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Bundesverfassungsgericht entscheidetUrteil gegen biologische Väter

Richter schützen mit ihrem Urteil zum Kindschaftsrecht die eheliche Familie. Der biologische Vater muss dagegen zurückstecken.

Wer nicht mit dem leiblichen Kind zusammenlebt hat schlechte Karten Bild: dpa

FREIBURG taz | Biologische Väter haben keinen Anspruch, rechtlich als Vater anerkannt zu werden, wenn bereits ein anderer Mann als rechtlicher Vater gilt und mit dem Kind zusammenlebt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt die Klage eines Mannes aus Sachsen ab und bestätigte damit die bisherige Gesetzeslage.

Der Mann hatte eine Affäre mit einer verheirateten Frau, die schwanger wurde. Der Mann hält sich auch für den Vater des Kindes. Die Frau beendete jedoch vier Monate nach der Geburt die Affäre und lebt wieder mit ihrem Ehemann zusammen.

Weil das Kind in eine Ehe hineingeboren wurde, gilt der Ehemann auch automatisch als rechtlicher Vater des Kindes. Der mögliche biologische Vater könnte nur dann die Vaterschaft des Ehemanns anfechten, wenn dieser nicht mit dem Kind zusammenlebt. So wird die gelebte, ehelichen Familie geschützt. Dabei soll es laut Bundesverfassungsgericht auch bleiben.

Seit Juli haben biologische Väter allerdings ein gesetzliches Umgangsrecht mit ihrem Kind, wenn sie ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt haben – und der Kontakt dem Kindeswohl dient. (Az.: 1 BvR 1154/10)

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37 Kommentare

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  • T
    treibsand

    Hallo Atheistin Maria,

    Sie sind schlagfertig, das gefällt mir, leider aber auch etwas klischeeverhaftet. Lassen wir es gut sein, Sie wecken sonst noch meinen Jagdinstinkt.

    • A
      Atheistin
      @treibsand:

      @ Troll Treibsand

      Jagdinstinkt ist das eine. Ob man fähig ist etwas zu treffen ist eine ganz andere Sache. Da Sie rethorisch, sachlich und logisch bisher immer daneben getroffen haben, werden Sie verstehen, dass niemand ob dieser Ankündigung zu zittern anfängt.

      • T
        treibsand
        @Atheistin:

        Wissen Sie, verehrte Atheistin Maria (ich hoffe Sie verzeihen mir dieses kleine Oxymoron),

         

        jagen kann man auf verschiedene Weise, nämlich durch Fallenstellen, treiben, hetzen und - ja, auch schießen. Das kommt auf die Beute an. Jagen ist allerdings kein Selbstzweck.

         

        Was Ihr Anliegen betrifft, frage ich mich ein bißchen, ob Sie Ihren eigenen Vater so sehr verachten, daß Sie daraus eine allgemeinmenschliche Perspektive ableiten, Kindern das Recht auf ihren Familienvater und Hüter vorzuenthalten.

         

        Ich bin im Übrigen dieser Diskussionen überdrüssig und habe als in diesen Dingen eher konservativer Mensch ohnehin Probleme, mit Frauen ernsthafte Diskussionen zu führen. Für den Austausch von "geistreichen Neckereien" fehlt mir schlicht der Nerv.

         

        Sie werden schon das Richtige tun, allerdings - Sie kennen das Paradoxon - denken Sie daran: hat frau etwas weniger Zeit, obwohl sie älter wird, als der sie liebende Mann.

         

        Das letzte Wort überlasse ich rollenkonform Ihnen, ob Sie nun Gebrauch davon machen oder nicht.

         

        Ave, Maria

  • M
    Maria

    Maria Magdalena ist tot, sie war kein role model und ist es auch heute nicht. Zu ihrer etwas mißglückten moralinsauren Frage, "wie weitermachen?" helfe ich Ihnen gerne: Samenbanken sind eine exzellente Alternative. Sie ersparen Müttern und Kindern viel, z.B. Gerichtsprozesse, Aufenthalte in Frauenhäusern, sexuellen Mißbrauch... Am Erfolg dieser Institute sehen sie wie zukunftsweisend dieses Model ist. Da kann auch niemand etwas ändern, denn die Wahl treffen und die Kinder kriegen tun nunmal die Frauen. Auf diesen Schreck dürfen Sie sich ein Bier gönnen.

    • T
      treibsand
      @Maria:

      Niedlich, nicht einmal Maria verstanden, Maria lebt millionenfach, egal ... das Problem ist ohnehin, daß im WWW meist Kastraten unter Frauennamen unterwegs sind und echte Frauen (also xx-Chromosom, dem sie nicht entkommen kann) das GANZE sehen oder besser fühlen und nicht nur einen von Penisneid und Verbitterung bestimmten Ausschnitt.

       

      Angenommen, Sie sind echt, dann müßten Sie wissen, daß Ihre Geschlechtsgenossinnen nur so lange mitwiehern, wie sie vermeintlich benachteiligt sind und keine Sekunde zögern, auch die noch so feierlich beschlossene Totalverweigerung ihrer gottgegebenen/natürlichen Rolle zu verraten, sobald die Konkurrentin-Leitstute die Kontrolle verliert.

       

      Samenbanken sind keine wirkliche Alternative, weil die sich verweigernde Frau konsequenterweise auch keine Lust hat, Mutter zu werden.

       

      Ich werde also kein Bier aufmachen. Wozu auch ... Da gibt's Besseres:

       

      "Dein Weib wird sein wie ein fruchtbarer Weinstock drinnen in deinem Hause, deine Kinder wie wie junge Ölbäume um deinen Tisch her." Psalm 128

      • A
        Atheistin
        @treibsand:

        Logik sechs setzen!

        Wenn Männer Frauen erklären (sie gehen doch noch als Mann durch?) was Frauen fühlen und wollen, wird es stets peinlich. Vielleicht überlassen sie das lieber den Frauen. Zu den "Totalverweigerinnen": Nur weil eine Frau sich Männern verweigert, heißt das noch lange nicht, dass sie "konsequenterweise" auch nicht Mutter werden will. Wie kommen Sie auf den Unsinn? Was ist dann mit all den lesbischen Müttern? Was mit den Singlemüttern die eine Samenbank einem Mann vorgezogen haben?

      • A
        Atheistin
        @treibsand:

        Penisneid, Psalmen und Pferde...

        Zuviel Weihrauch geschnüffelt oder Sylvesterkater? Für Sie gibts sicher auch was von Ratiopharm.

  • M
    maria

    Mit diesem Urteil zeigt sich, dass selbst der Gesetzgeber, der in seinen Gesetzeserklärungen ja matrenhaft die Wichtigkeit und Gleichwertigkeit von Vaterschaft neben der Mutterschaft beschwört, (obwohl das Millionen von mißbrauchten Kinder in diesem Land wohl ganz anders sehen), selbst nicht dran glaubt. Hier geht es um die ältesten patriarchalen Regeln: Wem gehören die Frauen und deren Kinder? Wer hat/bekommt Zugriffsrechte? Vaterschaft sticht Mutterschaft im Patriarchat (Mutterarbeit= Gratisarbeit. Unter Verlust bürgerlicher Rechte.Staatl. Ideal: die Frau finanziell, physisch, juristisch dem Mann ausgeliefert, damit sie nicht leicht fliehen kann ). Aber das Recht des stärkeren Mannes (stark durch staatlich legitimierte Verbindung=Ehe)sticht das Recht des schwächeren Mannes. Der Alpha-Affe bekommt also nach wie vor das Weibchen und ihre Kinder, da ist die "Leistung" des Samenergusses das wert was sie real ja auch ist: nichts.

    • T
      treibsand
      @maria:

      Die Frage ist eher, wie frau weitermachen will, wenn sie wieder nüchtern ist. Maria von Magdala hatte jedenfalls die Kurve noch gekriegt.

  • T
    treibsand

    @Baracuda

     

    Teil 1/2

     

    Sie bringen hier einige Dinge schwer durcheinander und verwechseln unterentwickelte Väterrechte mit dem Anspruch des Ehebrechers auf Umgang mit dem außerehelich gezeugten Kind.

     

    Im vorliegenden Fall geht es eben nicht um die Beschädigung der Familie durch einseitige Stärkung der Rechte der Frau, sondern gerade um Stärkung der originären Familie.

     

    Daß die Frau offenbar keine Bedenken eines außerehelichen Umgangs hatte, ist bereits problematisch. Die Rechtsprechung kann moralische Defizite aber nicht ausgleichen. Auch insoweit ist das Urteil trotzdem ein Erfolg, denn es stellt die Stabilität der Familie über die schwankenden individuellen Bedürfnisse eines Partners.

     

    Wenn Sie dem Ehebrecher Umgang mit dem Kind erlauben, nur weil er der biologische Vater ist, müßten Sie auch dem Vergewaltiger diesen Umgang zugestehen, der Vaterschaft aus gewerbsmäßigem Beischlaf oder künstlicher Befruchtung.

  • T
    treibsand

    Teil 2/2

     

    Auch dass der Ehebrecher unter Umständen haften könnte, ist kein Argument, eine bestehende Familie zu gefährden. Er erwirbt weder mit dem Ehebruch, noch mit später entstehenden möglichen Leistungen irgendeine Art Anrecht, denn diese Folgen konnten ihm zum Zeitpunkt des Ehebruchs bekannt sein.

     

    Die Vaterschaft, die sich aus einer Lebensgemeinschaft der ersten Verbindung ergibt, ist auch dann höher einzuschätzen, wenn die Eheschließung aus wirtschaftlichen Gründen verweigert wurde oder unterblieb. Die Institution der Familie steht über der Formalie Ehe.

     

    Das Urteil stellt sich übrigens sogar mutig gegen den von Ihnen beklagten Sittenverfall, Ihre Bewertung des Urteils als vorgestrig ist nicht nur falsch, sondern auch widersprüchlich.

     

    Der Kern dieser Widersprüchlichkeit liegt in Ihrem ungeklärten Verhältnis zu Ehe, Scheidung und Familie. Persönliche Begehrlichkeiten können nicht Grundlage langfristiger kultureller und religiöser Ethik sein.

     

    Ansonsten siehe auch 6. Gebot, Dekalog.

  • B
    Baracuda

    Also:

    Sowohl die seit Jahren in Scheidung lebende Nochehefrau

    hat beliebige Macht dem Erzeuger das Kind vorzuenthalten, wenn dieser nicht der Ehepartner ist,

     

    als auch die Ehefrau eines noch nicht überführten Schlägers oder Betrügers,Verbrechers oder

    Ex-Knackis hat die Macht

    das eigene Kind vorzuenthalten.

     

    Wenn man selbst viel bessere Bildungschancen den Kind offerieren könnte, bekommt man durch fehlende Chancen keine Möglichkeit sein Kind zu behüten und verliert den entscheidenden Halt im Leben und das sind die Kinder!

    Das Idiotenargument der eigenen Familiengründung hebt nicht die Verwandtschaft auf, hebt nicht auf das man für das Kind bürgen soll, wenn alle anderen Stricke reißen. Und auch diese Familiengründung hängt ja auch wieder am Damoklesschwert der dann noch zur Verfügung stehenden PartnerInnen und ob die Heiraten wollen und das liegt eben NICHT in der Macht des Mannes, sondern ist eine gleichberechtigte Entscheidung

    und auch dem Zeitgeist unterworfen!!

    Rechte müssen aber Bestandswert haben!

    Womöglich erhält er nie das Recht seine eigenen Kinder zu erziehen! Und mit 50 Jahren, wenn sie kein Superreicher ,Supererfolgreichersind, wird es schwer eine Frau im fruchtbaren Alter zu gewinnen, die Anlass zur Hoffnung auf den Nachwuchs bietet! Auch Männer nutzen sich ab und werden alt! Die Kommentare waren wirklich zum Schießen oder Davonlaufen!

  • B
    baracuda

    Und Störungen des Kindes kann man häufig nicht gut beweisen, wenn Sie anfangen sich zu verschließen.

    Und wenn man es dann kann, hat das Kind schon einen Schaden hinter sich und man selbst ist an den ewigen Gerichtsprozessen verschlissen.

    Wenn es Ihr Kind ist und sie es lieben, können sie es nicht untergehen sehen! Viele würden

    es nicht ertragen!

    Wenn Sie aber sich der Familie nicht nähern können, können sie den potentiellen Täter auch nichts nachweisen und wenn ihre Ex am Ende eine miserable Lernunterstützung ist für die Schule und Umgangsverbot besteht, sehen sie zu, wie das Kind nach unten durchgereicht wird. Es ist von da an nur sehr, sehr schwer das Kind wieder aufzubauen! Die nicht aufgebauten Synapsen des Kindes, die nicht erlebten Glücksgefühle bekommen sie nicht so schnell hin und die erlittenen Traumatas können Sie nicht so schnell auskurieren.

    Das Gericht ist hierbei mangelhaft gewesen!!!

    Ein Entwicklungsschaden wiegt sehr schwer und häufig für immer dem Kinde mit an in irgendeiner Form.

    Das Gerichtsurteil sorgt eben nicht für Rechtsfrieden und es macht es Männer und Frauen des deutschen Kulturkreises noch schwerer zueinander Vertrauen aufzubauen und Familien zu gründen!!

    Diese Rechtssprechung führt wirklich zu einer Art Paranoia!

    Sie ist dumm und vorgestrig!

  • B
    baracuda

    Jederzeit kann die Ehefrau über eine neue Bettbekanntschaft die Erziehung des leiblichen Vaters unterbinden! Das ist die Totaldiskriminierung und trägt natürlich mit zu psychischen Krankheiten und Kurzschlüssen bei Vätern mit bei, weil der Sinn seines Lebens sind häufig mit die Kinder!

    Auch Frauen sind heute viel geschäftlich unterwegs, Fernbeziehungen keine Seltenheit und natürlich sind auch Frauen clever und können sich gut verstellen und praktisch mehrere Bettgeschichten gleichzeitig organisieren(per Handy, Internet)! Das ist Realität und

    auch Männer fallen auf Täuschungen herein. So schlau ist niemand, dass er nicht auch von irgendwem irgendwann betrogen werden kann!!!

    Und die "wilde Ehe" ist bundesweit, besonders im Osten Deutschlands, die vorrangige "Eheform". Hier werden millionen Männer in der Liebe zu ihren Kindern von Ehefrauen, beliebig gefügig gemacht. Es ist kein Verhältnis auf Augenhöhe, sondern eines mit latent drohender Vereinsamung und Erziehung zum Vaterhass.

    Würden Sie als Mann Ihr leibliches Kind einem späteren Alkoholiker, Betrüger anvertrauen?

    Genug Frauen fühlen sich von diesen Typen angezogen!

    (Teil 2)

  • B
    baracuda

    @Treibsand

    Das Urteil ist ganz und gar nicht zu begrüßen!

     

    Wenn man eine geschäftstüchtige

    Frau liebt, die aber geschäftsbedingt hohe Schulden aufnehmen muss(Radiologin, Zahnärztin,Tiermedinerin (z.B. für Großtiere[(Pferde,Kühe etc.),Praxen kosten manchmal Mio. €!], dann empfiehlt es sich aus Selbstschutz und als ökonomischer Schutz für die Partnerin, sie NICHT zu heiraten. Denn sonst muss auch der Ehepartner für die Frau haften und geht dabei auch mit bankrott. Das gilt auch für den umgekehrten Fall, dass der Mann hochverschuldet, aber sonst völlig in Ordnung ist.

    Weil sie aber nicht heiraten, kann der Mann, der auch der Liebe und Verantwortung fähig ist, JEDERZEIT seine Kinder verlieren!!! Am Ende ist das eine existentielle Erpressung

    (möglicher finanzieller Bankrott der gesamten Familie

    oder jederzeitiges praktisches

    Umgangsverbot mit den Kindern)!

    (Teil 1)

  • T
    treibsand

    Das Urteil ist zu begrüßen. Die Folgen des Ehebruchs sind gleichwohl auch durch die offenkundige Reue der Frau und Vergebung durch ihren Mann nicht "geheilt". Die Situation bleibt problematisch genug.

     

    Es steht jedenfalls dem Ehebrecher frei, eine eigene Familie zu gründen.

  • "Seit Juli haben biologische Väter allerdings ein gesetzliches Umgangsrecht mit ihrem Kind, wenn sie ein ernsthaftes Interesse am Kind gezeigt haben – und der Kontakt dem Kindeswohl dient."

    Da ist die Chance auf Erfolg nochmal um einiges geringer, als gemäß § 1685 BGB.

     

    Es ist nur lächerlich, wie die Komikernation des Jahres 2013 am antiken römischen Recht klammert und nur dort eine Ausnahme macht, wenn die ausschließlich gerichtlich angeordnete moderne Technik des DNA-Abgleiches private (finanzielle) Haftung verspricht.

  • B
    Baracuda

    Und was ist, wenn die Frau

    ihr Verheiratetsein dem Erzeuger des Babies verborgen hat und vorgab eine außereheliche Familie führen zu wollen? Und der Mann darauf in Treu und Glauben eine Familie gründete? Viele Ehepaare sind heute nicht mehr verheiratet?

    Wußte der Mann von dem Beziehungsstatus im Vorfeld?

    Dann war das Gerichtsurteil korrekt.

    Wußte er davon nicht, dann war

    das Gerichtsurteil falsch.

    Das Gericht hat auch nicht geklärt, was passiert, wenn eine Frau Kinder bekommt in einer unehelichen Beziehung und nachher mit einem anderen heiratet. Es kann ja auch nicht angehen, dass in familiären Aspekten die Bio-väter Grundrechteinhaber vierter Klasse sind.

    Günstig fände ich dieses Urteil für den Fall, dass der männliche Partner keine Kinder zeugen kann, die Frau einen Zeugungsquickie mit einem aussichtsreichen und geeigneten Kandidaten unternimmt und sie ihm aber vorher die Konditionen genau erläutert und die Umstände/Rechte und Pflichten schriftlich festgehalten werden.

    Denn wenn der Ehepartner bankrott

    geht oder stirbt, ist ganz schnell der Erzeuger wieder gefragt und wenn die Ehe in die Brüche geht und die Kinder auf die abschüssige Bahn zu geraten drohen, ist er auch wieder Mode, aber dann ist es häufig zu spät. Also das Gerichtsurteil

    legt die Meinung des Gerichts in allen Varianten nicht ausreichend dar. Der genetische Beitrag zur Entstehung des Kindes und einer partiellen Variation von einem selbst ist ein existentieller und kein proforma vernachlässigbarer Beitrag! Wo Pflichten bestehen, müssen auch Rechte da sein!

    • T
      treibsand
      @Baracuda:

      Nicht wußte ... Sind Sie naiv?

  • Wenn ein Kind in eine bestehende Partnerschaft hineingeboren wird oder dort aufgenommen wird, so ist dies eine gute Voraussetzung für eine glückliche Kindheit. Die beiden Menschen, die das Kind verantwortungsvoll erziehen, sollen dann auch rechtlich als Vater oder als Mutter des Kindes anerkannt werden. Insofern ist die Entscheidung des BVG eine gute Entscheidung.

    Neben Vater und Mutter gibt es noch Geschwister, Grosseltern, Onkel und Tanten und eventuell biologische Erzeuger, wenn dies nicht Vater oder Mutter sind (was oft genug vorkommt). Jeder hat seinen eigenen rechtlichen Status und das Zusammenleben kann, wie wir alle wissen, sehr freudvoll oder leidvoll sein, völlig unabhängig von der familiären Beziehung der einen Person zur anderen.

    Alles zum Wohle des Kindes.

  • G
    Gast

    Hier geht es um die Rechte der biologische Väter, die eingeschränkt werden, wenn eine intakte Familie darunter leiden würde. Aber wie sieht es denn mit den Pflichten aus? Angenommen ein verheirateter Vater von zwei Kindern, hat eine außereheliche Affäre mit einer alleinstehenden Frau und es wird nun sein drittes Kind geboren. Kann er dann Unterhaltszahlungen verweigern, weil eine Annerkennung der Vaterschaft seiner Familie schaden würde?

  • Wieder ein Urteil, welches bald vom Menschengerichtshof in Straßburg aufgehoben wird.

    • D
      dodo
      @Horsti:

      Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte stehen in Deutschland nur im Rang von Gesetzen, und damit unterhalb des Grundgesetzes un von Urteilen des BVerfG.

       

      Ihr Prognose wird daher nicht zutreffen.

  • L
    Lea

    ich bin nicht sicher, was davon zu halten ist, denn einerseits ist es dumm, wenn ein "außenstehender" ein Erziehungsrecht hat, also in allen Entscheidungen mitbestimmen kann und der Kindsmutter und dem "Vater" das leben zur Hölle machen kann, aber man muss auch die andere Seite sehen, dass einem Mann das Recht genommen wird, das Leben seines Kindes in einer Weise zu (mitzu)gestalten wie er es für richtig hält. Zwei Männer wollen sich um ein Kind kümmern, der eine lebt mit der Mutter in einer Ehe der andere ist der Vater ein schwieriger Konflikt und nicht leicht zu lösen. Warum können nicht beide Männer als "Väter" anerkannt werden und wenn es zu Problemen kommt, muss eben das Gericht im Einzelfall entscheiden und im Zweifelsfall die Rechte wieder einschränken.

    Es scheint als wäre die Biologie in unserer Gesellschaft nichts mehr wert. Ein Geschlecht kann man sich aussuchen, auch wenn klar ausgeprägte primäre Geschlechtsmerkmale vorhanden sind, ein biologischer Vater muss zurückstecken, wenn es um ein gesellschaftliches Konstrukt (Ehe) geht, biologische Unterschiede werden als Anerzogen wegdiskutiert.

    • @Lea:

      "Es scheint als wäre die Biologie in unserer Gesellschaft nichts mehr wert."

      Ist sie auch nicht mehr.

      Mutter eines Kindes ist die Frau die es geboren hat.

      Entsprechend ist Mutter nicht, welche die Eizelle zur Verfügung stellte, die im Körper einer anderen Frau zum Kind reifte.

      Ich wünsche mir noch erleben zu dürfen, dass Kinder komplett in Brutkästen ausgetragen werden, dann sprechen wir uns hier alle wieder. http://www.bioedge.org/index.php/bioethics/bioethics_article/9897

    • @Lea:

      "also in allen Entscheidungen mitbestimmen kann und der Kindsmutter und dem "Vater" das leben zur Hölle machen kann,"

       

      Das ist genau der Punkt, in dem der biol.Vater unter Pauschalverdacht gestellt wird. Nicht selten kommt die Hölle aus dieser Annahme wirklich. Zum anderen zeigen solche Befürchtungen, dass es weniger ums Kindswohl geht, als um die Vereinfachung des Ehelebens.

      Es ist wohl nicht einfach, wenn man ein Kind als Besitz versteht und als Objekt erweiterten Beziehungskonflikts, anstatt es als Wesen der Liebe mit dem dafür nötigen Altruismus zu sehen.

      Dass die Mutter für ihren "Ausrutscher" nicht bereit ist, herzugeben, spricht für sich.

      Ich habe trotzallem Respekt vor dem Ehemann, da er wohl das wesentliche dabei erkannt hat. Hier ist nur einer der Unruhefaktor und das ist die Mutter.

      • @lions:

        manchmal denk ich ja, das einfachste wäre wirklich, die männers täten ihre kinder selber kriegen. dann könnten sie den ganzen kladderadatsch unter sich ausmachen.

        die rechtslage ist nun mal eindeutig - man gucke ins BGB. und diese rechtslage haben nicht mütter geschaffen, sondern väter, welche wert auf "eins-meins" legten.

        übrigens: in vorislamischen zeiten gab es eine eheform, in welcher die frau mehrere männer empfing - und falls sie kinderte, den zum vater bestimmte, der ihr aus welchen gründen auch immer der am besten passende schien.

        im noch mehr übrigen: sicher können auch drei leutz ein kind be-eltern. wozu sie dazu ein recht brauchen - das wäre zu untersuchen.

        • @christine rölke-sommer:

          Es gibt hin und wieder einen Unterschied zwischen Rechtslage und Menschlichkeit und wie Sie schon sagen, entstammt dieses Wertesystem der patriarchalen Hochkultur. Ein Vater kümmert sich "mütterlich" ums Kind, ist zu der Zeit undenkbar gewesen, weil es Väter garnicht wollten.

          Es ist Zeit, die Gesetze zu reformieren. Die Zeiten ändern sich und Frauen besetzen zunehmend traditionelle Männerdomänen, zu recht. Dass es im Umkehrschluss zu einem stärkeres Eindringen der Männer in Frauendomänen kommt, scheint von diesen schwer verdaubar zu sein.

          Die von Ihnen erwähnte Wahlfreiheit der Mutter in vorislamischer Zeit ist als eine Polarisierung zu verstehen, die den genauso extremen Standpunkt eines Mohamed evtl. auf den Plan gerufen haben könnte. Die Vernunft liegt in der Mitte und das bedeutete, dass der Mann in aller Regel als leiblicher Vater alle Register zieht, wie das die Mutter für ihre leiblichen Kinder, abgesehen von Ausnahmen, auch tut.

          Rechtlich dem Vater die Vaterschaft zu zuerkennen, ist eine gesellschaftliche Würdigung für sein Engagement und das Recht auf Einflussnahme der Entwicklung des Kindes sollte sein Recht werden.

          Insofern kann ich das Urteil nicht nachvollziehen, weil der Schutz der Ehe dem Interesse des Kindes vorangestellt wird, denn das möchte gern den vollen Einsatz der leiblichen Eltern erfahren, auch wenn es da noch jemanden gibt, der sich ins Zeug legt.

          Mütter lieben ihre Kinder und Väter tun es eben auch.

          • @lions:

            gesetze reformieren? kann man machen...

            mir scheint allerdings, das ist nicht der eigentliche punkt. der wäre eher, von denken in recht abstand zu nehmen.

            gesellschaftliche würdigung für für-sorge und kümmern durch recht? ich dächte ja, die liebe/zuneigung des kindes tät's auch.

            wie gut täte es eigentlich der entwicklung eines kindes, wenn rechte-inhaber*innen an ihm ständig vor gericht zögen, weil sie sich mal wieder nicht einigen können, wie sie die entwicklung des kindes beeinflussen sollen? so gesehen hat das BVerfG durchaus das kindeswohl im blick gehabt.

             

            ach ja, dem kind ist es erstmal ziemlich wurscht, ob elterns leibliche sind oder nicht. die fanatasie, es sei wohl in der klinik vertauscht worden oder dergleichen, die taucht erst später auf.

            • @christine rölke-sommer:

              Dem Kind ist es nicht wurscht, wenn es das Engagement des leibl. Vaters vernimmt, der durch die rechtl. Anerkennung und Mitsprache viel höher motiviert ist. Das hat mit Status zu tun und das Kind wird in der Kindheit schon eine Rekapitulation vornehmen, in der die biolog.Herkunft eine gewichtige Rolle spielt. Jeder will gerne ein Wuschkind gewesen sein und das kann unter der Obhut eines nichtleiblichen Vaters von vorherein ausgeschlossen werden. Die Vorstellung mag subjektiv sein - ich spreche aus eigener Erfahrung.

              • @lions:

                das klingt eher nach: puh, sagt das kind, noch 'nen bestimmer!

                • @christine rölke-sommer:

                  In der Pubertät darf es ruhig puh sagen, sonst stimmt da natürlicherweise was nicht.

                  • @lions:

                    mein kind sagt das weit vor der pubertät. das ist nämlich nicht doof.

                    und es sagt dieses puh auch egal ob es darf oder nicht darf.

                    und so es noch nicht puh-sagen kann, ist zu hoffen, dass sich ein richter wie Salomo oder der aus dem kaukasischen kreidekreis seiner belange annimmt.

        • L
          Lea
          @christine rölke-sommer:

          Ich glaube sie machen es sich zu einfach wenn sie auf das BGB verweisen. Denn es ist vielleicht Gesetz aber richtig muss es deshalb noch nicht sein und die Gesellschaft darf sich ja weiter entwickeln, durch Diskussionen, und Rechtsvorschriften dann auch ändern. Man denke dabei an den berühmten §218 StGB.

           

          Und ob es fair ist, wenn die Mutter opportunistisch entscheidet wer der Vater ist, darf auch bezweifelt werden.

           

          Wozu es ein Recht braucht? Ganz einfach, damit er rechtlich abgesichert ist, um das Leben des Kindes mitzugestalten. Wenn es dem Kind nicht schadet, warum soll nur die Mutter (und deren Ehemann) ihre Werte dem Kind weitergeben um es zu einem kritischen und selbstdenkenden und selbstbestimmten Menschen zu erziehen?

          • @Lea:

            manchmal könnte man meinen, der ganze brast kommt daher, dass 'mutter' entscheidet.

            aber: was hat sie entschieden? sie hat entschieden, dass sie nicht mehr mit dem einen mann zusammenleben will sondern mit dem anderen, der, ob er will oder nicht, der gesetzliche vater ist. und der sich dafür entschieden hat, die ehelichkeit des kindes nicht anzufechten (hätte er nämlich machen können). es wurde also eine art rechtsfrieden hergestellt. ein rechtsfrieden, der mehr oder weniger zufällig mit der rechtslage konform geht.

            das BVerfG hatte zu entscheiden, ob zu dieser rechtslage ein weiteres sorgerecht passe und befand: paßt nicht, wegen ehe und familie im GG.

            ich bezweifle, dass der EuGH(MR) das anders entscheiden würde.

            im übrigen sind die leutz, so sie sich miteinander gut vertragen, doch überhaupt nicht gehindert, das kind zu dritt aufzuziehen. für den fall, dass sie sich nicht gut verstehen, schützt das gesetz das interesse des kindes an einemn relativ störungsfreien aufgezogen werden.

    • @Lea:

      Allen Kommentatoren empfehle ich die Lektüre von http://www.perlentaucher.de/buch/jared-diamond/vermaechtnis.html , um sich darüber zu informieren, wie in traditionellen Gesellschaften mehrere Eltern mehrere Kinder großziehen. Aber wieso sollte ausgerechnet bei Kindern das kapitalistisch-ebayistische Prinzip des "... eins-meins" nicht Anwendung finden - Kindeswohl hin oder her...

  • E
    emil

    es ist nur dann das eigene kind, wenn dafür bezahlt werden soll. diesen zusammenhang verstehe ich nicht. entweder die verbindung besteht auf allen ebenen oder eben auf keiner. so ein bisschen vater hier und da ist doch absurd.