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Bundeszentrale für politische BildungGrundgesetz für alle

Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet eine arabische Übersetzung des Grundgesetzes für Geflüchtete an. Es gibt auch Kritik.

Das Grundgesetz ist jetzt auch auf Arabisch zugänglich Foto: dpa

Berlin taz | Die Bild hatte damit angefangen, die SPD wollte es auch tun, es scheint in Mode zu sein: Das Verteilen einer arabischen Übersetzung des Grundgesetzes. Nun macht das auch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Das übersetzte Grundgesetz lässt sich als PDF auf der Webseite der BpB herunterladen, aber auch eine gedruckte Version kann man gratis und portofrei bestellen.

Der BpB geht es dabei um den Zugang zur politischen Bildung für alle. Zeitweise hat es auch türkische und russische Ausgaben gegeben. Angesichts der vielen arabischsprachigen Geflüchteten sei es nur konsequent, jetzt auch eine arabische Fassung anzubieten, sagt ein Sprecher.

Das Grundgesetz sei „eine wichtige Orientierungshilfe für das Verständnis des politischen Systems Deutschlands“, erklärt Thomas Krüger, Präsident der BpB. Die Übersetzung soll dabei nur ein Anstoß sein – an weiteren Bildungsprojekten für Geflüchtete werde gearbeitet, etwa an einem „Refugee Guide“. Material für Unterricht ist jetzt schon auf der Webseite zu finden.

Die Reaktionen auf Twitter blieben trotzdem skeptisch. „Grundgesetz auf Sächsisch wäre jetzt auch noch schön“, schreibt zum Beispiel der User Andreas Hallaschka. Und Grumpy Bear fragt: „Gibt es auch ne Ausgabe für Pegida und co.?“

Ja, es gibt sie tatsächlich. Seit Jahren bietet die BpB die deutsche Ausgabe des Grundgesetzes gratis an und verbreitet politische Bildung jeglicher Art auch in vereinfachtem Deutsch. Oder in Videos auf Youtube für Menschen, denen lange Texte zu anstrengend sind, erzählt ein BpB-Sprecher der taz.

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6 Kommentare

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  • Woraus ergibt sich, dass das Grundgesetz auf arabisch nun exklusiv für "Geflüchtete" angeboten wird?

  • Das Grundgesetz sagt erst einmal wenig - die Interpretation macht es.

    Im Grundgesetz steht z.B. dass der Ersatzdienst nicht länger als der Wehrdienst dauern dürfe. Gleichzeitig entschied das Bundesverfassungsgericht, dass ein längerer Zivildienst nicht gegen das Grundgesetz verstoße.

    Die Gleichstellung von Homosexuellen steht nicht direkt im Grundgesetz. Vielmehr wurde früher die Strafbarkeit von Homosexualität (früher § 175 StGB) ebenfalls als Grundgesetzkonform angesehen. Früher wurde der "Stichentscheid" des Ehemannes als vereinbar mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau angesehen - heute wird die Benachteiligung von besser qualifizierten Männern als "Gleichberechtigung" gesehen.

    • @Velofisch:

      '... heute wird die Benachteiligung von besser qualifizierten Männern als "Gleichberechtigung" gesehen'

       

      Ich frage mich, wo solche "Informationen" herkommen. Uebliche Quotenregelungen -- ich nehme an, um die geht es -- bevorzugen eine weibliche Bewerberin immer nur bei mindestens gleichwertiger Qualifikation.

  • Wo war jetzt die Kritik? Also die inhaltliche?

  • Eine gute Initiative und auf die blöden Kommentare bei Twitter sollte man nicht allzu viel geben.

  • Wundert mich, das es das GG nicht eh schon immer in mindestens 220 Sprachen gab. Darunter auch arameisch, alt-griechisch, in Latein und Sanskrit... einfach um die Universalität der verfassten Grundwerte zu kennzeichnen und einen Gesetzestext als säkulares Ordnungsintrument in Ablöse zur Religion vorzuschlagen... Parteien-, Steuer- und Urheberrecht muss dabei ja nicht übersetzt werden...