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Bündnis Sahra Wagenknecht in HamburgBSW darf zur Bürgerschaftswahl antreten

Der Landeswahlausschuss entscheidet, dass Anfechtungen von Kritikern unbeachtlich sind. Zuvor hatte es Wirbel um die Gründung des Landesverbands gegeben.

Kritik an Satzung und Migrationspolitik haben Dejan Lazic und Mitstreiter Norbert Weber (l), hier bei BSW-Versammlung in Wandsbek Foto: Georg Wendt/dpa

Hamburg taz | Der Landeswahlausschuss der Stadt Hamburg lässt 16 Parteien und Listen zur Bürgerschaftswahl am 2. März zu, darunter auch den Landesverband des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), um dessen Gründung es vor Weihnachten viel Wirbel gab. Nicht zugelassen wurden unter anderem die Piraten, weil ihnen die nötigen Unterschriften fehlten.

Der Landeswahlausschuss prüfe rein formal, ob die Voraussetzungen für die Kandidatur vorliegen, sagte Landeswahlleiter Oliver Rudolf. Im Fall des BSW erreichten ihn Beschwerden über die „Aufstellungsversammlung“ am 21. Dezember im Wandsbeker Bürgersaal. Wie berichtet, erhielten dort zwei Kandidaten zunächst Hausverbot, bevor sie dann doch ans Redepult gelassen wurden, um ihre Kandidatur zu begründen. Sie gehören zum Kreis der BSW-Rebellen, die bereits am 15. Dezember einen Landesverband gegründet hatten.

Bei Rudolf beschwerte sich nun eine Person, dass ihr in Wandsbek der Zugang verwehrt worden sei und dies den Grundsatz der Öffentlichkeit missachte. „Die Person verkennt, dass es sich um eine parteiinterne Veranstaltung handelt“, sagte Rudolfs Stellvertreter Thomas Butter im Saal der Handwerkskammer, wo der Ausschuss tagte. Entscheidend sei, so Rudolf, ob Parteimitglieder an der Teilnahme gehindert wurden. Das war laut Zusicherung eines BSW-Manns nicht der Fall.

Zweifel an der Satzung

Zwar steht in einem Leitfaden des Bundeswahlleiters, dass bei einer Kandidaten-Aufstellung „der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl“ gilt. Doch laut Rudolf bezieht sich dies auf die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Abstimmung. Seit der sogenannten Wahlcomputerentscheidung von 2009 seien Wahlcomputer unzulässig und Papier nötig.

Auch Einwände, dass die Versammlung gar nicht legitim war, weil es schon einen BSW-Landesverband gab, hielt Rudolf für unbeachtlich, habe doch der BSW-Bundesvorstand mitgeteilt, dass er den Verband vom 15. Dezember nicht anerkennt. Ohne dessen Zustimmung gehe es nicht.

Zweifel an der Satzung – die es beim BSW wegen seiner Top-Down-Struktur gibt – würden bei einer Partei, die andernorts schon zu Wahlen zugelassen wurde, nicht geprüft. Rudolf betonte, dass sein Wahlamt keine Ermittlungsbehörde sei. Soweit ihm ersichtlich, genüge der BSW-Wahlvorschlag „den gesetzlichen Anforderungen“. Das Risiko einer späteren Wahl-Anfechtung sei nicht erhöht, sagte er auf Nachfrage aus dem Landeswahlausschuss, der seiner Empfehlung folgte.

Für BSW-Mitglied und -Kritiker Dejan Lazic, der verfassungsrechtliche Bedenken an der Satzung des BSW hat, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Rudolf habe die Bedenken nicht geprüft, nun müssten Gerichte entscheiden. Lazic findet das neue BSW-Kurzwahlprogramm unerträglich, das Migranten zum Sündenbock mache. Gefragt, warum er noch beim BSW ist, sagt Lazic, er versuche beim Bundesparteitag am 12. Januar, viele Stimmen gegen diesen Kurs zu sammeln. „Danach entscheide ich, wie es weitergeht“.

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