Bundeskartellamt will mehr Wettbewerb: Internetkonzerne als Gegner gelabelt
Amazon, Facebook, Google: Sie beherrschen den digitalen Markt. Das Bundeskartellamt will ihre Macht brechen – zum Schutz der Verbraucher*innen.
Bereits 2016 hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Die Behörde wirft dem US-Konzern eine marktbeherrschende Stellung vor, die zum Nachteil der Verbraucher*innen ausfallen könnte. Auch zu Vergleichsportalen im Netz oder zur Platzierung von Online-Werbung haben Mundt und seine Kolleg*innen Untersuchungen angestrengt.
Die Wettbewerbshüter sorgen sich verstärkt um den Schutz der Nutzer*innen – und fordern dabei mehr Unterstützung vom Gesetzgeber. „Viele Probleme in der Internetwirtschaft könnten mit Befugnissen im Verbraucherschutz schneller angegangen und abgestellt werden“, sagt Mundt. Die Behörde will also mehr Kompetenzen und sich nicht nur auf wettbewerbsrechtliche Fragen begrenzen.
Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Forderungen. Auch sie spricht sich für mehr Wettbewerb in der Digitalwirtschaft aus. Aber: „Der Datenschutz darf dem Wettbewerb nicht zum Opfer fallen“, sagte die Juristin der taz. Der Schutz persönlicher Informationen dürfe nicht ausgehebelt werden, um wettbewerbliche Probleme anzugehen.
Algorithmen bestimmen den Alltag
Ehrig sieht die Politik noch an anderer Stelle in der Pflicht. Längst bestimmen Algorithmen oder künstliche Intelligenz unseren Alltag: Beim Online-Einkauf, bei Versicherungen, bei Bankgeschäften und künftig auch verstärkt beim Autofahren. „Verbraucher müssen verstehen, dass ein automatisierter Prozess stattfindet“, sagt Ehrig. Daher fordert sie, dass unabhängige Institutionen nachvollziehen können, wie etwa Scoring-Ergebnisse für Dienstleistungen zustande kommen.
Am Finanzmarkt liegt die Algorithmenkontrolle in den Händen der BaFin und der Börsenaufsicht. Geht es um das autonome Fahren, könnte diese Aufgabe das Kraftfahrtbundesamt übernehmen.
Lina Ehrig, VZBV
Auch Tabea Rößner hält den Verbraucherschutz im Netz für eine „zentrale Aufgabe“. Bisher hätte die Bundesregierung außer dem „Buzzword Wettbewerbsrecht 4.0“ nicht viel geliefert, sagte die Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Grünen im Bundestag der taz. Sie forderte strengere kartellrechtliche Prüfungen und „echte Wahlmöglichkeiten“.
Zum Beispiel beim Thema Datenportabilität. Ganz gleich, ob Nutzer*innen über Messenger Informationen streuen, sich über Facebook verlinken oder auf Online-Plattformen einkaufen gehen, wechseln sie den Anbieter, können sie ihre Daten in der Regeln nicht mitnehmen. Ohnehin ist es heute noch nicht möglich, sich zwischen beispielsweise zwei oder mehr Messengerdiensten auszutauschen. Technisch wäre dies kein Problem, aber die Anbieter haben kein Interesse an mehr Durchlässigkeit. Es fehlt schlicht an Konkurrenz.
Der Online-Handel ist wenig überraschend auch für mehr Wettbewerb, warnt aber vor allzu viel Regulierung. „Die Internetwirtschaft ist vielfältig, und nicht alles, was technisch möglich ist, wird zu Missbrauch und zum Nachteil für den Verbraucher führen“, sagt Oliver Prothmann vom Bundesverband Online-Handel. Darunter fällt für ihn auch das viel kritisierte dynamic pricing. Also Preise, die sich rasant ändern, je nach dem wie sich die Kundschaft verhält.
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