Bundestagswahlkampf der Grünen: Auch die Basis darf Spitze werden
Alle Parteimitglieder der Grünen dürfen doch bei der Urwahl fürs Spitzenteam antreten, hat der Parteivorstand entschieden. Doch eine solche Wahl ist unwahrscheinlich.
BERLIN taz | Das Dokument ist fünf Seiten lang, es enthält zehn Paragrafen und trägt den furchtbar langweilig klingenden Titel „Änderung der Urabstimmungsordnung“. Doch auch wenn die Sprache dröge und technokratisch anmutet, der Inhalt ist hochinteressant. Denn das Papier stammt aus dem Bundesvorstand der Grünen. Und es regelt, wer bei einer Urwahl über das Grünen-Spitzenteam für den Bundestagswahlkampf antreten darf.
Damit ist klar: Der sechsköpfigen Vorstand, in dem etwa die ParteichefInnen Claudia Roth und Cem Özdemir sitzen, entscheidet sich für größtmögliche Offenheit. Auch einfache Basismitglieder dürfen bei einer Urwahl antreten – und Grünen-Spitzenpolitiker wie Roth oder Fraktionschef Jürgen Trittin herausfordern. „Bewerben können sich alle Mitglieder, die nach Bundeswahlgesetz das passive Wahlrecht besitzen“, heißt es in dem Dokument, das der taz vorliegt. Das „passive Wahlrecht“ orientiert sich in Deutschland am aktiven Wahlrecht, die allermeisten der knapp 60.000 Grünen-Mitglieder dürften also mitmachen.
Die neue Urabstimmungsordnung habe der Vorstand einstimmig beschlossen, bestätigte Bundesgeschäftsführerin Steffi Lemke am Dienstag der taz. Bis zuletzt hatte man darüber gestritten, Hürden für Bewerber einzuziehen. Diskutiert wurde etwa, eine bestimmte Zahl von unterstützenden Landesverbänden vorzuschreiben. Am Ende verwarf der Vorstand diese Ideen. „Die Entscheidung, alle Mitglieder zuzulassen, ist richtig“, sagte Lemke. „Die Parteisatzung lässt es nicht zu, Kriterien für BewerberInnen zu definieren. Auch für den Bundesvorstand dürfen sich alle Mitglieder bewerben.“
Bei Vorstandswahlen blieb in der Vergangenheit die Zahl unbekannter Bewerber überschaubar, die gegen Promis antraten. Dass sich jetzt also plötzlich viele Basisleute für spitzenkandidatentauglich halten, ist eher unwahrscheinlich. Lediglich ein Grünen-Ortsvorsitzender aus Baden-Württemberg hat bisher Interesse angemeldet.
Entscheidend ist, wie sich die Spitze einigt
Klar ist bei alldem aber auch: Ob es tatsächlich zu einer Urwahl über die Grünen-Spitzenkandidaten kommt, ist ungewiss. Entscheidend ist nach wie vor, wie sich die vier mächtigsten Spitzenleute einigen – die Parteichefinnen Roth und Özdemir und die Fraktionsvorsitzenden Trittin und Renate Künast. „Die Diskussion in der Partei fokussiert sich bisher auf bundesweit bekannte Personen. Das ist in einem Wahlkampf auch sinnvoll“, sagte Lemke. Schließlich werde es darum gehen, gegen eine Kanzlerin mit hohen Beliebtheitswerten anzutreten. „Dafür braucht es erfahrene und bekannte Persönlichkeiten, die glaubwürdig grüne Politik verkörpern.“
Parteirat und Vorstand haben sich bereits auf ein quotiertes Spitzenduo für den Wahlkampf verständigt. Nur bei Konkurrenz wäre überhaupt eine Urwahl nötig. Mit der Urabstimmungsordnung ist nun das Prozedere für den Fall des Falles festgelegt. Den Beschluss, eine Urwahl tatsächlich einzuleiten, müssten dann jedoch wichtige Parteigremien fällen – zum Beispiel der Länderrat, der Frauenrat oder drei Landesverbände. Ob sie dies für nötig erachten, wird von der Bewerberlage abhängen, sagen Parteiinsider.
Ein Beispiel: Trittin gilt vielen in der Partei als gesetzt. Roth hat als einzige der vier Spitzenleute bereits signalisiert anzutreten. Wenn sich neben diesen beiden lediglich völlig unbekannte Leute anmelden würden, halten Grünen-Strategen für fraglich, ob die zuständigen Gremien eine Urwahl anberaumen. Weil die Chancenlosen damit nur brüskiert würden.
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