Bundesrat befürwortet neues Gesetz: Mehr Coronatests aus dem Tierlabor
Die Länderkammer will, dass auch Veterinäre die Proben analysieren dürfen. Das soll die derzeit sehr knappen Kapazitäten ausweiten.
Die Gesetzesänderung soll die Testkapazität erweitern, um die Überlastung der Labore zu reduzieren und eine weitere Verzögerung der Ergebnisse zu verhindern. Mittlerweile bestehe ein Rückstau von rund 99.000 Proben, wie dem Lagebericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom Mittwoch zu entnehmen ist. Derzeit darf in Veterinärlaboren nur humanmedizinisches Personal Coronatests analysieren.
Die Testkapazität in Deutschland werde jedoch zunehmend durch Materialengpässe begrenzt, so das RKI. Fast ein Drittel der Labore, die ihre Zahlen an das RKI übermitteln, habe mit Lieferschwierigkeiten zu kämpfen. Daher ist es auch fraglich, ob der gewünschte Effekt eintritt. „Das wird nicht viel bringen, da alle Labore auf die selben Testmaterialien zugreifen“, so Cornelia Wanke vom Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin.
Allerdings weist das RKI auch auf die wachsende Gefahr von Personalausfällen hin. Die könnten zumindest in Teilen durch veterinärmedizinisches Personal kompensiert werden.
Diskussion um Laborqualität
Bereits bei der ersten Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Frühjahr hatte der Entwurf zunächst entsprechende Passagen enthalten. Insbesondere die Bundesärztekammer hatte aber Bedenken gegenüber der Qualität veterinärmedizinischer Labore angemeldet. „Veterinärlabore haben definitiv kein Qualitätsproblem“, schrieb dagegen Astrid Behr vom Bundesverband praktizierender Tierärzte der taz. „Im Gegenteil: Vet-Labore sind ebenso zertifiziert wie die humanmedizinischen Labore.“
An den Laborkosten für Corona-Tests würde die Änderung laut Bundesgesundheitsministerium aber nichts ändern.
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