Bundestagswahl: Mindestens 16 Parteien auf Berliner Stimmzettel: Der Stimmzettel ist gut gefüllt
Der Landeswahlausschuss hat die Berliner Landeslisten beschlossen. Mindestens 16 Parteien stehen auf dem Wahlzettel - unter anderem die Piratenpartei.
Der Landeswahlausschuss hat am Freitag die ersten 16 Berliner Landeslisten für die Bundestagswahl zugelassen. Mit dabei sind nicht nur große Parteien wie die CDU oder die Grünen, sondern auch eine Reihe kleinerer Parteien, wie die Tierschutzpartei und die Piratenpartei.
Bei der Ausschusssitzung unter Leitung des Landeswahlleiters Andreas Schmidt von Puskás ging es um die formalen Fragen der Zulassung: Die Parteien mussten unter anderem mindestens 2.000 gültige Unterschriften von Unterstützern liefern sowie Nachweise für die Wählbarkeit der angegebenen Kandidaten abgeben. Ob es sich bei den Gruppierungen überhaupt um Parteien handelt, hatte bereits vor zwei Wochen der Bundeswahlausschuss entschieden - der bewertete unter anderem, ob die Parteien ernsthaft mitwirken wollen.
Im Einzelnen gab es allerdings durchaus unterschiedliche Ansichten bei den Ausschussmitgliedern - vor allem, als es um die Zulassung der rechtsextremen Parteien ging. Bereits als die stellvertretende Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann die Anwesenheit der verschiedenen Parteivertreter feststellte, intervenierte ein Vertreter der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands gegen "die Zulassung von faschistischen Parteien". Tatsächlich stellte einer der Ausschussbeisitzer später den Antrag, über jede Partei einzeln abzustimmen, statt im Paket zu votieren. Während das Votum in der Regel einstimmig für die zuzulassende Partei fiel, enthielt sich bei den rechtsextremen Parteien DVU, NPD und Republikanern jeweils die Hälfte der sechs Stimmberechtigten - und setzte so ein kleines politisches Zeichen.
Drei Gruppierungen erfüllten die Kriterien nicht und wurden daher abgelehnt: Der Freien Union fehlten unter anderem nahezu 1.500 Unterschriften, die Partei Bibeltreuer Christen hatte gar keine Unterschriften eingereicht und die Grauen, Nachfolgepartei der Grauen Panther, wurden zuvor vom Bundeswahlausschuss nicht als Partei anerkannt. Der anwesende Vertreter der Grauen erklärte, dass bereits eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht sei. Sollten die Grauen doch noch anerkannt werden, muss der Ausschuss noch einmal tagen. Zu lange sollte sich der Zulassungsprozess nicht mehr hinziehen, betonte der Landeswahlleiter Schmidt von Puskás: Anfang August soll der Druck der Stimmzettel beginnen.
Zu den 16 Parteien, die mit der gestrigen Sitzung feste Listenplätze haben, werden bis dahin noch weitere hinzukommen: Die Entscheidung über die in den einzelnen Wahlkreisen antretenden Parteien liegt bei den Kreiswahlausschüssen.
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