Haft und 15.000 Euro Geldbuße in Aussicht gestellt.
Der Staat gibt sich gesprächsbereit: Bevor das Gesetz kommenden Frühling in Kraft treten soll, soll die Regierung eine sechsmonatige Aufklärungskampagne organisieren. Den verschleierten Frauen kann als Alternative zur Strafe oder ergänzend eine Lektion in Bürgerkunde verschrieben werden, in der sie über die Rechte und Pflichten in der weltlichen Republik belehrt werden.
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