Burka-Verbot in Frankreich: Haftstrafen und Bürgerkunde
Die französische Nationalversammlung hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der die Vermummung in der Öffentlichkeit generell verbietet - außer bei Kälte und Karneval.
PARIS taz | Mit einer großen Mehrheit von 335 von insgesamt 577 Stimmen und nur einer Gegenstimme haben am Dienstag die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung die seit Wochen diskutierte und umstrittene Vorlage für ein Vermummungsverbot verabschiedet. Die Fraktionen der linken Oppositionsparteien hatten im Voraus angekündigt, dass sie nicht an der Abstimmung teilnehmen würden.
In diesem von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzestext ist weder von Schleier, noch von Niqab oder Burka die Rede. Verboten soll es inskünftig sein, aus welchen Beweggründen auch immer, in der Öffentlichkeit das Antlitz total zu verhüllen. Ausgenommen davon sind Motorradhelm, Verkleidung bei Karnevalsanlässen, berufliche Schutzmaßnahmen oder Vorkehrungen bei außerordentlicher Kälte.
Bei Zuwiderhandlung drohen laut dem Gesetz 150 Euro Geldbuße. Dieses sieht aber auch vor, dass an Stelle dieser Sanktion ein Bürgerkunde-Kurs absolviert werden kann, in dem namentlich über die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau sowie über die Trennung von Religion und Staat in der französischen Republik informiert werden soll.
Viel härtere Strafen drohen den Männern, die beispielsweise ihre Gattin, Tochter oder Schwester zwingen, sich in der Öffentlichkeit völlig zu verschleiern. Falls diese Nötigung bewiesen werden kann, droht eine Höchststrafe von zwölf Monaten Haft und bis zu 30.000 Euro Geldstrafe. Falls es sich um minderjährige Mädchen handelt, die gegen ihren Willen einen Schleier tragen, kann die Strafe auf Antrags sogar verdoppelt werden.
Die Opposition hatte - gestützt auf zwei Gutachten des obersten Verwaltungsgerichts - Zweifel an der Vereinbarkeit mit der Verfassung geäußert. Um solche Bedenken auszuräumen hat der Fraktionschef der Regierungspartei versprochen, er werde das Gesetz nach seiner Verabschiedung von den Verfassungsrichtern überprüfen lassen.
Die Annahme in der Nationalversammlung stellt ohnehin nur die erste Hürde dar. Anschließend muss die Vorlage noch vom Senat debattiert werden. Nach Belgien wäre Frankreich dann das zweite Land in Europa, das mit einem gesetzlichen Verbot die dem Phänomen der integralen Verschleierung begegnen will.
Laut dem Innenministerium in Paris soll es rund 2.000 mit Niqab oder Burka verhüllte Musliminnen geben. Bereits vor dem „Burka-Gesetz“ hatte kürzlich bei Nantes eine Autofahrerin einen Strafzettel bekommen, weil sie nach Ansicht der Verkehrshüter von ihrem Schleier beim ungestörten Lenken des Fahrzeugs gehindert gewesen sei.
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