Bürgerrechte in Israel: Keine Einbürgerung trotz Ehe
Palästinensern, die mit Israelis verheiratet sind, bleibt der Zuzug nach Israel verwehrt. So lautet ein neues Urteil des israelischen Obersten Gerichts.
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JERUSALEM taz | Um die israelische Staatsbürgerschaft zu erhalten, reicht es für einen Palästinenser oder eine Palästinenserin nicht aus, mit einem Israeli verheiratet zu sein. Das entschied am Mittwoch Israels Oberstes Gericht.
Geklagt hatte unter anderem der arabische Israeli Taysar Hatib. Er ist seit sechs Jahren mit seiner Frau Lana verheiratet, die aus Dschenin stammt. Die Richter entschieden gegen die von mehreren Menschenrechtsorganisationen unterstützte Petition auf Einbürgerung Lana Hatibs.
Die unterschiedliche Rechtslage für Palästinenser und Juden bei der Einbürgerung ist der Knackpunkt für oder wider den jüdischen Staat Israel. Das Rückkehrrecht garantiert Juden die sofortige Einbürgerung, sobald sie in Israel eintreffen.
Die Behörden drückten großzügig ein Auge zu, als aus den ehemaligen Sowjetstaaten Anfang der 90er Jahre eine Million Menschen ins Land kamen, von denen rund ein Drittel, statistischen Angaben zufolge, nicht jüdisch ist. Nur bei den Palästinensern legen die Behörden andere Maßstäbe an.
"Sie reden von Sicherheit", schimpfte Taysar Hatib nach der Urteilsverkündung. "Es soll mir einer erklären, wie meine Frau die Sicherheit Israels gefährdet." Gegenüber der "Stimme Israels" machte er seinem Unmut Luft. "Ich bin nicht Bürger zweiter Klasse. Ich bin gar kein Bürger." Die arabische Bevölkerung gelte als Feind. "Ich habe kein Vertrauen mehr in das Rechtssystem."
Von einem "schwarzen Tag für den Schutz der Menschenrechte" sprach auch die israelische Bürgerrechtsbewegung ACRI. Das Gericht habe es versäumt "angesichts der Tyrannei der parlamentarischen Mehrheiten grundsätzliche Menschenrechte zu bewahren".
Der rechtsnationale Abgeordnete David Rotem (Israel Beteinu) findet das Urteil angemessen. "Das Gesetz gab es zum Zeitpunkt der Eheschließung", sagte er und riet der Familie Hatib, "nach Dschenin zu ziehen". Auf dem Höhepunkt der Al-Aksa-Intifada hatte 2002 die Knesset (Parlament) über das Gesetz als Notstandsmaßnahme entschieden. Es ist seither immer wieder verlängert worden.
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