Bundesweite Razzia: Kinderpornoring aufgeflogen
Ermittler haben am Mittwoch bundesweit Dutzende Wohnungen wegen des Verdachts auf Kinderpornografie durchsucht. Es gab keine Festnahmen.
BERLIN taz | 260 Computer und Notebooks, 850 Festplatten und USB-Sticks, 150 Smartphones und Tablets sowie rund 7.500 CDs und DVDs: Das ist die Ausbeute einer bundesweiten Razzia, mit der die Polizei in der Nacht zu Mittwoch einen Kinderpornoring ausgehoben hatte.
Die Ermittler durchsuchten 125 Wohnungen und andere „Objekte“ in 13 Bundesländern, darunter 26 Orte in Berlin, 29 in Nordrhein-Westfalen und 13 in Hessen. Verdächtigt werden jetzt 115 Personen zwischen 21 und 60 Jahren, kinderpornografisches Material gehandelt und ausgetauscht zu haben. Fünf von ihnen, alles Männer, stehen unter Verdacht wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Festnahmen hat es bislang nicht gegeben.
Die mutmaßlich Beschuldigten waren Nutzer eines Internetforums für Schwule. Auf dieser Plattform sollen nach Aussage von Alexander Badle, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main, zwei geschlossene Untergruppen gegründet worden sein, über die die Verdächtigen Kontakte hatten und das Material tauschten. Einige Männer sollen von eigenen Erfahrungen mit Kindesmissbrauch berichtet haben.
Die Beamten kamen dem Kinderpornoring durch einen anonymen Hinweis auf die Spur. Ob der Hinweisgeber das Portal selbst gezielt genutzt hatte oder zufällig darauf gestoßen war, wollte die Polizei am Mittwoch wegen der laufenden Ermittlungen nicht sagen. Auch wollte sie keine näheren Angaben dazu machen, ob sich die Fahnder in dem Portal als Interessenten ausgegeben haben, um die Ermittlungen schneller voranzubringen.
IP-Adressen sind bekannt
„Es handelt sich um ein stark frequentiertes Portal für Menschen mit entsprechender sexueller Neigung, das vermutlich nur den Rahmen bildete, um in den Untergruppen unbeobachtet das kinderpornografische Material zu tauschen“, sagte Alexander Badle zur taz. Noch sei unklar, ob es sich bei den mutmaßlichen Verdächtigen auch tatsächlich um die Täter handelt.
Bekannt sind zunächst nur IP-Adressen, die aber nicht in jedem Fall mit den Verdächtigen übereinstimmen müssen, sagte der Oberstaatsanwalt. Das trifft beispielsweise zu, wenn jemand seine Wohnung inklusive Internetanschluss vermietet und der Mieter illegale Inhalte aus dem Internet runterlädt. Auch in WGs, in denen mehrere Personen gemeinsam einen Anschluss nutzen, ist die eindeutige Zuordnung schwierig.
Zwischen dem Hinweis und der Razzia lagen Badles Aussagen zufolge mehrere Monate. Bei dem bundesweiten Großeinsatz waren 550 Ermittler und Beamte im Einsatz.
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