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Bundesrat bestimmt Rentenbeitrag

Blockiert Union in der Länderkammer das Eilgesetz, steigt der Beitrag auf 19,9 Prozent

BERLIN dpa ■ Der Rentenbeitrag wird zum 1. Januar automatisch auf 19,9 statt 19,5 Prozent steigen, wenn die Union im Bundesrat das Notgesetz zum Rentenbeitrag verzögert. „Jetzt hat es der Bundesrat in der Hand, für niedrige Lohnnebenkosten zu sorgen“, sagte Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) gestern.

Die Bundesregierung sei gesetzlich verpflichtet, eine Verordnung für 2003 zum Rentenbeitrag zu erlassen. Dabei müsse sie vom geltenden Recht und damit einem Anstieg des Beitrags auf 19,9 Prozent ausgehen. Die Verordnung werde jedoch hinfällig, wenn das Eilgesetz in Kraft tritt. Durch dieses Gesetz, das der Bundestag bereits verabschiedet hat, wird der Anstieg des Beitrags von 19,1 auf 19,5 Prozent begrenzt. Dazu werden die Beiträge für Gutverdiener drastisch erhöht und die Rücklagen der Kassen weiter abgeschmolzen. Das Eilgesetz ist zwar nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig, die Union könnte es aber mit ihrer Mehrheit verzögern. Schmidt appellierte an die Länderkammer, das Eilgesetz nicht zu behindern. „Der Bundesrat hat es in der Hand, dass durch dieses Gesetz der Beitragssatz bei 19,5 Prozent festgesetzt und stabilisiert wird. Damit verbessern wir zugleich in der derzeit schwierigen Phase die Voraussetzungen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit.“