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■ Bündnis 90Förderungswürdig

Berlin (dpa) –Das Bündnis 90 hat wie andere Parteien Anspruch auf die staatliche Vorfinanzierung von Wahlkampfkosten. Das entschied gestern der Berliner Verfassungsgerichtshof und wandte sich damit gegen eine entsprechende Weigerung des Berliner Abgeordnetenhauses.

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