piwik no script img

Bundesfinanzministerium bestätigtEin Konto soll es schon sein

Arme und verschuldete Verbraucher sollen ab Anfang 2016 das Recht auf ein Bankkonto haben. So will es das Bundesfinanzministerium.

Wer ein Konto hat, bekommt auch Kontoauszüge. Foto: dpa

BERLIN taz | Mit einem neuen Zahlungskontengesetz will die Bundesregierung ab Anfang 2016 dafür sorgen, dass fast alle Verbraucher in Deutschland Zugang zu einem Bankkonto erhalten. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bestätigte am Sonntag einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, wonach die Regelung Anfang 2016 in Kraft treten könne. Spätestens im September 2016 hätte ein solches Gesetz aufgrund einer EU-Richtlinie ohnehin in Kraft treten müssen.

Mit dem Gesetz soll neben einigen anderen Zielen sichergestellt werden, dass insbesondere auch arme und verschuldete Verbraucher oder etwa Flüchtlinge künftig Anspruch auf ein Guthabenkonto mit den wichtigsten Funktionen im Zahlungsverkehr erhalten. Obwohl ein Konto häufig die Voraussetzung für zahlreiche Verträge und Geschäftsbeziehungen, wie etwa Mietzahlungen, darstellt, verfügen in Europa nach Schätzungen der EU-Kommission rund 58 Millionen Erwachsene nicht über ein Bankkonto.

In Deutschland dürften Hunderttausende Erwachsene betroffen sein. Mit dem Gesetz soll es Banken künftig verboten werden, verschuldeten Verbrauchern oder Hartz-IV-Beziehern die Kontoeröffnung zu verweigern. Laut EU-Richtlinie müssen die Konten mit den wichtigsten Basisfunktionen ausgestattet sein und dürfen nicht als reine Onlinekonten angeboten werden, damit gewährleistet ist, dass auch Menschen ohne Internetzugang am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen können. Mit Risiken ist das für die Banken nicht verbunden. Sie werden lediglich verpflichtet, den Kunden sogenannte Guthabenkonten ohne Kreditlinien einzurichten.

Seit Inkrafttreten des Geldwäschebekämpfungsgesetzes 2009, das einen Identitätsnachweis bei der Kontoeröffnung einforderte, hatten es Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus schwer, in Deutschland ein Konto zu eröffnen. Illegal in Deutschland eingereiste Flüchtlinge ohne gültige Ausweispapiere werden allerdings auch künftig kaum ein Konto auf eigenen Namen eröffnen können.

Die EU-Richtlinie zielt nicht nur auf eine Stärkung finanzschwacher Verbraucher. Auch der Wettbewerb unter den europäischen Banken soll damit befördert werden. So sollen etwa europaweite Vergleichsportale im Internet bewirken, dass deutsche Kunden künftig problemlos Konten im EU-Ausland eröffnen können, wenn die dortigen Bedingungen besser sind.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare

  • Noch keine Kommentare vorhanden.
    Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!