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Bundestag gegen Regierung

„Erhebliche Zweifel“ an einer Rechtmäßigkeit der Angriffe Israels

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags machen in einem Gutachten „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der israelischen und US-amerikanischen Angriffe auf den Iran geltend. Die „ganz überwiegende Zahl der Völkerrechtler“ sehe die Kriterien für eine „Selbstverteidigungslage“ Israels nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen nicht als erfüllt an, heißt im Gutachten, das vom Linke-Abgeordneten Ulrich Thoden in Auftrag gegeben wurde. Israel hätte nach Ansicht der Wissenschaftler beweisen müssen, dass der Iran unmittelbar vor dem Bau einer Atomwaffe stand. „Die Herstellung von ausreichend spaltbarem Material im Rahmen des iranischen Atomprogramms ist dabei nur ein notwendiger Zwischenschritt.“ Zudem hätte dargelegt werden müssen, dass der Iran die feste Absicht hatte, eine solche Waffe gegen Israel einzusetzen, und dass die Militäroperation „Rising Lion“ wirklich die letzte Gelegenheit war, den Bau der Atombombe zu verhindern. All dies sei „nach dem nahezu einhelligen Urteil der Völkerrechtslehre“ nicht hinreichend geschehen. Zwar sei nicht ausgeschlossen, dass Geheimdienste noch über Informationen verfügten, die die Faktenlage noch ändern könnten. Israel stehe aber in der Pflicht, sein militärisches Handeln „jetzt rechtlich zu begründen.“

Die Bundesregierung hat sich bisher nicht eindeutig positioniert, ob sie die Angriffe Israels und der USA für völkerrechtswidrig hält. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich aber hinter die Militäroperationen gestellt. Kurz nach dem Kriegseintritt der USA sagte er, es gäbe keinen Grund „zu kritisieren, was Israel […] begonnen hat, und keinen Grund, das zu kritisieren, was Amerika […] getan hat. Es ist nicht ohne Risiko. Aber es so zu belassen, wie es war, war auch keine Option.“ (dpa)

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