Bundeskartellamt macht Druck: Gas soll bald billiger werden
Bundeskartellamt macht Druck auf 29 Anbieter, denen Strafen wegen Missbrauchs ihrer Marktstellung drohen. Freuen können sich Kunden von RWE, Gasag und Rheinenergie.
Das Bundeskartellamt will für Endkunden niedrigere Gaspreise durchsetzen. Nachdem bereits Anfang Oktober auf Druck der Behörde sechs regionale Töchter des Eon-Konzerns finanzielle Zusagen zugunsten der betroffenen Gaskunden gemacht haben, steht die Wettbewerbsaufsicht nun mit 29 weiteren Unternehmen über ähnliche Zugeständnisse in Verhandlungen. Im Fall Eon hatte das Kartellamt Vergünstigungen für die Kunden in Höhe von insgesamt 55 Millionen Euro erwirkt.
Ziel des Kartellamtes ist es nun, weitere Gasversorger zu frühzeitigen Preissenkungen oder zu Entschädigungszahlungen an ihre Kunden zu verpflichten. Dank einer Änderung des Kartellrechts zum Jahresbeginn hat die Behörde eine starke Position, weil inzwischen die Unternehmen beweisen müssen, dass sie nicht ihre marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Da die Gasversorger eine Missbrauchsverfügung fürchten, die bis zu 10 Prozent des Umsatzes an Strafzahlungen bedeuten kann, sind sie auffallend verhandlungsbereit.
Nach einem Bericht des Handelsblatts würde der Präsident des Bundeskartellamts, Bernhard Heitzer, am liebsten noch im November eine Paketlösung für all jene Gasversorger präsentieren, die von der Behörde ins Visier genommen wurden. Die betroffenen Gasversorger sind unter anderem Töchter von RWE, die Berliner Gasag, die Rheinenergie aus Köln und die Stadtwerke Düsseldorf. Eine Erhebung hatte zuvor gezeigt, dass bei diesen Anbietern die Preise um bis zu 45 Prozent höher lagen als bei vergleichbaren Versorgern.
Ein wichtiger Punkt in den Verhandlungen von Kartellamt und Gasversorgern ist der Zeitpunkt der anstehenden Preissenkungen. Denn es ist absehbar, dass es beim Erdgas in den nächsten Monaten Preissenkungen geben wird, bedingt durch die Ölpreisbindung. Der Ölpreis hatte im Juli sein Maximum erreicht, und ist seither stetig gesunken. Da die Gasbezugspreise im internationalen Handel immer viertel- oder halbjährlich anhand der Ölpreise der zurückliegenden Periode definiert sind, hinkt der Gaspreis dem Ölpreis immer um drei bis sechs Monate hinterher.
Folglich müssten spätestens Anfang des kommenden Jahres die Gaspreise zu bröckeln beginnen. Da im Januar und Februar jedoch witterungsbedingt der Gasverbrauch am höchsten ist, werden die Versorger versuchen, die Preissenkung möglichst lange hinauszuzögern. An dieser Stelle hakt das Kartellamt ein, indem es über frühzeitige Gaspreissenkungen verhandelt.
Das aktuelle Prozedere des Kartellamts ist ein Auslaufmodell. Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nämlich ist festgeschrieben, dass im Energiemarkt das Verbot, eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich auszunutzen, nach Ende 2012 entfallen wird. Dahinter steht die Hoffnung der Politik, dass sich bis dahin ein funktionierender Gasmarkt auf Ebene der Endkunden etabliert hat. Denn wenn jeder Kunde problemlos seinen Anbieter wechseln kann, so die Theorie, hat sich die kartellrechtliche Überprüfung der Gaspreise von selbst erledigt.
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